Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2019

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Könecke eröffnet die heutige Sitzung des JHA und begrüßt die Mitglieder, die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er bittet darum, die Geschäftsordnung des Ausschusses und das aktuelle Organigramm des Jugendamtes (JA) mit der Niederschrift zu verschicken.

Weiterhin stellt Herr Könecke die Stimmberechtigungen fest; es sind 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Ö 2

Geheime Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Das Vorschlagsrecht nimmt die SPD-Fraktion wahr; Herr Arne Kranz, von einem freien Träger, wird vorgeschlagen. Es besteht kein weiterer Vorschlag.

Herr Kranz bedankt sich für den Vorschlag und stellt sich vor: er sei 53 Jahre alt und seit 1992 in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) tätig. Seit 2002 arbeite er in unterschiedlichen Positionen bei der Kirchengemeinde Apostelkirche im Jugendclub.

Der Wahlgang wird von den jüngsten Mitgliedern des JHA ausgerichtet, Frau Demirkhan (Die GRÜNEN) und Herr Weiler (CDU).

Von den 15 stimmberechtigten Personen stimmen alle für Herrn Kranz mit „Ja“ ab.

Herr Kranz bedankt sich und erklärt, dass er die Wahl annehme.

 

Ö 3

Bürgerfragestunde

Es liegen keine Meldungen vor.

 

Ö 4

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift der letzten Sitzung liegt noch nicht vor.

 

Ö 5

Informationen zum Kinderschutz als Aufgabe des Jugendamtes

Frau Becker trägt die Präsentation mündlich vor. Die Power-Point-Präsentation dazu wird der Niederschrift angehängt.

Frau Schwarzarius dankt Frau Becker und erkundigt sich, ob man zu anderen Erfahrungswerten kommen würde, wenn man auf andere Kulturen stoßen würde und ob ein Leitfaden hierfür vorläge.

Frau Becker erklärt, dass migrationssensibler Kinderschutz sehr ernst genommen werde, man setze nicht auf weniger Kinderschutz, sondern auf einen stärker Diskurs mit den Familien. Gewalt-Situationen würden nicht geduldet, es solle sich gesellschaftlich mit dem Thema auseinandergesetzt werden.

Frau Satzer fragt nach Erkenntnissen im Spannungsfeld zwischen dem Willen der Eltern und der Annahme von freiwilliger Hilfe, beziehungsweise welcher Anteil der Eltern die Hilfe des Jugendamtes annähme.

Frau Becker verweist auf die Erfahrungen der letzten 10 Jahre, welche darlegen, dass mehr Kinder aus den Familien genommen werden. Bereiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), wie z.B. Trennungs-Scheidungs-Beratungen wurden ausgegliedert und dem ASD damit auch die Möglichkeit genommen, auch in diesen Situationen nachhaltig mit den Familien zu arbeiten. Der ASD konzentriere sich deshalb stärker auf den Kinderschutz, wobei es vorkommen könne, dass Kinder öfter in Obhut genommen würden.

Frau Iversen bestätigt Frau Beckers Aussagen und ergänzt, dass eine Inobhutnahme der letzte Schritt sein müsse. Weiterhin erkundigt sie sich, wie es aktuell dazu käme.

Frau Becker erklärt, dass Inobhutnahmen ein staatliches Noteingriffsrecht seien, darüber entscheide immer das Familiengericht. Da viele Eltern Angst hätten, sich rechtzeitig ans Jugendamt zu wenden und sich Unterstützung zu holen, solle durch mehr Informationen und einer gesellschaftlichen Außenwirkung und Transparenz des Jugendamtes das Dunkelfeld erhellt werden.

Herr Weiler bezieht sich darauf, dass die Einrichtungen überfüllt seien und Personal nicht in dem Maße vorhanden sei, wie es sein solle. Er bittet um genauere Ausführungen zur Zusammenarbeit mit freien Trägern und berichtet von Kontrollen durch diese. Inwiefern gäbe es Aus- und Fortbildungen, sowie bei Bedarf Supervisionen und Unterstützungen für das Fachpersonal.

