Protokoll
öffentliche Videokonferenz - Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 27.04.2021

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden zur öffentlichen Videokonferenz des Ausschusses Stadtplanung. Es erfolgt der namentliche Aufruf aller Sitzungsteilnehmenden und Herr Schmidt stellt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest. Er teilt mit, dass nach 30 Minuten eine erneute Prüfung der Anwesenheit erfolgen werde. Mitglieder, die der Sitzung darüber hinaus noch später beitreten würden, müssten sich selbstständig mittels Chatfunktion anmelden.

Herr Schmidt begrüßt außerdem alle angemeldeten und anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde und weist darauf hin, dass keine Screenshots mit Inhalten der Sitzung und/oder Bilder von Mitarbeitenden der Verwaltung gemacht und im Internet veröffentlicht werden dürften. Auch ein privater Mitschnitt der Sitzung sei nicht erlaubt.

Er bittet den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Greshake, wie besprochen die assistieren-de Moderation bezüglich der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Dieses wird verneint. Weiterhin fragt er, ob es Einwendungen gegen die Tagesordnung gebe. Das ist nicht der Fall.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Herr Schmidt weist darauf hin, dass die Bürgerfragestunde auf eine halbe Stunde begrenzt sei und Fragen an die Politik gestellt werden könnten.

 

Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen der anwesenden Bürger.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 38 (Schlüterstraße) Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Herr Geisler stellt zunächst noch einmal kurz das Projekt vor, zeigt die Lage des Plangebietes im Quartier und geht auf die Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfes sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes ein. Weiterhin fasst er die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 01. bis 15. Februar 2021 eingegangenen Stellungnahmen zusammen.

Im Wesentlichen hätten sich die Stellungnahmen auf den Verkehr in der Schlüter- und in der Bieberstraße bezogen sowie auf einige weitere Themen wie Lichtbeeinträchtigungen, Urban Gardening, möglicher Abriss der Gebäude Bieber- und Binderstraße, Verdichtung im Zusammenhang mit dem Neubau der Synagoge, Erhalt des Durchganges Binder-straße/Grindelhof, Erhalt der Postfiliale am Standort und Umfang bzw. Bedarf der Universitätsnutzung.

 

Herr Heymann hat Nachfragen zu folgenden Themen:

 

  1. Die vorgesehene 3-geschossige Bebauung in der Bieberstraße ist niedriger als die 4-geschossige Umgebungsbebauung. Könnte man dort auch 4 Geschosse vorsehen?
     
  2. Hat der Denkmalschutz sich zu der geplanten 8-geschossigen Neubebauung über die 2 Flurstücke an der südwestlichen Ecke geäert?

 

  1. Gibt es durch die nördlich des Grundstücks geplante Schulerweiterung der jüdischen Gemeinde Probleme mit den Abstandsflächen zum Neubau?

 

  1. Hat sich die Innenbehörde geäert, ob Probleme bezüglich des Durchganges in Richtung jüdischer Gemeinde zu erwarten sind bzw. ob dieser ggf. dann gesperrt wird?

 

 

Herr Geisler antwortet zur ersten Frage, dass das Einfügen an dieser Stelle über die Gebäudehöhe (30 m über Normalnull) gesichert und es somit sicherlich möglich sei, dort 4-geschossig zu planen. Man könne diese Überlegung gerne für die weiteren Planungen mitnehmen.

Bezüglich der zweiten Frage macht Herr Geisler darauf aufmerksam, dass während der Grobabstimmung im Oktober 2020 keine Hinweise seitens des Denkmalschutzes bezüglich der 8-geschossigen Bebauung eingegangen seien. Zurzeit laufe jedoch bis zum 29. April noch die sogenannte „Verschickung zur Stellungnahme“ und man erwarte hier eine Äerung. Ansonsten werde man das Denkmalschutzamt aufgrund der vorliegenden Situation proaktiv ansprechen.

