Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 19.02.2019

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten; Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Döblitz eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Döblitz stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Ein Anwohner aus dem Basselweg meldet sich zu Wort und trägt zum Bebauungsplan Stellingen 62 verschiedene Fragen zu den Themen

        Baumbestand / Baumerhalt

        Lieferverkehr

        Regenwasserrückhaltung

        Informationen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)

        Immissionsschutz am Basselweg 79

        Geplanter Abriss und Neubebauung Sportplatzring 4-21 und Basselweg 64

vor.

Herr Döblitz macht darauf aufmerksam, dass es in der Bürgerfragestunde darum gehe, Fragen an die Politik zu richten. Bei den vorgetragenen Fragen handele es sich aber größtenteils um Fragen an die Verwaltung.

Frau Bahr bietet an, die Fragen im Anschluss an die Bürgerfragestunde aufzunehmen und sich um eine Klärung zu kümmern.

Herr Peters schließt sich diesem Angebot für seine Fraktion an. Grundsätzlich macht er darauf aufmerksam, dass es bei so einer Vielzahl von Fragen einfacher sei, diese im Vorwege schriftlich an die Fraktionen zu geben, damit man sich gezielt darauf vorbereiten könne.

Herr Mir Agha schließt sich für seine Fraktion ebenfalls an. Er weist darauf hin, dass einige der Fragen vermutlich in die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses fielen.

Zur Frage nach dem neu zu bauenden SAGA-Gebäude am Basselweg erläutert Herr Kuhn, dass es nicht effizient sei, für Bauvorhaben dieser Größe einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Übrigen gehe er davon aus, dass es eine Vorstellung des Vorhabens im Bauausschuss gegeben habe. Dies sei ein normaler Verwaltungsvorgang.

Aufgrund der Vielzahl der Fragen wird verabredet, dass den Fraktionen diese nach der Sitzung schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Eine Bürgerin bittet darum, nach dem unter TOP 3 geplanten Bericht zum Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 Fragen der Bürgerinnen und Bürger zuzulassen.

Herr Döblitz macht darauf aufmerksam, dass dies nicht vorgesehen sei.

Die Bürgerin bittet daraufhin die Fraktionen darum, dafür Sorge zu tragen, dass die im Petitum der Drucksache 20-3181 genannten 10 Punkte ausreichend beantwortet und erläutert werden.

 

Ö 3

Bericht zum Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 (Rimbertweg) Bezug: Drs. 20-3181, "Lokstedt 67 - Smarter, grüner, lebenswerter planen und gestalten"

Da Herr Rust sich zu diesem Punkt für befangen erklärt hat, verlässt er vor Beginn des Berichtes den Saal.

Herr Geisler fasst noch einmal zusammen, dass die Verwaltung mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.09.2018 aufgefordert worden sei, dafür Sorge zu tragen, dass der Bebauungsplan-Entwurf zu den 10 in der Drucksache 20-3181 aufgeführten Punkten entsprechend überarbeitet werde. Hierzu wolle man heute, nach erfolgter Prüfung der Punkte, Stellung nehmen.

Zu Punkt 1:

Herr Geisler berichtet, dass der Durchfahrtsverkehr sich hauptsächlich auf den Lohkoppelweg beschränke. Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung seien 2.300 Fahrzeugfahrten pro Tag in dieser Straße ermittelt worden. Hieraus würden sich Festsetzungen zum Schallschutz für den nördlichen Plangebietsrand ergeben.

In den Straßen Ansgarweg und Rimbertweg fielen dagegen ausschließlich Besucher- und Anliegerverkehre an. Dadurch ergäben sich weder nennenswerte Schall- noch Luftbelastungen und man könne von entsprechenden Festsetzungen absehen. Auch eine Einbahnstraßenregelung für den Rimbertweg halte man nicht für sinnvoll.  Es würden keine nennenswerten Verbesserungen geschaffen, da man durch diese Regelung Umwegverkehre produziere und eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit der Autos zu befürchten sei.