Frau Becker erläutert, dass jede ASD-Fachkraft zu Beginn der Tätigkeit eine 18 monatige Schulung (NIA, Neu im ASD) erhält. In den ersten sechs Monaten dürfe eine neue ASD-Fachkraft keine Inobhutnahmen bearbeiten. Diese würden auch regelhaft in den ASD-Teams aufgearbeitet. Allerdings würden 25% der neuen Kolleg*innen den ASD wieder verlassen, noch bevor die NIA-Schulungen beendet seien. Es gäbe auch Kooperationen mit dem Rechtsmedizin-Kompetenz-Zentrum des UKE. In Eimsbüttel seien die freien Träger und der ASD sehr gut aufgestellt. Auch gäbe es hier gute „Frühe Hilfen“- Angebote von Familienhebammen, Kinderkrankenschwestern und Sozialpädagog*innen in Verbindung mit Kinderärzten, die Familien engmaschig und niedrigschwellig betreuen.

Frau Warncke möchte hierzu Entwicklungszahlen aus dem Berichtswesen bekommen.

Frau Pagels fragt, wie viele Kinder in Schutzhäusern untergebracht seien und wie lange die Verweildauer dort betrage. Auch wie intensiv an einer Rückführung ins Elternhaus gearbeitet werde, interessiere sie.

Herr Könecke verweist auf die geplante Änderung des § 6 Grundgesetz; der erste Entwurf dazu läge schon vor.

Frau Polzin berichtet von leidvollem Erleben durch auswärtige Unterbringung. Sozialraumentwicklungen sollen die positive wohnortnahe Unterbring der Kinder begünstigen. Sie erkundigt sich, ob es dazu schon erste Erfahrungen gäbe?

Frau Becker antwortet, dass ihr Zahlen dazu nicht bekannt seien, es jedoch immer mehr gelänge, die wohnortnahe Unterbringung von Kindern durch kombinierte kooperative Hilfen aller Beteiligten zu ermöglichen.

Herr Könecke bedankt sich im Namen des Ausschusses bei Frau Becker.

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 6.1

Bekanntgabe der Restmittel aus den Rahmenzuweisungen 2018 und der Mittel aus Rückforderungen 2018

6.1 Restedrucksache (21-0457) wird nach Erläuterung durch Frau Hacaturyan-Riehl vom JHA zur Kenntnis genommen.

 

Frau Demirhan fragt nach dem Verteilungsschlüssel und dem Grund von Resten.

Frau Hacaturyan-Riehl erläutert, dass die freien Träger Geld aus den 3 Rahmenzuweisungen bekämen, welches manches Mal nicht ausgegeben werden kann, z.B. wegen fehlenden Personals oder weil Projekte nicht in wie vorgesehen umgesetzt werden konnten. Diese Gelder würden dann zurückgefordert. Die Leitungen der Kinder- und Jugendeinrichtungen (KJLer) sind im engen Austausch mit den Trägern und Einrichtungen. Die Mittel würden nach Bedarf verteilt und nicht nach dem Gießkannenprinzip. Grundsätzlich sei das Geld immer knapp und es würde immer versucht eine möglichst gerechte Verteilung in Abstimmung mit den Einrichtungen zu bewirken.

Frau Demirhan erkundigt sich nach einer möglichen Tabelle in welcher Gründe für die entstandenen Rückforderungen festgehalten seien.

Der Wunsch nach einer Übersicht wird aufgenommen und weitergeleitet, könne aber nicht zugesagt werden, erklärt Frau Hacaturyan-Riehl.

Herr Weiler merkt an, dass der Jugendclub-Schnelsen mit 42.000 und die Plakatwerkstatt mit 18.000 € Ausreißer seien.

