Herr Mourad eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er teilt mit, dass Herr Schmidt heute verhindert sei und er daher die Sitzung leite. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin erläutert er, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.
Für Redebeiträge bittet Herr Mourad um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und vielen Fragen sei es außerdem hilfreich, diese nachträglich für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden unter der E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de <mailto:stadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de>.
Nachfolgend stellt Herr Mourad die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Aus-schussmitglieder fest. Er erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall. Einwände gegen die Tagesordnung seitens der Ausschussmitglieder gibt es nicht.
Herr Mourad weist darauf hin, dass die „Fragestunde“ grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt und für Fragen an die Politik und nicht an die Verwaltung gedacht sei.
Er erkundigt sich, ob es Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt.
Ein Sprecher der „Initiative Niendorf e.V.“ meldet sich zu Wort und möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, Fragen zu den Bebauungsplänen Niendorf 93 und 95 unter dem entsprechenden TOP 4 zu stellen.
Die Fraktionen erklären sich hiermit einverstanden.
Weitere Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es nicht.
Gäste: Herr Polzin, Herr Nowak (Büro Luchterhandt), Frau Szczupak, Herr Rubinstein, Herr Stricharz (Jüdische Gemeinde), Herr Westermann (Senatskanzlei, Planungsstab), Frau Lenzen (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Referentin des Oberbaudirektors)
Herr Stricharz, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde, bedankt sich einleitend für die Einladung sowie die Möglichkeit, in der heutigen Sitzung den aktuellen Sachstand vorstellen zu dürfen. Er fasst zusammen, dass man für das Projekt Bornplatzsynagoge neben einem gemeindeinternen Team zusätzlich auch noch die Stiftung Bornplatzsynagoge eingesetzt habe. Herr Stricharz betont, dass man bislang das Gefühl habe, alles verlaufe in einem „guten Spirit“ und gehe zügig voran. Das wisse man sehr zu schätzen. Er bedankt sich im Namen der Jüdischen Gemeinde für die geschlossene Unterstützung des Ausschusses und das entgegengebrachte Vertrauen, welches nicht selbstverständlich sei.
Herr Polzin fasst zusammen, dass man in der heutigen Sitzung einige Meilensteine vorstellen wolle, die man bislang im Prozess erreicht habe. Nach der letzten Vorstellung im Ausschuss im Februar 2024 sei nach einigen internen Abstimmungsprozessen im September 2024 das EU-weite Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung gestartet worden. An dem nach der Veröffentlichung begonnenen Teilnahmewettbewerb hätten sich über 60 verschiedene nationale und internationale Planungsbüros beteiligt, von denen in einer Auswahlsitzung am 14. Oktober 2024 für die Teilnahme an der ersten Phase des Wettbewerbs 25 sehr qualifizierte Planungsteams ausgewählt worden seien. Am 12. November 2024 habe es mit den Mitgliedern des Preisgerichts und den Sachverständigen die Besprechung der Auslobung gegeben. Bei einer Ortsbegehung seien Einzelthemen der Auslobung diskutiert und Anpassungsvorschläge zusammengetragen worden. Insbesondere für die externen Preisrichter sei die Vorstellung und das Kennenlernen des Ortes dabei sehr wichtig gewesen.
Herr Nowak stellt im Folgenden anhand einer Übersichtskarte das Wettbewerbgebiet mit den drei geplanten Baukörpern und dem Freiraum vor und geht auf die 80 Seiten umfassende Auslobung ein. Diese enthalte eine ausführliche Beschreibung, wie man sich die einzelnen Funktionsbausteine vorstelle. Diese und die einzelnen Baukörper erläutert er im Anschluss ausführlich. Das Dokument der Auslobung sei am 13.12.2024 an alle teilnehmenden Büros versandt worden.