Zum Thema Anliegerstraße erläutert Herr Geisler, dass Anlieger gemäß Straßenverkehrsordnung Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks seien und alle, die mit diesen in Kontakt treten wollen. Somit handele es sich um einen sehr weit gefassten Personenkreis „Anlieger“. Da der Ansgarweg / Rimbertweg keine Abkürzung darstelle, werde er ausschließlich durch Ziel- und Quellverkehr genutzt. Vor diesem Hintergrund seien Ansgarweg und Rimbertweg bereits jetzt Anliegerstraßen.

Zu Punkt 2:

Zur Forderung nach Bereitstellung von Räumlichkeiten für Arztpraxen berichtet Herr Geisler, dass die KAIFU sich bereit erklärt habe, das mit der Planung beauftragte Architekturbüro mit der Prüfung der baulichen Umsetzungsmöglichkeiten zu befassen.

Hinsichtlich der Forderung nach kleineren Geschäften für die Nahversorgung sei allerdings anzumerken, dass dies erfahrungsgemäß kaum noch funktioniere. Eventuell wäre ein Back-shop oder Kiosk denkbar. Diese seien grundsätzlich im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet zulässig. Ein entsprechendes Flächenangebot hänge jedoch von den wirtschaftlichen Erwägungen der Grundstückeigentümer ab.

 

Zu Punkt 3:

 

Herr Geislerhrt aus, dass sich die geplante Bebauung in wesentlichen Teilen an der riegelrmigen Bebauung der 60er-Jahre Siedlung orientiere. Auch die Gebäudehöhen und die Anzahl der Vollgeschosse greife man auf. Die Überbauung der Grundstücke werde weiterhin gering sein und es seien Freiflächen für eine Freizeitnutzung vorhanden. Die Gebäude am Rimbertweg 19/21 griffen die Struktur der Atriumhäuser gegenüber auf. Dieser Entwurf sei im Gutachterverfahren als beste und gewünschte Bebauungsmöglichkeit für das Grundstück von allen Beteiligten befürwortet worden

Was die Verschattung anbelange, sei es bereits heute so, dass sich ein Großteil der Gebäude - zumindest in den Wintermonaten - teilweise gegenseitig verschatten würden, wie an den meisten Standorten innerhalb Hamburgs. Bei dem Thema Verschattung  sollten die Abstandsflächen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) das Beurteilungskriterum bleiben. Diese halte man im gesamten Plangebiet ein.

Zum Grenznutzen der Profitabilität teilt Herr Geisler mit, dass das Bezirksamt auf nochmalige Nachfrage bei den Investoren, wie auch schon zuvor, die Antwort erhalten habe, dass keine weitere Reduzierung möglich sei. Letztendlich weist er darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit zwar ein Aspekt sei, aber handlungsleitend für die Stadtplanung der passende Städtebau sei.

 

Zu Punkt 4:

 

Herr Geisler macht darauf aufmerksam, dass das Gebiet derzeit geprägt sei durch Freiflächen, die nicht intensiv genutzt würden. Bei einer Neubebauung würden auch die Freiflächen neu gestaltet und aufgewertet.

Der Ausgleich für möglicherweise zu fällende Bäume werde im Rahmen eines Fällantrags ermittelt. Dabei sollen Ersatzpflanzungen im Umfeld nachgewiesen werden. Wenn dies auf dem Grundstück selbst nicht möglich sein, werde ein monetärer Ausgleich gezahlt und die Ersatzpflanzung an anderer Stelle vorgenommen.

 

Zu Punkt 5:

Herr Geisler erläutert, dass man, wie bereits unter Punkt 4 beschrieben, für die privaten Grundstücke Freiflächenplanungen erstelle, in denen auch Erholung und Freizeitgestaltung berücksichtigt werde. Zudem würden innerhalb des Plangebietes zwei neue öffentliche Grünflächen geschaffen.

