Die Vorsitzende, Frau Dinslage, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Teilnehmer:innen.
Sie weist darauf hin, dass von der Sitzung zu Protokollzwecken Tonaufzeichnungen erstellt
und nach Genehmigung der Niederschrift wieder gelöscht werden.
Die Ausschussmitglieder benennen die Stellvertreter:innen für die nicht anwesenden
stimmberechtigten Ausschussmitglieder.
Die Niederschrift der Sitzung vom 12.05.2025 wird einstimmig genehmigt.
Eine Bürgerin richtet die Frage an den Ausschuss, wie bedeutsam die Straßenbenennung in dezentralen Bereichen der Stadt aus der Sicht der Bezirkspolitik sei.
Frau Schübel erklärt, dass die Existenz dieses Ausschusses bereits zeige, dass die Bezirkspolitik in Eimsbüttel sich für derartige Fragestellungen interessiere und auch Handlungsbedarf an der einen oder anderen Stelle sehe.
Gäste: Vertreter:innen der Stadt Münster.
Zur Thematik der Straßenneubenennungen wird berichtet, dass zunächst neue Straßennamen vorgeschlagen und dem zuständigen Gremium oder der Bezirksversammlung berichtet würden. In der Regel erfolge eine Bürgerbeteiligung, bei der die Öffentlichkeit informiert werde und Vorschläge einreichen könne. Anschließend würden die Ergebnisse aufbereitet und ein abgestimmter Vorschlag erarbeitet. Daraufhin werde eine Beschlussvorlage eingebracht, die schließlich durch die Politik beschlossen werde.
Bei Straßenumbenennungen werde zunächst ein Antrag oder eine Anregung aus der Politik gestellt. Darauf folge die Prüfung der Vorschläge anhand der geltenden Leitlinien. Anschließend werde eine Beschlussvorlage erstellt, die entweder keine Umbenennung vorsehe oder eine weitergehende Untersuchung empfehle. Im weiteren Verlauf werde ein historisches Gutachten eingeholt. Darauf basierend erfolge eine weitere Beschlussvorlage, die entweder eine Umbenennung befürworte oder ablehne. Im Rahmen dieses Verfahrens werde eine Information oder Anhörung sowie eine Befragung der Anwohnerschaft durchgeführt, die digital erfolge. Die Ergebnisse würden zusammengestellt und in einer Beschlussvorlage präsentiert, die über die Umbenennung entscheide. Abschließend erfolge die Beschlussfassung durch die Politik, worauf gegebenenfalls eine Neubenennung folge.
Die Leitlinien für Ehrungen sehen vor, dass Personen bei einer Ehrung mindestens zehn Jahre verstorben sein sollten. Verfolgte und Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit könnten ebenfalls geehrt werden. Ein Bezug zu Münster solle die Regel sein. Es werde eine Abwägung von positiven und negativen Aspekten vorgenommen; bei Zweifeln solle keine Ehrung erfolgen. Je sichtbarer die Benennung sei, desto unstrittiger solle die Ehrung sein.
Für Umbenennungen gelte, dass diese eine Ausnahme darstellten. Eine Umbenennung sei möglich, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werde, dass die Ehrung den Kriterien widerspreche oder wenn die ursprüngliche Straßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diene. Ein Bestandsschutz von 20 Jahren gelte, sofern keine neue Sachlage vorliege, die eine Neubewertung erforderlich mache.
Zur Online-Beteiligung bei der Namensfindung werde das Webportal „Beteiligung NRW“ genutzt. Bürgerinnen und Bürger könnten dort eigene Vorschläge für Straßennamen einreichen, die von anderen Nutzern bewertet würden. Die Vorschläge würden gemäß den Leitlinien geprüft, vorsortiert und zur Entscheidung an die Bezirksversammlung weitergegeben.
Präsenzveranstaltungen wie Gallery-Walks dienten der Aufklärung und Diskussion. Dabei werde über das Verfahren der Umbenennungen und die Leitlinien der Stadt Münster informiert. Betroffene Straßennamen und umfassende Hintergrundinformationen würden präsentiert. Zeitgleich erfolge eine Anhörung sowohl digital über Beteiligung NRW als auch analog per Post oder Mail. Die Bezirksversammlung stehe für Gespräche und Informationen vor Ort zur Verfügung.
Die Referentin erklärt auf eine Frage von Frau Leites, dass die Einwände gegen Straßenumbenennungen seitens der Bevölkerung im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückgeführt werden könne: Zum einen gebe es eine emotionale Bindung an die Straße, in der man lebe, und zum anderen werde oft das Argument hervorgebracht, dass damit Geschichte umgeschrieben oder ausgelöscht werde.
Frau Kleinfeld möchte wissen, ob die Verwaltung in Münster rein reaktiv handle oder von sich aus aktiv werde, beispielsweise durch die Überprüfung der Straßenverzeichnisse.
Die Referentin erläutert, dass die Verwaltung von sich aus nicht aktiv werde, sondern entweder auf Anregungen der Bürger:innen oder auf Beschlüsse der Politik reagiere.
Frau Schübel möchte wissen, ob es Bestrebungen gebe, bei Umbenennungen einen Ausgleich durch weibliche Personen vorzunehmen.
Die Referentin verweist auf einen entsprechenden Beschluss, wonach bei Neubenennungen weiblichen Personen der Vorrang eingeräumt werde.
Es werde zudem abgelehnt, Kontextualisierungen in Straßenverzeichnissen vorzunehmen, da diese nur vor Ort einsehbar seien und sich in keinem Verzeichnis wiederfinden.
Frau Dinslage fragt nach dem Umfang der Beteiligung.
Die Referentin antwortet, dass die Beteiligung grundsätzlich alle Bürger:innen Münsters zugänglich sei, jedoch die Anwohner:innen der betroffenen Straße gezielt per Postwurfsendung informiert würden.
Die Vorsitzende erklärt, die ebenfalls per Antrag eingeladenen Städte, Düsseldorf und München, haben einer Teilnahme im Ausschuss nicht zugesagt.
Die Stadt Düsseldorf übermittelt folgende Links:
Ergebnis der Prüfung der Düsseldorfer Straßennamen:
Zum Thema „Umbenennung historisch belasteter Straßennamen in Düsseldorf“:
In Düsseldorf erfolgt grundsätzlich keine Kontextualisierung.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Es liegen keine Anträge vor.
Die Vorsitzende eröffnet eine Diskussion über das weitere Vorgehen des Ausschusses.
Frau Leites erklärt, es sei Ziel des Ausschusses, ein Verfahren zum Umgang mit belasteten Straßennamen zu entwickeln. Es bedarf transparenter Vorgaben und Kriterien.
Herr Kleinert ergänzt, dass sich der Ausschuss bei seiner Einsetzung bereits ein Ziel vorgegeben habe. Er schlage daher vor, das Petitum des zugrunde liegenden Antrags konsequent abzuarbeiten.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden rege sich gegen diesen Vorschlag kein Widerspruch.