Herr Polzin informiert abschließend über die geplanten nächsten Schritte im Verfahren sowie die entsprechende Zeitplanung.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr Stephan fasst zusammen, dass die Bezirksversammlung mit dem Beschluss zur Drucksache 22-0256 den Auftrag zur Durchführung/Entwicklung einer Ideenwerkstatt an die Verwaltung gegeben habe. Über den Umgang mit dieser Drucksache habe es zunächst, wie im Ausschuss Stadtplanung angekündigt, am 19.11.2024 einen Termin mit Vertretern der Politik zur Vorabklärung gegeben. Bei diesem Termin habe man sich unter anderem auch mit den vorliegenden Vorschlägen der Initiative auseinandergesetzt. Weiterhin seien seitens der Verwaltung mögliche Szenarien einer Bebauung vorgestellt worden, die Bestandteil einer Ideenwerkstatt sein könnten, um dort die Fragestellung nach Bauweise, Geschossigkeit und Flächenversiegelung zu behandeln. Im Nachgang zu dem Termin habe man der Politik als Ergebnis einen Vorschlag für eine Ideenwerkstatt unterbreitet, den man in der heutigen Sitzung gerne öffentlich vorstellen und zur Diskussion stellen wolle.
Herr Stephan berichtet, dass man sich einen Termin Ende Januar/Anfang Februar 2025 für eine ca. 3-stündige Ideenwerkstatt vorstellen könne. Die Moderation solle durch ein externes Büro erfolgen. Die Büros Elbberg und Tollerort habe man angefragt. Beide Büros könnten aufgrund bestehender Vertragsverhältnisse ohne Ausschreibung beauftragt werden. Man gehe für die Moderation von einem mittleren vierstelligen Betrag aus. Weiterhin schlage man eine begrenzte Teilnehmerzahl von ca. 25 bis 30 Personen (Mitglieder Politik, Verwaltung, Initiative und weitere Stake-Holder) vor. Die Inhalte und Ergebnisse der Ideenwerkstatt könne man dann im Stadtplanungsausschuss am 01.04.2025 präsentieren.
Weiterhin stellt Herr Stephan den möglichen Ablauf für die Ideenwerkstatt vor.
Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass das Ergebnis der Überlegungen an den Teilnehmerkreis vom 19.11.2024 verschickt worden sei und es bereits erste Diskussionen und Hinweise gegeben habe. Darüber hinaus sei heute ein Ergänzungsvorschlag der FDP-Fraktion in Form einer Präsentation eingegangen. Es stelle sich nun die Frage, wie man weiter verfahren wolle.
Herrn Brunckhorst äußert zwei Bedenken. Zum einen frage er sich, ob eine externe Moderation nötig sei oder ob eine neutrale Moderation aus der Verwaltung ausreiche. Zum anderen fände er es schade, wenn man die Teilnahme an der Ideenwerkstatt auf 30 Personen begrenze, da sich dann jede Teilnehmergruppe beschränken müsse und ggf. die Kreativität darunter leide.
Zum Thema Moderation merkt Herr Gerdelmann an, dass es intern genügend Personen gebe, die in der Lage seien, die Moderation zu übernehmen. Man könne aber trotzdem nicht ausschließen, dass es hinterher Zweifel an der Neutralität der Moderation gebe. Man wolle als Amt nicht den Eindruck erwecken, dass man eine Veranstaltung von innen durch die Moderation in irgendeiner Weise gelenkt habe. Daher rate er allen Mitarbeitenden davon ab, diese Rolle zu übernehmen.
Zur Frage der Gruppengröße bestätigt Herr Gerdelmann, dass man sicherlich in einer größeren Gruppe einen größeren Ideenreichtum habe, sofern man die Veranstaltung zur Genese und zur Entwicklung von neuen Ideen nutzen wolle. Bei dieser Veranstaltung liege der inhaltliche Fokus aber auf Themen, die schon sehr viel Vorstruktur hätten. Man fange also in der Diskussion nicht bei Null an. Und dann sei die Gruppe ab einer bestimmten Größe nicht mehr arbeitsfähig. Daher befürworte man eine Größe von 25 bis 30 Teilnehmenden.