Zu den Abstandsflächen Richtung jüdischer Gemeinde sagt Herr Geisler eine Beantwortung bezüglich des Sachstandes zu Protokoll zu. Eine Äerung hinsichtlich des Durchganges seitens der Innenbehörde habe man bislang nicht erhalten. Insofern sei davon auszugehen, dass der bereits bestehende Durchgang auch erhalten bleiben könne.

 

Antwort zu Protokoll: Durch die geplante Neubebauung auf den beiden Grundstücken in der Binderstraße (Flurstück 1761 und 1762) ergeben sich auf dem benachbarten nördliche Grundstück (Flurstück 2175) Abstandsflächen. Die bestehenden Gebäude auf dem Grundstück der jüdischen Gemeinde werden durch diese Abstandsflächen nicht berührt.

 

Herr Stephan ergänzt, dass das Verfahren rund um das Fernmeldeamt bereits eine längere Historie habe und lediglich der Bebauungsplan später gestartet worden sei. Daher sei zum Thema Fernmeldeamt auch bereits eine Nachbarschaftsveranstaltung durchgeführt worden. Für das Neubauvorhaben an der Binderstraße liege auch bereits im Entwurf ein Bauantrag vor und es habe schon eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt gegeben. Gleichwohl werde es nun im Planverfahren noch eine formale Abstimmung geben. Ebenfalls sei man im Austausch und in der Abstimmung mit der jüdischen Gemeinde, damit die Entwicklungen sich nicht gegenseitig behindern würden. Das betreffe auch den angesprochenen Durchgang. Ebenfalls wolle man, wie bereits in der Aufstellungsinformation berichtet, parallel zum Bebauungsplan versuchen, die Binderstraße hin zum Allendeplatz zu durchbrechen, um diese als Passage oder Verbindungsweg zu nutzen. Zur ersten Frage bzgl der Bebauung Bieberstraße merkt Herr Stephan an, dass man sich an dieser Stelle städtebaulich durchaus mehr vorstellen könne, man jedoch bedenken müsse, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele und man daher zunächst nur das festsetzen könne, was das konkrete Vorhaben vorgebe.

 

Herr Greshake fragt nach, ob der Durchgang im Falle einer negativen Rückmeldung der Fachbehörde automatisch obsolet sei. Weiterhin möchte er zu der Auswertung der Stellungnahmen wissen, ob es präzisere Informationen zu den Anmerkungen bezüglich der Verunstaltungen des Straßenraumes gebe.

 

Herr Stephanhrt aus, dass man auf der Basis des Bebauungsplanes die Möglichkeit schaffen wolle, die Wegeverbindung, die man stadtplanerisch für erforderlich halte, zu erhalten. Derzeit gehe man nicht davon aus, dass die Innenbehörde dieses, lediglich aufgrund des Bebauungsplanes, in Frage stellen werde.

 

Zur Nachfrage bezüglich der Verunstaltungen des Straßenraumes erläutert Herr Geisler, dass es sich hierbei lediglich um eine einzelne Stellungnahme gehandelt habe, die in seinen Augen das Thema nicht sachgerecht darstelle. Die Ausgestaltung des Straßenraums sei durch den Bebauungsplan gar nicht betroffen. Zurzeit finde der Umbau der Schlüterstraße gemäß der Veloroutenplanung statt. Die Gebäude werden im Wesentlichen in Ihrer bestehenden Form beibehalten, insbesondere das dominierende Denkmal des ehemaligen Fernmeldeamtes. In verschiedenen telefonischen Rückmeldungen wurde die Umnutzung des Baudenkmals für universitäre Zwecke positiv unterstützt.

 

Herr Gottlieb unterstützt ebenfalls den Wunsch, den bestehenden Durchgang zu erhalten.

 

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung zur Kenntnis.

 

Herr Schmidt stellt fest, dass er, wie unter TOP 1 mitgeteilt, noch einmal die Anwesenheit überpfen müsse. Es erfolgt ein weiterer namentlicher Aufruf aller Ausschussmitglieder. Herr Armi und Herr Thies sind zwischenzeitlich neu hinzugekommen. Weitere An- oder Abmeldungen gibt es nicht.