Im Zuge der Freiflächenplanung sei es weiterhin möglich, auch Bereiche mit naturnaher Gestaltung zu schaffen, die auch ökologische Qualitäten haben könnten. Ein Eigentümer plane, in einem Teilbereich des Grundstücks Bienenstöcke aufzustellen. Den Wunsch nach naturnaher Gestaltung der Freiflächen werde an die  Grundstückseigentümer herangetragen,

Zu Punkt 6:

Herr Geisler macht deutlich, dass das Problem innerhalb des Plangebietes nicht das Grundwasser, sondern der Rückstau von Oberflächenwasser sei.  Das Grundwasser stehe erst in einem Bereich von 5 m unterhalb der Oberfläche an. Das Oberflächenentwässerungskonzept, das im Rahmen der öffentlichen Auslegung auch für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein werde, komme zu dem Ergebnis, dass aufgrund der nahezu im gesamten Plangebiet vorhandenen oberflächennahen geringdurchlässigen Schichten eine Versickerung nicht möglich sei. Daher solle das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser in Rigolen gesammelt und zeitverzögert schadlos über eine Drosselung in das Regenwassersiel abgeleitet werden.

 

Zu Punkt 7:

 

Herr Geisler berichtet, dass es zurzeit im Plangebiet insgesamt 132 private Stellplätze gebe. Davon würden elf Stellplätze an Externe, also keine Wohnungsmieter, vermietet.

Grundsätzlich ergebe sich der Stellplatzbedarf aus der Anzahl der im Plangebiet angemeldeten Autos.

Die Ermittlung der Nachfrage für Tiefgaragenstellplätze sei theoretisch. Es gebe auch Interessensbekundungen für Stellplätze, allerdings seien diese Bekundungen nicht verbindlich, da damit keine Stellplatzanmietung vereinbart werde, zumal bei dieser Frage auch die Bereitschaft, eine bestimmte Summe für einen eigenen Stellplatz zu bezahlen, mit einfließen müsste. Die Genossenschaften betrieben viele Wohnanlagen in Hamburg und hätten langhrige Erfahrungen, wieviel Stellplätze in der Praxis zu vermieten seien. Der Stellplatzschlüssel liege zurzeit bei ca. 0,4 und werde auch durch die Nachverdichtung nur minimal verändert. Diesen Schlüssel halte man für das Plangebiet am Ansgarweg und Rimbertweg als ausreichend.

Zu berücksichtigen sei aber auch ein möglicherweise gänzlich anderes Mobilitätsverhalten bei einer jüngeren Mietergeneration. So sei man im Gespräch mit den Genossenschaften, in den neu errichteten Tiefgaragen auch Stellplätze für carsharing-Autos einzurichten, sodass es Alternativen zum eigenen PKW gebe.

 

Zu Punkt 8:

 

Herr Geisler stellt fest, dass es heutzutage bautechnisch kein Problem darstelle, Leerrohre und Leitungen zum Einrichten von Ladekapazitäten für E-Mobilität vorzuhalten. Es sei auch Wunsch der Stadtplanung, dass dieses umgesetzt werde, es könne allerdings erst im Zuge der Ausführungsplanung geprüft werden.

 

Zu Punkt 9:

 

Herr Geisler macht darauf aufmerksam, dass lediglich auf der östlichen Seite des Ansgarweges der Gehweg zulasten des Grundstücks der Kaifu um einen Meter verbreitert werde, um die  Situation für die Fußnger zu verbessern. Daran wolle man auch festhalten, denn die Belastung für die Anwohner sei gering.

 

Zu Punkt 10:

 

Herr Geisler weist darauf hin, dass die KAIFU dargestellt habe, aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf den Bau dieser Neubauwohnungen verzichten zu wollen.