Herr Mir Agha erkundigt sich, wer über die zusätzlichen Akteure entscheide und wer diese einlade. Weiterhin möchte er wissen, ob im Falle einer externen Moderation Sondermittel benötigt würden.
Herr Stephan erläutert, dass man mit dem vorliegenden Vorschlag versucht habe, den BV-Beschluss umzusetzen. Einzelne Details müssten noch mit den Fraktionen geklärt werden. Hierzu gehöre auch, dass durch die Fraktionen festgelegt werde, wen die Verwaltung einladen solle. Das vorliegende Papier sei hierbei lediglich ein Vorschlag der Verwaltung. Zur Frage nach der Kostenübernahme erinnert Herr Stephan an die Sitzung am 28.11.2024, in der die geringe jährliche Rahmenzuweisung der Stadt- und Landschaftsplanung in Höhe von 160.000 Euro bemängelt worden sei. Man habe im vergangenen Jahr von diesen 160.000 Euro unter anderem auch eine größere Öffentlichkeitsbeteiligung für Niendorf 93/95 finanziert und dafür keine Sondermittel der BV in Anspruch genommen. Da es sich bei der Ideenwerkstatt um einen BV-Beschluss handele, sei eine Unterstützung aus Sondermitteln sehr hilfreich.
Herr Gottlieb merkt zunächst an, dass er sich die Diskussion, die man heute führe, vor einer Entscheidung der BV über die Ideenwerkstatt gewünscht hätte. Eine externe Moderation halte er für sinnvoll. Über die Finanzierung sollte man beraten, wenn feststehe, wie die Veranstaltung konkret aussehen soll. Bezüglich der Teilnehmer halte er eine Personenzahl von 40 bis 50 für angebracht, um unter anderem auch verschiedene Stakeholder beteiligen zu können. Die Fraktionen sollten dabei, wie bei anderen Veranstaltungen auch, eher eine untergeordnete Rolle spielen.
Herr Mir Agha stimmt Herrn Gottlieb zu. Die Politik solle eine ähnliche (zuhörende und aufnehmende) Rolle einnehmen wie bei einer Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD). Die Aufgaben und die Kritik, die man aus dieser Veranstaltung mitnehme, könne man dann im Ausschuss diskutieren und aufarbeiten.
Herr Stephan entgegnet, dass er die Rolle der Politik in der Ideenwerkstatt nicht mit der in einer ÖPD vergleichen wolle. Die Politik solle ebenfalls ihre Ideen einbringen. Ihm stelle sich nochmals die Frage, in welcher Stärke die Fraktionen und die Initiative vertreten sein sollten.
Herr Kuhn vermutet, dass die Politik durchaus einen guten Beitrag dazu leisten könne, wie es inhaltlich weitergehen solle. Sicherlich gebe es keine Lösung für jeden einzelnen, aber man müsse einen sinnvollen Kompromiss für den Fortgang finden. Deshalb sehe er die Rolle der Politik weitergreifend als in einer ÖPD, aber trotzdem mit einer gewissen Offenheit.
Herr Schwanke macht darauf aufmerksam, dass seine Fraktion im Vorfeld einen Vorschlag zum Umgang bzw. zum Ablauf und zur Organisation der Ideenwerkstatt an alle Ausschussmitglieder verschickt habe. Zusammengefasst halte man eine 3-stündige Veranstaltung nicht für ausreichend, um die einzelnen Aspekte im Detail ausdiskutieren zu können. Man halte diese Planungswerkstatt vielmehr für einen ersten Schritt in einem längeren Arbeitsprozess. Im Januar beispielsweise könne man zunächst gemeinsam mit der Verwaltung und der Initiative überlegen, welche weiteren Teilnehmer man für sinnvoll halte. Im Anschluss stelle man sich thematisch mehrere Terminveranstaltungen vor, bei denen man sich beispielsweise mit einzelnen Themen wie Bauhöhen, Versiegelungen und anderem befasse. Zum 31.03.25 sollte dann ein erstes Zwischenergebnis vorliegen. Aus Sicht seiner Fraktion bedürfe es im Übrigen keiner externen Moderation, dieses sei alleine zu bewerkstelligen. Man könne sich beispielsweise eine Doppelspitze aus Verwaltungsvertreter und Initiative vorstellen.