Herr Greshake stellt darüber hinaus fest, dass keine weiteren Bürgerinnen oder Bürger hinzugekommen seien.

 

Ö 4

Bebauungsplan Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg) Bericht Grobabstimmung

Herr Stephan weist zunächst auf die von der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossene Drucksache 21-1684 zur Planung für die Campusschule Schnelsen hin und merkt an, dass in dem Beschluss drei Ausschüsse als fachlich zuständig genannt seien. Sicherlich betreffe das Thema inhaltlich nicht nur den Stadtplanungsausschuss, trotzdem halte er es für sinnvoll, den Kern der Diskussion in diesem Ausschuss zu führen.

Frau Papke fasst zusammen, dass sie zunächst kurz auf die Rahmenbedingungen zum Bebauungsplan Schnelsen 97 eingehen und dann die Ergebnisse bzw. maßgeblichen Hinweise aus der Grobabstimmung und dem Scoping erläutern wolle, welche am 09.04. durchgeführt worden seien. Sie erläutert zunächst den Planungsanlass sowie die Standortsuche für die Campusschule in Schnelsen und fasst die wesentlichen Planungsziele zusammen. Weiterhin stellt sie die Grenzen des Plangebietes dar und geht auf die Umgebungsbebauung sowie die Erschließung des Plangebietes ein. Anhand des Bestandsplanes erläutert sie außerdem die vorhandene Eigentumsstruktur. Sie macht darauf aufmerksam, dass die westlich liegende Wiese zum Ersatzpool für Kleingärten gehöre. Man müsse also bei einer Inanspruchnahme einen entsprechenden Ersatz finden. Weiterhin in Prüfung befänden sich noch die Möglichkeiten der baulichen und erschließungstechnischen Anbindung an die Holsteiner Chaussee. Die perspektivisch im Plangebiet verbleibende Wohnbebauung wolle man sichern und ggf. anpassen.

Als Erkenntnisse aus der Grobabstimmung seien vorrangig die Themen Verkehr und Erschließung zu nennen. Es sei eine genaue Betrachtung des Gebietes in Form einer verkehrstechnischen Untersuchung und eines Mobilitätskonzeptes notwendig. Zusätzlich habe es Hinweise zu den Themen Klima, Entwässerung, Ausgleich, Immissionen und der möglichen Änderung der Grenzen zum Landschaftsschutzgebiet gegeben. Aufgrund der Ergebnisse der Grobabstimmung und des Scopings habe sich die Liste der voraussichtlich erforderlichen Gutachten deutlich verlängert.

Abschließend stellt Frau Papke die sich anschließenden weiteren Verfahrensschritte vor und geht kurz auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie eine mögliche Verknüpfung mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ein.

Von Herrn Armi gibt es eine Nachfrage zur Entwicklung hinsichtlich der geplanten Zukäufe von Grundstücken. Weiterhin teilt er mit, dass die SPD-Fraktion einer Federführung des Ausschusses Stadtplanung zustimme.

Herr Schmidt erkundigt sich zu den geplanten Wegeverbindungen, ob es bereits Gespräche mit den betroffenen Eigentümern gegeben habe. Weiterhin möchte er wissen, ob bereits feststehe, wie weit man Richtung Westen bauen wolle, da man hier einen Sicherheitsabstand zur Bahnstrecke (elektromagnetische Strahlung) einplanen müsse.

Frau Papke berichtet zur ersten Frage, dass es bislang keine positiven Rückmeldungen zu Verkaufswünschen seitens der Eigentümer gegeben habe. Es sei ein offizieller Auftrag an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gegangen, alle Eigentümer mit dieser Fragestellung zu kontaktieren. Hier müsse man das Ergebnis abwarten.

Zu den Wegeverbindungen merkt Frau Papke an, dass es sich auf der Planzeichnung zunächst nur um eine schematische Darstellung handele und noch nicht um konkrete Verläufe. Es solle aber in jedem Fall eine Nord-Süd- und eine Ost-West-Wegeverbindung vorgesehen werden. Wo genau der Verlauf liegen werde,nne man erst planen, wenn feststehe, wo Grundstücke zur Verfügung stünden.