Frau Hacaturyan-Riehl erläutert, dass aus den Rahmenzuweisungen auch Bauunterhaltungen, Miet-und Betriebskostensteigerungen bezahlt werden müssen und im Jugendclub letztes Jahr umfangreiche bauliche Maßnahmen erfolgen mussten.

Eine Mitarbeiterin der Plakatwerkstatt antwortet dazu direkt, dass diese Reste fast genau den Kürzungen aus den Vorjahren entsprächen. Ohne die Reste könne der Betrieb nicht für das gesamte Jahr aufrechterhalten werden, da auch die Tarifkostensteigerungen damit ausgeglichen würden.

Frau Satzer möchte wissen, ob die geänderten Tarifsteigerungen nicht berücksichtigt wurden.

Herr Altner vertritt die Auffassung, dass Mittelverteilung Mangelverteilung sei. Die Verwaltung sei nicht zu beneiden, über die Verteilung der knappen Reste zu entscheiden. Man müsse gemeinsam schauen, wie mehr Geld ins System komme.

Frau Hacaturyan-Riehl stimmt dem zu. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) habe bisher keine Erhöhung des Budgets um die Tariferhöhungen entschieden. Wunsch sei durch gemeinsame Anstrengung dies zu erreichen, damit die Mittel dafür bereitgestellt würden und man die Reste dann wieder für die fachliche Arbeit nutzen könne.

 

Ö 6.1.1 - 21-0457

Bekanntgabe der Restmittel aus der Rahmenzuweisung 2018 und der Mittel aus Rückforderungen 2018

6.2. Überfall im Jugendclub Doormannsweg am Freitag den 14.11.19

 

Die Leitung wurde abends beim Verlassen des Jugendclub um ca. 20.00 Uhr überfallen. Der Tresor musste geöffnet werden, persönliche PIN sowie Hausschlüssel wurden erpresst. Vom privaten Konto wurde Geld abgehoben und aus dem privaten Haushalt wurden Gegenstände entwendet. Die Leitung wurde gefesselt im Jugendclub zurückgelassen, es fand jedoch keine körperliche Gewaltanwendung statt. Die Leitung konnte sich selber befreien und hat sofort die Polizei verständigt. Das Bezirksamt steht im direkten und telefonischen Austausch mit der Leitung, einer Kollegin und der Polizei. Das Bezirksamt bot der Leitung an, bei Bedarf für sich und das Team therapeutische Gespräche zu vermitteln, um das Erlebte zu verarbeiten. Herr Requardt hat ein Schreiben an alle Einrichtungen in Eimsbüttel verschickt. Laut Aussage der Polizei bestünde keine Gefahr für andere Einrichtungen, es scheine ein einmaliger Fall zu sein. Das Rechtsamt wurde wegen des Versicherungsschutzes informiert, eine Unfallanzeige wird wegen möglicher Spätschäden erstellt und an die Unfallkasse Nord weitergegeben. Die BASFI wurde informiert. Die Leitung ist am Samstag wieder in den Dienst gegangen. Am Montag fand ein gemeinsames Gespräch mit der Amtsleitung und Frau Hacaturyan-Riehl zum weiteren Vorgehen statt. Die detaillierte Darstellung der Polizei wird von Frau Hacaturyan-Riehl kritisch gesehen und wurde dem Sachbearbeiter mitgeteilt. Der Vorsitzende bedankt sich für die Mitteilung und lässt beste Wünsche an die Leitung übermitteln.

 

Ö 7

Mitteilungen der Vorsitzenden

Herr Könecke teilt mit, dass er an der Veranstaltung in der Patriotischen Gesellschaft teilgenommen habe, in der auch der Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte Herr Droßmann seine Thesen zur Sozialraumorientierung vorgetragen hat. Diese werden der Niederschrift angefügt.

 

Ö 8

Verschiedenes

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