Herr Gerdelmann hat den Eindruck, dass der Begriff Ideenwerkstatt in diesem Falle in die Irre führe. Er spiegele nicht das wieder, was man mit dieser Veranstaltung erreichen wolle. Es gehe nicht um die Entwicklung neuer Ideen, sondern vielmehr um einen Erkundungs- und Aushandlungsprozess bzw. eine Bewertung von schon vorliegenden Ideen. Die Moderation solle daher jemand innehaben, der ohne eigenes Interesse sei. Eine ganze Veranstaltungsreihe, wie von der FDP-Fraktion vorgeschlagen, binde im Übrigen zu viele Ressourcen und sei nicht leistbar.
Ein Sprecher der „Initiative Niendorf e.V.“ merkt an, dass es aus Sicht der Initiative nicht, wie von Herrn Gerdelmann ausgeführt, um einen Aushandlungsprozess gehe. Man wolle in dieser Ideenwerkstatt mehrstufig Ideen neu einbringen, da man der Meinung sei, dass die Bebauungspläne Niendorf 93 und 95 noch Schwächen hätten, die man behandeln müsse. Dabei gehe es nicht nur um die Bebauung, sondern auch um andere Aspekte. Ein dreistündiger Termin reiche hierfür keinesfalls aus, da es um mehrere Arbeitspakete und frische Ideen gehe, mit denen man einen zukunftsfähigen Plan machen könne.
Herr Stephan bittet zu bedenken, dass es einen BV-Beschluss gebe, an den die Verwaltung gebunden sei. Dieser Beschluss weise die Verwaltung bindend an, eine Ideenwerkstatt zu Bauweise, Bauhöhe und Flächenversiegelung durchzuführen. Das versuche man nun in diesem Rahmen umzusetzen. Insofern richte man sich mit der Frage an den Ausschuss, was die Verwaltung tun solle.
Ein weiteres Mitglied der Initiative erinnert daran, dass Mitglieder des Ausschusses in einem Interview geäußert hätten, der Bebauungsplan habe Fehler, die man heilen müsse. Daher müsse man die Ideenwerkstatt nun für eine ergebnisoffene Diskussion nutzen, um hier nachzubessern. Dieses sei seiner Meinung nach allerdings nicht in einer 3-stündigen Veranstaltung möglich. Er befürchte, dass es dann wieder eine „Alibiveranstaltung“ werde.
Herr Gottlieb stellt fest, dass seine Fraktion aus diesem Grund gerne vor einer Beschlussfassung in der Bezirksversammlung über die Ausgestaltung dieser Veranstaltung diskutiert hätte. Nun müsse man überlegen, ob es so wirklich funktionieren könne und ob man an dem engen Beschluss festhalten wolle. Theoretisch müsste man noch mal in den Beschluss gehen und diesen aufheben. Hierzu seien insbesondere die Antragsteller des Beschlusses noch einmal gefordert.
Herr Kuhn geht davon aus, dass der Termin dafür genutzt werde, die unterschiedlichen Interessen auszubreiten und die verschiedenen Themen zu sichten, um die es gehe. Dieses werde sicherlich dazu führen, dass man an der einen oder anderen Stelle noch daran weiterarbeite, auch über den 31.03.25 hinaus.
Herr Mir Agha beantragt zu Beratungszwecken eine Auszeit von 10 Minuten.
Herr Mourad unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.
Die Sitzung wird um 19:23 Uhr fortgesetzt. Herr Mourad teilt mit, dass es eine Einigung der Fraktionen gegeben habe und bittet, diese vorzustellen.