Maßnahmen hinsichtlich elektromagnetischer Strahlung müsse man je nach Stromart und Abstand zur Nutzung treffen. Weitere Informationen hierzu habe man aber noch nicht. Sicherlich werde sich die Bebauung aber vorrangig im Osten des Bebauungsplanes befinden und im Westen die Freiflächen. Über genaue Abstände könne sie aber noch keine Aussage treffen.

Herrn Kuhn spricht die Empfehlungen aus der Grobabstimmung zu möglichen Anpassungen der Wohnbebauung auf der östlichen Seite des Plangebietes aufgrund der Magistralen an und erkundigt sich, ob hierdurch bei Verkauf eines Grundstückes dann eine Wertminderung der verbleibenden Grundstücke zu erwarten sei. Weiterhin möchte er wissen, wie ein Korrespon-dieren der beiden Mobilitätskonzepte Gewerbegebiet Flagentwiet und Campusschule gewährleistet werde. Abschließend erkundigt er sich, woher man die Informationen zur Qualifizierungsstrategie von Hamburg und Schleswig-Holstein zur Holsteiner Chaussee bekommen könne.

Herr Wiegmann kommt auf die erwähnte große Fläche im Südwesten des Plangebietes zu sprechen, die derzeit als Ausgleichsfläche für Kleingärten vorgesehen sei. Ihn interessiere, ob es im Falle einer Bebauung bereits Ausgleichsflächen für diese Fläche gebe.

Frau Papke antwortet zur Frage hinsichtlich der Wohnbebauung an der Holsteiner Chaussee, dass man von der Landesplanung darauf hingewiesen worden sei, an den Magistralen eine angemessene Dichte vorzusehen. Was man für angemessen halte, nne über den Bebauungsplan festgelegt werden. Die von Herrn Kuhn angesprochene Salamitaktik strebe man nicht an. Es gehe vielmehr um die Sicherung von Grundstücken für den Schulbau. Die Hinweise zur Qualifizierungsstrategie habe man von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erhalten. Weitere Informationen lägen derzeit nicht vor. Zu der südwestlichen Fläche erläutert sie, dass diese bezirksintern für die ersatzweise Unterbringung von Kleingärten vorgesehen sei. Hier müsse mit dem Management des öffentlichen Raumes gemeinsam untersucht werden, wo gegebenenfalls eine anderweitige Unterbringung möglich sei.

 

 

Anmerkung zu Protokoll:

Anlass der gemeinsamen Qualifizierungsstrategie war nach vorliegenden Informationen ein Projekt des Schleswig-Holsteinischen-Heimatbundes (SHHB), die 1832 eingeweihte Straße von Altona nach Kiel neu ins Bewusstsein zu rücken und zu begrünen. Hieraus ergaben sich unter anderem gemeinsame Pflanzaktionen. Hintergrund: Die Altona-Kiel-Chaussee wurde 1830-32 gebaut, sie war die erste ingenieurtechnisch geplante und gebaute Straße in Schleswig-Holstein. Bauherr war König Frederik VI von Dänemark. Für die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins bedeutete diese Verkehrsverbindung einen starken Aufschwung des Handels. Die Chaussee wurde anfangs als Pappel-Allee gestaltet und später mit, Linden, abschnittsweise auch Eiche, Ahorn und Ulme bepflanzt. Weitere Infos finden sich unter www.altona-kiel.de und auf der Webseite des SHHB.