Nach nochmaliger gründlicher Prüfung und Berücksichtigung aller Argumente habe man sich im Fachamt jedoch entschieden, auf die beiden Häuser am südlichen Rimbertweg (auf dem Gelände der Kaifu) zu verzichten. Es handele sich hierbei um insgesamt 24 Wohneinheiten. Es sei nicht sinnvoll, den Wegfall dieser Wohneinheiten durch Aufstockung an anderer Stelle im Quartier zu kompensieren.

 

Herr Geisler geht abschließend und zusammenfassend anhand einer Planzeichnung auf die mögliche Fassung für die öffentliche Auslegung ein. Diese enthalte nicht mehr, wie schon dargestellt, die beiden Punkthäuser am südlichen Rimbertweg. Dafür werde die östliche grüne Wegeverbindung durch eine öffentliche Grünfläche gestärkt und der grüne Ring vervollständigt. Dazu solle mittelfristig die Stichstraße vor den Häusern Lohkoppelweg 17 23 rückgebaut werden. Ebenfalls verbessert werde die Durchwegung nach Westen von der Stichstraße zu den Kleingärten durch eine öffentliche Grünfläche auf dem Grundstück des Gebäudes Rimbertweg 21. Mit diesem Entwurf könne man auf einer guten Grundlage weiterarbeiten.

 

Herr Kuhn stellt fest, dass man mit den in der Drucksache 20-3181 vorgebrachten Punkten eine politische Aussage getroffen habe, wie man sich die weitere Entwicklung in diesem Bereich vorstellen könne. Ebenfalls habe man in diversen Gesprächen zusammen gesessen und sich Gedanken darüber gemacht, was dort grundsätzlich möglich sei. Die nun seitens der Verwaltung vorgetragene, relativ nüchterne Auswertung habe seiner Meinung nach wenig Konkretes zutage gebracht und es bleibe wenig von dem übrig, was man politisch gewollt habe. Insofern stelle sich das Ergebnis für ihn als enttäuschend dar. Er habe gehofft, dass mindestens 7-8 der Punkte umgesetzt würden. Konkret fielen nun aber nur die beiden Punkthäuser weg. Herr Kuhn betont, dass er den Willen der Verwaltung zwar erkennen könne, ihm das Konzept in dieser Form aber zu wenig sei. Man habe den Beschluss schließlich nicht ohne Grund gefällt. Insofern komme er nach dem heutigen Bericht zu der Auffassung, dass es sich eher um einen Rückschritt handele. Er frage sich, wie es nun weitergehen solle.

 

Herr Geisler weist darauf hin, dass an die Verwaltung der Auftrag gegangen sei, in diesem Gebiet eine Nachverdichtung möglich zu machen. Die Forderungen nach Erhalt der Bäume, Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen sowie Errichtung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten würden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Zum Teil ergäben sich jedoch durch die Flächenkonkurrenz Zielkonflikte.

 

Herr Schuster macht deutlich, dass man versucht habe, Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung der Anmerkungen aus der öffentlichen Plandiskussion und der Forderungen aus der Drucksache 20-3181 zu finden. Es seien viele intensive Gespräche geführt worden und man habe sich viele Gedanken gemacht. Einige der Punkte seien jedoch nicht umsetzbar. Eine Anliegerstraße könne man beispielsweise nicht einrichten, da es im Rimbert- und Ansgarweg keinen Durchgangsverkehr gebe. Für die Ansiedelung von Arztpraxen oder Einrichtung eines Kioskes könne man lediglich die Voraussetzungen schaffen. Inwieweit hier tatsächlich ein Pächter gefunden werde, sehe er aus wirtschaftlichen Gründen sehr skeptisch. Auch das Maß der Nachverdichtung müsse einerseits moderat, andererseits aber auch wirtschaftlich, vor allem aber städtebaulich passend sein. Insofern vertrete er die Auffassung, dass man insgesamt eine gute städtebauliche Ergänzung entwickelt habe. Hierzu gehöre allerdings auch die Herausnahme der beiden Punkthäuser, die man von Beginn an kritisch gesehen habe. Was die Grünanlagen angehe, könne man im Bebauungsplanverfahren keine Regelungen treffen. Das sei erst im Baugenehmigungsverfahren möglich.