Herr Mir Agha fasst zusammen, dass die Fraktionen zu dem Entschluss gekommen seien, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Dieses bedeute, dass
Der Sprecher der „Initiative Niendorf e.V.“ äußert den Wunsch, dass man gerne noch in einzelne Fraktionen gehen würde, um die Themen aus Sicht der Initiative noch einmal darzustellen, damit man gut vorbereitet und konstruktiv in den 3-stündigen Workshop gehen könne.
Herr Stephan sagt zu, dass die Verwaltung sich schnellstmöglich darum kümmern werde, eine externe Moderation zu finden, mit der man dann auch das geeignete Format und den Zeitraum besprechen könne. Es werde dann auch eine entsprechende Rückkopplung an die Fraktionen geben.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr Geisler verweist auf die mit der Einladung zur Sitzung verschickte Aufstellungsinformation. Es gehe um die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes Niendorf 3. Im Wesentlichen handele es sich dabei um die Gewerbegebiete nördlich und südlich der Papenreye, die er kurz anhand eines Lageplanes räumlich einordnet und beschreibt. Herr Geisler macht darauf aufmerksam, dass das Bezirksamt seit vielen Jahren bemüht sei, dem aktuellen Trend zu begegnen, in Gewerbegebieten Einzelhandel und Hotelnutzung anzusiedeln. Nachfolgend geht er auf das aktuelle Planrecht ein und stellt Anlass und Ziel der Planung vor. Da bereits zwei Anträge auf Bauvorbescheid vorlägen, sei eine gewisse Eile geboten und man habe die Grobabstimmung für den 10. Januar 2025 geplant, damit man im Anschluss zügig den Aufstellungsbeschluss erwirken könne.
Zu der Absicht, die Fläche für die Gewerbeerweiterung zu erhalten, gibt es die Nachfrage von Herrn Kuhn, ob man davon ausgehen könne, dass dort in den letzten Jahren verstärkt Gewerbe nachgefragt und gesucht worden sei? Ihm fehle der übergeordnete Plan, was man insgesamt gesehen für den Bereich Papenreye vorhabe. Er sehe hier derzeit keine Entwicklung.
Herr Geisler erinnert an das Gewerbeflächenkonzept für Eimsbüttel, welches darauf fokussiert sei, Gewerbegebiete möglichst für die Betriebe zu sichern, die dringlich auf eine Festsetzung als Gewerbegebiet angewiesen seien. In dem Bebauungsplan Niendorf 3 gebe es noch viele der klassischen Betriebe wie Metall- oder Türen- und Fensterbauer und es gebe auch viele andere Betriebe, die auf das Gewerbegebiet als Standort nicht unbedingt angewiesen seien. Die Ansiedlung von Einzelhandel und Hotelbetrieben schreite in den Gewerbegebieten leider immer weiter voran. Im Bebauungsplan Eidelstedt 4 habe man ein Hotel und ein Boardinghaus vor einiger Zeit leider nicht mehr verhindern können. Dieser Entwicklung wolle man mit der Änderung in diesem Bebauungsplan noch rechtzeitig entgegenwirken. Herr Geisler betont, dass Hotels am allerwenigsten auf eine Gewerbegebietsausweisung angewiesen seien.
Nach zwei weiteren kurzen inhaltlichen Nachfragen nimmt der Ausschuss Stadtplanung die Aufstellungsinformation zur Kenntnis.
Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:
Herr Stephan informiert darüber, dass der nächste Ausschuss Stadtplanung verkürzt stattfinden werde, da ab 19.00 Uhr außerhalb des Ausschusses die Staatsrätin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Frau Thomas, das Gespräch des Bündnisses für das Wohnen in den Bezirken mit Verwaltung und Politik führen wolle.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt Kenntnis.
Es liegen keine Anträge vor.
Herr Mourad teilt mit, dass es für die Niederschrift vom 08.10.24 bereits zur letzten Sitzung einen Änderungsvorschlag der FDP-Fraktion gegeben habe, dieser jedoch vertagt worden sei. Er erkundigt sich, ob die FDP-Fraktion ihren Änderungsvorschlag aufrechterhalten wolle.