Herr Stephan ergänzt bezüglich des Wohnens im östlichen Bereich des Plangebietes, dass der gezeigte Planentwurf noch keine dezidiertere Plangebietsausweisung beinhalte, da man sich noch am Anfang des Planverfahrens befinde. Somit habe man zwar unter anderem auch die Magistralenentwicklung im Blick, aber Kern und vorrangiges Ziel sei es, dort eine Schule für Schnelsen zu entwickeln. Hinsichtlich der Verkehrsentwicklung merkt Herr Stephan an, dass man sowohl den Verkehr im unmittelbaren Bereich der Schule als auch Richtung Gewerbegebiet berücksichtigen werde. Hier seien Gespräche mit dem Management des öffentlichen Raumes erforderlich und auch in Planung.

Herr Mir Agha kommt noch einmal auf das Thema der Federführung von Ausschüssen zu sprechen und merkt an, dass die hierzu beschlossene Liste der Zuständigkeiten der Ausschüsse in Eimsbüttel teilweise unklar sei und Interpretationsspielraum zulasse. Daher sollte die Liste nachgearbeitet und deutlicher formuliert werden. Er sei offen für eine Diskussion und schlage einen Austausch der Fraktionen in einem separaten Termin vor.

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Ö 5

Bebauungsplanentwurf Lokstedt 68 (Eidelstedter Weg) Erneute Aufstellungsinformation

Frau Häffner informiert darüber, dass es zu diesem Gebiet bereits im Februar 2017 eine erste Aufstellungsinformation gegeben habe, der weitere Ablauf sich dann allerdings aus verschiedenen Gründen verzögert habe, so dass man nun eine erneute Aufstellungsinformation mit einem etwas venderten Plangebiet geben wolle. Anhand eines Übersichtsplanes und eines Luftbildes geht sie auf die Grenzen des Plangebietes ein und zeigt anhand mehrerer Fotos einige Eindrücke zur vorhandenen Nutzungsstruktur.

Nach einer kurzen Zusammenfassung des geltenden Planrechts sowie Erläuterungen zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsprogramm geht Frau Häffner auf die Ziele der Planung ein. Diese konzentriere sich im Wesentlichen auf die Nachverdichtung (Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe) von bislang untergenutzten Flächen, einer Stärkung der Landschaftsachse, einer Aufwertung und Sicherung der Ottersbek, einer langfristigen Sicherung bestehender Grünflächen und Wegeverbindungen sowie einer Fuß- und Radwegverbindung vom Bötelkamp zur Julius-Vosseler-Straße.

Frau Häffner erläutert im Folgenden die vorgesehenen Festsetzungen und stellt anhand einer weiteren Übersicht die Planungen zur Sicherung der öffentlichen Durchwegungen dar.

Um ein gutes Konzept zu finden, plane man die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbes, da es nicht nur um Verdichtung und Schaffung von Wohnungsbau gehe, sondern im Wesentlichen auch um die Schaffung von Freiräumen und der Qualifizierung der Landschaftsachse. Frau Häffner weist darauf hin, dass der Wettbewerb im Umriss über das reine Plangebiet hinausgehe, teilweise bis an die Gebäude der Lenzsiedlung heran, da man hier einige Möglichkeiten der Umgestaltung sehe.

Von Seiten der Fraktionen gibt es zunächst Nachfragen zur Breite der Wegeverbindungen, zu einem möglichen Kreisverkehr in der Einmündung Eidelstedter Weg/Julius-Vosseler-Straße, zur Eigentumssituation der Parkpalette und des Parkplatzes sowie eines möglichen Ersatzes der Parkplätze und zu einer möglichen Verbindung (Durchstich) des Bötelkamps zur Julius-Vosseler-Straße.

Frau Häffner teilt mit, dass es auf den ersten Blick tatsächlich Sinn mache, eine Verbindung vom Bötelkamp zum Eidelstedter Weg vorzusehen. Daher habe man diesen Sachverhalt untersuchen lassen, mit dem Ergebnis, dass hierdurch eine ganz neue und attraktivere Westverbindung entstehen würde, die wesentlich mehr Verkehr auf dem Bötelkamp und auch auf den Eidelstedter Weg bis hin zur Kieler Straße zur Folge habe. Daher habe man die eindeutige Empfehlung erhalten, von dieser Alternative abzusehen. Sinnvoller erscheine es, die Gewerbeverkehre zügig auf die großen Straßen wie Lokstedter Steindamm bzw. Gärtnerstraße hinzuführen. Zum Thema Kreisverkehr für Radfahrer stellt sie fest, dass diese Alternative noch nicht geprüft worden sei. Ihr erscheine diese Lösung durchaus sinnvoll und sie werde diesen Vorschlag an die Straßenplaner weiterleiten. Die nachgefragte Breite der Fuß- und Radwegverbindung sei mit 6 m veranschlagt. Alle anderen Wegeverbindungen lägen bei 5 m.