Herr Schuster bietet an, sofern gewünscht, das entwickelte Freiflächenkonzept im Ausschuss vorzustellen. Bezüglich der  Nachfrage von Stellplätzen und Tiefgaragen habe man mit den Genossenschaften gesprochen, allerdings gebe es hierfür keine längeren Wartelisten. Die Wünsche betreffend der E-Mobilität werde man entsprechend einfach umsetzen können.

Zusammenfassend stellt Herr Schuster fest, dass die Verwaltung sich sehr intensiv und ausführlich mit der Beschlusslage befasst und diese auch weitestgehend umgesetzt habe.

Herr Schmidt erkundigt sich, inwieweit der Wegfall der beiden Punkthäuser die Gesamtbaumasse senke. Zum Thema E-Mobilität merkt er an, dass man hier im Vertrag mit den Genossenschaften Regelungen zur Durchführung treffen müsse.

Herr Geisler erläutert, dass man die Baumasse nicht ermittelt habe. Es handele sich um 24 Wohnungen. Die Geschossflächenzahl liege im nordwestlichen Bereich bei 1,6.

Herr Mir Agha stimmt Herrn Kuhn insoweit zu, dass es bei der Überplanung des Gebietes von Verwaltung und Politik zwei unterschiedliche Sichtweisen gebe. Man müsse nun schauen, was man grundsätzlich für verträglich halte und abwägen, wieviel Wohnraum man zu Lasten der anderen Punkte schaffen wolle. Dies müsse innerhalb der Fraktionen beraten werden.

Herr Kuhn zeigt sich insgesamt enttäuscht darüber, dass in einigen Punkten die aufgezeigten Lösungswege der Politik seiner Meinung nach nicht ausreichend abgearbeitet worden seien. Dies gelte insbesondere für die Stellplatznachfrage, den Erhalt und die Aufwertung von Grün sowie die Überlegungen zur Nahversorgung.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Hinweis: Die verwendete Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Ö 4

Bebauungsplan-Entwurf Hoheluft-West 15 / Eimsbüttel 38 (Unnastraße) Zwischenbericht Beteiligungsprozess "Stadtmacherei"

TOP 4, Beteiligungsprozess „Stadtmacherei“, Zwischenbericht

Frau Döscher fasst zusammen, dass man seit Beginn der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan-Entwurf Hoheluft-West 15 / Eimsbüttel 38 am 30.06.2018  5 Veranstaltungen zur „Stadtmacherei“ durchgeführt habe. Anhand einer Präsentation geht sie zunächst  auf die verschiedenen Themen der Werkstätten sowie die  Kinder- und Jugendbeteiligung ein , für die man insgesamt 12 Eimsbütteler Schulen sowie zwei Sportvereine angeschrieben und eingeladen habe. Vier Schulklassen hätten an der „Stadtmacherei“ teilgenommen. Die „Stadtmacherei“ und die  Auslobung für das Gutachterverfahren basierten auf  Grundlagen zu den Themen Städtebau, Freiräume, Energie, Wohnen, Soziale Infrastruktur, Einzelhandel und Gewerbe sowie Mobilität. Die Ergebnisse des Beteiligungsformates werden vorgestellt.

Zum weiteren Ablauf des Verfahrens macht Frau Döscher darauf aufmerksam, dass  zurzeit die Auslobung des Wettbewerbs vorbereitet werde und der öffentliche Auftakt mit dem Rückfragenkolloquium am 15.04.2019 stattfinden solle. Die öffentliche Gläserne Werkstatt, in der die beteiligten Büros erste Zwischenergebnisse präsentieren, sei für den 25.05.2019 geplant und die  Jurysitzung finde am 29.08.2019 statt. Im Herbst 2019 plane man dann eine Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.

