Der Vorsitzende, Herr Dr. Langhein, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er weist auf die Tonaufzeichnung zu Protokollzwecken hin. Diese werde nach der Genehmigung der Niederschrift gelöscht.
Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Stimmberechtigte Mitglieder der AfD-Fraktion sind nicht anwesend.
Die vorliegende Niederschrift vom 21.09.2020 (öffentlicher Teil) wird einstimmig genehmigt.
Der Vorsitzende schlägt aufgrund des Nichterscheinens von Vertretern der AfD-Fraktion vor, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Da keine Einwände vorliegen, wird entsprechend verfahren.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage entfällt die Bürgerfragestunde.
Herr Dr. Langhein führt aus, dass er einen Beschlussvorschlag an die Ausschussmitglieder versandt habe, welcher die Grundlage für die künftigen Sitzungen darstelle könne. Die um Ausformulierungen ergänzte aktuelle Fassung reicht er als Vorlage in diese Sitzung ein. Bei Einvernehmen der Ausschussmitglieder müsse als nächster Schritt in der Bezirksversammlung ein Einvernehmen hergestellt werden. Der Vorsitzende weist auf die Durchführung einer vollständigen Sitzung gem. § 13 Abs. 3 BezVG hin, wonach zunächst der Ausschuss nach ihm bereits bekanntem Procedere aus dem ersten Lockdown, ein Umlaufverfahren durchführen könne. Darauf aufbauend bestehe nun für den Vorsitzenden die Möglichkeit der Einberufung einer Telefonkonferenz (§ 13 Abs. 4 BezVG) wonach in namentlicher Abstimmung das Ergebnis, ob sich für, gegen ein Bauvorhaben ausgesprochen werde bzw. man sich enthalte, festgestellt werde. Der Vorteil der ergänzenden Telefonkonferenz bestünde darin, alle Zugewählten mit einzubeziehen sowie Sitzungsgeld zu erhalten.
Frau Schlake weist darauf hin, dass aktuell die von der Verwaltung vorgestellten Tagesordnungspunkte lediglich vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und keine Beschlüsse gefasst würden.
Herr Dr. Langhein widerspricht. Im vergangenen Lockdown sei darüber beschlossen worden. Jede Fraktion habe im schriftlichen Umlaufverfahren ein Votum abgegeben. Im Anschluss daran hat die Gremienbetreuung zusammen mit dem Vorsitzenden die Voten festgestellt (Umlaufverfahren gem. § 13 Abs. 4 BezVG).
Die Ausschussmitglieder diskutieren über den Vorschlag des Vorsitzenden vor dem Hintergrund des Wortlauts im § 13 Abs. 3 und 4 BezVG.
Herr Bohny und Herr Diemann schlagen vor in der Tagesordnung fortzufahren.
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
Es liegen keine Anträge/Vorlagen der Verwaltung vor.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Frau Schlake erkundigt sich über einen an der Sitzung teilnehmenden Bürger. Sie sei verpflichtet entsprechende Nachfragen zu stellen, falls ihr anwesende Personen nicht bekannt seien.
Der Vorsitzende stellt die Anwesenheit fest. Der Bürger, wie auch zwei weitere Sitzungsteilnehmer, die nicht den Ausschussmitgliedern zuzurechnen seien, seien Bezirksabgeordnete, von Person bekannt und der Verschwiegenheit verpflichtet.