Von Seiten der FDP-Fraktion wird dieses bejaht.
Herr Gottlieb merkt an, dass er den Änderungsvorschlag nicht kenne.
Herr Stephan fasst zusammen, dass der Vorsitzende, Herr Schmidt, in der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen habe, dass es einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Niederschrift vom 08.10.2024 gebe. Dieser sei jedoch in der Sitzung nicht vorgetragen worden, sondern der Vorsitzende habe die Verwaltung darum gebeten, einen Änderungsvorschlag zum Änderungsantrag zu machen und zur nächsten Sitzung vorzustellen. Dieses wolle er nun, in Absprache mit Herrn Dulias und Herrn Schwanke, heute gerne übernehmen. Der Ergänzungswunsch zur Niederschrift vom 08.10.24 von der FDP-Fraktion zu der Äußerung von Frau Schulitz zum TOP Niendorf 93/95 auf Seite 11, 3. Absatz laute wie folgt: „…und in der Folge eine Veränderungssperre erlassen werden. Es müsse zu sicherndes Planungsinteresse bestehen, das z. B. durch einen Initiierungsbeschluss der Bezirksversammlung für einen Bebauungsplan dokumentiert sei.“
Herr Stephan betont, dass die Verwaltung darauf hingewiesen habe, dass dieses in der Form nicht gesagt worden sei. Daher habe man in Absprache mit dem Vorsitzenden folgenden Einschub vorgeschlagen: „Wenn tatsächlich gewünscht werde, dass dort nichts passiere, müsste eigentlich die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans aufgrund eines geänderten städtebaulichen Zieles für das Gebiet angefangen werden.“ Diesen Vorschlag habe man dann an die FDP-Fraktion gesendet. Die FDP-Fraktion habe diesen Vorschlag der Verwaltung ergänzt durch den Zusatz „durch einen Initiierungsbeschluss der Bezirksversammlung“. Diese Ergänzung trage die Verwaltung allerdings nicht mit.
Herr Kleinert äußert, dass ihm nicht klar sei, wie man nun mit den verschiedenen Änderungsanträgen umgehen müsse. Daher bitte er um nochmalige Vertagung und um eine schriftliche Aufarbeitung und Zusendung an die Ausschussmitglieder. Zusätzlich weist er darauf hin, dass es in der Sitzung am 08.10.24 von Frau Schulitz die Aussage gegeben habe, dass ein Aufstellungsbeschluss beschlossen werden müsse.
Von Seiten der FDP-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass die Tonbandaufnahmen nicht gelöscht werden sollten, damit man bei weiteren Unstimmigkeiten oder Unklarheiten im Zweifel das Tondokument noch einmal geprüft werden könne.
Herr Stephan entgegnet, dass es nicht vorgesehen sei, Aufzeichnungen für diese Zwecke vorzunehmen. Sie seien lediglich als Unterstützung der Protokollführung gedacht. Er weist weiterhin darauf hin, dass kein Wortprotokoll, sondern lediglich ein inhaltliches Protokoll geführt werde. Im Übrigen könne sich auch eine Vertretung der Verwaltung einmal missverständlich ausdrücken, was dann aber nicht zwingend im Protokoll festgehalten werden müsse. Es könne rechtlich durchaus anders aussehen, als man es in der Sitzung wahrgenommen habe.
Herr Dulias wirft ein, dass das Protokoll aber der inhaltlichen Wiedergabe der Ereignisse diene. Da es hier offensichtlich verschiedene Sichtweisen gebe, beantrage er die Nichtlöschung der Aufzeichnung.
Herr Gottlieb merkt an, dass die Aufzeichnungen, so weit ihm bekannt sei, erst gelöscht würden, wenn das Protokoll genehmigt sei. Eine andere Frage sei, ob die Aufzeichnung im Zweifel als Beweis verwendet werden könne.
Die Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 08.10.2024 wird vertagt.
Die Niederschriften über die Sitzungen am 12.11. und 26.11.2024 werden einstimmig genehmigt.