Abschließend bittet Frau Döscher die Fraktionen darum, sich rechtzeitig Gedanken über die Benennung der Jurymitglieder zu machen. Sie weist darauf hin, dass die Jurymitglieder nicht an der Gläsernen Werkstatt am 25.05. teilnehmen dürften.

Herr Rust stellt fest, dass es wegen der bevorstehenden Wahl zur Bezirksversammlung eigentlich sinnvoll sei, die Jurymitglieder erst danach zu benennen.

Herr Schuster entgegnet, dass eine Benennung vor der Wahl nicht unbedingt nötig sei. Die Teilnahme am Rückfragenkolloquium am 15.04.2019 sei für die Jurymitglieder nicht zwingend.

Die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis. Die Fraktionen werden gebeten, die Jurymitglieder schnellstmöglich nach der Wahl zur Bezirksversammlung am 26.05.2019 zu benennen.

Hinweis: Die verwendete Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ö 5

Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 (Redingskamp) Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

Herr Döblitz macht darauf aufmerksam, dass die Abstimmung über die Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion in der Sitzung am 04.12 2018 vertagt worden sei auf Februar 2019.

Herr Rust stellt fest, dass es seiner Fraktion nicht möglich sei, ohne Vorstellung des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses eine Entscheidung zu treffen. Daher bitte er erneut um Vertagung.

Herr Kuhn zeigt sich irritiert von diesem Wunsch, da seit der ersten Vertagung bereits ein langer Zeitraum verstrichen sei.

Es wird einvernehmlich beschlossen, eine Entscheidung bis zur Vorstellung des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses zu vertagen.

 

 

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Herr Schuster gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

Ö 6.1

Schulkapazität in Lokstedt und Stellingen Bezug: Drs.20-3324, Beschluss der BV vom 29.11.2018, Referentenanforderung

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass das Bezirksamt im Herbst 2018 parallel von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) den Auftrag erhalten habe, Schulstandorte für Schnelsen und Lokstedt / Stellingen zu ermitteln. Daher halte man es aufgrund der zusätzlichen Betroffenheit von Stellingen für sinnvoller, wenn der Bericht der BSB übergreifend im Stadtplanungsausschuss erfolge.

Seitens der Ausschussmitglieder wird darauf hingewiesen, dass der Tagungsort des Stadtplanungsausschusses für die Bürgerinnen und Bürger aus Lokstedt und Stelligen schwieriger zu erreichen sei. Insofern plädiere man für eine Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt unter Hinzuladung des Regionalausschusses Stellingen.

Der Stadtplanungsausschuss spricht sich einstimmig für folgende Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung (Anmerkung: Drs.20-3485) aus:

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung Eimsbüttel einstimmig, das Petitum der Drucksache 20-3324 zu ergänzen; wonach in dem Bericht der Behörde für Schule und Berufsbildung auch auf die Schaffung neuer Schulstandorte im benachbarten Stellingen eingegangen werden soll. Auch der Regionalausschuss Stellingen soll zu der Sitzung eingeladen werden.

 

Petitum/Beschluss:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine/einen Vertreterin/Vertreter der Berde für Schule und Berufsbildung in eine der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt einzuladen, um darüber zu berichten, wie den Kapazitätsengpässen in den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Schnelsen und Lokstedt entgegengewirkt werden kann. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten für die Schaffung neuer Schulstandorte in den genannten Stadtteilen sowie im benachbarten Stellingen gesehen werden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Sport und des Regionalausschusses Stellingen sollen zu der Sitzung hinzugeladen werden.“

 

 

Ö 7

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift

 

Die Niederschrift vom 18.12.2018 wird einstimmig genehmigt.