Zur Nachfrage nach den Eigentümern der Parkpalette antwortet Frau Häffner, dass diese der SAGA gehöre und man sich diesbezüglich bereits in Gesprächen befinde. Die SAGA habe bereits angefangen, eine Bilanzierung ihrer Wohnungen und Stellplätze in diesem Bereich vorzunehmen mit dem Ergebnis, dass die Parkplätze gut auskömmlich seien, bzw. teilweise sogar von gewerblichen Mietern genutzt würden. Frau Häffner betont, dass der Bedarf und die Nachfrage an Parkplätzen sorgfältig geprüft werden müsse. Das sei ein sehr wichtiger Punkt im Verfahren.

Es gibt weitere Nachfragen von den Fraktionen zum geplanten Anteil von sozialem Wohnungsbau sowie zu den künftigen Eigentümern der Bauprojekte (SAGA oder private Eigentümer) sowie zur Qualifizierung der Ottersbek im südlichen Teil über das Plangebiet hinaus.

Zu den Eigentumsverhältnissen führt Frau Häffner aus, dass die Parkpalette sich im Besitz der SAGA befinde, das Nachbargrundstück der Firma Aldi gehöre und das nördlich daran angrenzende Grundstück sich ebenfalls in Privatbesitz befinde. Es gehöre einem Unternehmen, welches ebenfalls im Lebensmittelhandel tätig sei. In Planung befinde sich auf der städtischen Fläche kommunaler Wohnungsbau durch die SAGA. Der Standard liege bei städtischen Flächen zurzeit bei 100 Prozent gefördertem Wohnungsbau, diese Frage werde man für dieses Grundstück aber sicherlich im weiteren Verlauf des Verfahrens noch diskutieren. Die Firma Aldi plane auf ihrem Grundstück weiterhin einen Markt und auch das andere private Unternehmen wolle gerne auf seinem Grundstück Einzelhandel betreiben. Man habe daraufhin die Versorgung in diesem Bereich geprüft und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass es an dieser Stelle durchaus 2 Märkte geben könne, insbesondere, da die Versorgung nach Norden hin sehr gering sei. Es sei vorstellbar, dass Aldi seine Fläche etwas ausbaue und es einen 2. Vollsortimenter auf dem Nachbargrundstück gebe.

Bezüglich der Nachfrage zur Ottersbek berichtet Frau Häffner, dass die Ottersbek im weiteren Verlauf Richtung Süden zum Teil bereits verrohrt sei und sich ein Ausbau dort sehr schwierig gestalten würde, insbesondere, da dort die Grundstücke eine geringe Tiefe hätten, ein Ausbau aber sehr viel Platz erfordere.

Auf eine Grünausweisung im nördlichen Bereich habe man zunächst verzichtet, Frau Häffner betont, dass dies aber im weiteren Verlauf des Verfahrens noch geändert werden könne.

Es gibt weitere Nachfragen zur Anzahl der Parkplätze, die durch den Abriss der Parkpalette entfallen würden und zur Anzahl der Wohnungen, die an dieser Stelle in Planung seien. Weiterhin gibt es eine Anregung zur Verbreiterung des geplanten Rad- und Fußweges auf 8 m .

Frau Häffner antwortet, dass sie die konkrete Anzahl der Parkplätze auf der Parkpalette nicht parat habe, es sich aber um einige handele. Sie betont, dass man sich mit diesem Thema in jedem Fall auseinandersetzen müsse, da es sowohl eine Nachfrage nach Stellplätzen aus den umliegenden Gewerbenutzungen als auch einen Bedarf durch die neuen Mieterinnen und Mieter geben könne, sodass das Thema eine relativ hohe Bedeutung habe. Zur Anzahl der Wohnungen berichtet sie, dass die Fläche im Wohnungsbauprogramm mit 150 bis 220 Wohneinheiten aufgeführt sei.

Es gibt weitere Nachfragen zur übergeordneten Planung (Landschaftsprogramm, Frischluftschneisen, Qualifizierung der Straße als Freiraum) sowie zu einem dritten Discounter in unmittelbarer Nähe im Eidelstedter Weg.

Hinsichtlich der Qualifizierung der Landschaftsachse betont Frau Häffner, dass man die Grund stücke nicht in Gänze bebauen und genügend Platz bis zu den Gehwegen belassen werde. Die Qualifizierung der Wegeverbindungen insbesondere zur Julius-Vosseler-Straße und der Vorzone der Lenzsiedlung sei ein wesentliches Anliegen und werde auch für den Wettbewerb entsprechend formuliert. Frau Häffner bestätigt, dass es mit dem LIDL-Markt in erreichbarer Nähe einen weiteren Markt gebe. Eine Prüfung des Einzugsbereichs habe ergeben, dass insbesondere aufgrund der Versorgungssituation in Lokstedt und der Nähe zur U-Bahn und den sozialen Einrichtungen eine Verkaufsfläche von insgesamt 2400 m² in dem Plangebiet durchaus gerechtfertigt und sinnvoll erscheine. Weiterhin macht sie darauf aufmerksam, dass es bislang in diesem Bereich mit dem Aldi- und dem LIDL-Markt zwei Discounter gebe, aber keinen „Vollsortimenter“.

Auf eine Nachfrage nach dem Anteil oder der Größenordnung der Gewerbenutzung antwortet Frau Häffner, dass es Verschiebungen in den Grundstücken geben werde und man hierüber noch Gespräche mit der Wirtschaftsbehörde führen müsse. Auf wieviel Gewerbenutzung es hinauslaufe, könne zurzeit noch nicht beziffert werden.

Die Erschließung der Einzelhandelsflächen werde man im weiteren Verlauf der Planungen untersuchen. Sie betont, dass hierfür ein gutes Konzept benötigt werde.

Herr Stephan weist abschließend darauf hin, dass man sich noch am Anfang des Verfahrens befinde und es zunächst nur um eine Aufstellungsinformation gehe. Die heute aus den Fraktionen angesprochenen Punkte seien aber sehr hilfreich und man werde sie inhaltlich in die Grobabstimmung und das Scoping mitnehmen. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass man am Deepenstöcken, wo sich derzeit das Beachvolleyballfeld befinde, zukünftig die Wohnungsbaufläche als Grünfläche ausweisen werde, da man dasckenschluss- und Qualifizierungsprogramm für sehr wichtig halte und dort entsprechende Grünräume schaffen wolle.

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt die erneute Aufstellungsinformation zur Kenntnis.

 

 

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Es gibt 2 kurze mündliche Hinweise von Herrn Stephan:

 

-          Am 15.04.2021 hat die Jurysitzung zum Wettbewerb Frohmestraße/Wählingsallee stattgefunden. Hierzu wird es am 18.05.2021 einen ausführlichen Bericht im Ausschuss Stadtplanung geben.

 

-          Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Eidelstedt 76 (Eisenbahnersiedlung) ist am 23.04.2021 gestartet und läuft noch bis zum 21.05.2021. Der Infotag am 24.04.2021 musste aufgrund der aktuellen Coronasituation leider kurzfristig abgesagt werden. Es gab an diesem Tag ersatzweise ein telefonisches Angebot.

 

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

Ö 7

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 09.02. und 23.02.2021

Die Niederschriften befinden sich noch zur Abstimmung beim Vorsitzenden.

Die Genehmigung wird vertagt.