Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Schübel, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Teilnehmer:innen.
Sie weist darauf hin, dass von der Sitzung zu Protokollzwecken Tonaufzeichnungen erstellt
und nach Genehmigung der Niederschrift wieder gelöscht werden.
Die Ausschussmitglieder benennen die Stellvertreter:innen für die nicht anwesenden
stimmberechtigten Ausschussmitglieder.
Die Niederschrift der Sitzung vom 10.02.2025 wird einstimmig angenommen.
Es liegen keine Fragen vor.
Gast: Frau Kuklik (Leitung des Stadtarchivs Gütersloh)
Frau Kuklik erläutert anhand einer Präsentation den Umgang der Stadt Gütersloh mit belasteten Straßennamen. Im Anschluss beantwortet Sie die Fragen des Ausschusses.
Herrn Schmidt-Tobler fragt, ob im Fall der Umbenennung des Nettelbeckwegs auch die Kosten getragen werden, die den Unternehmen zusätzlich zu den Ausgaben für neue Personaldokumente entstehen. Außerdem wird nach der allgemeinen Meinung der Anwohner:innen zur Umbenennung sowie nach der Nutzungshäufigkeit der QR-Codes gefragt.
Frau Kuklik erklärt, dass die Kosten für Gewerbetreibende bisher nicht berücksichtigt worden seien. Sie weist darauf hin, dass der bisherige Straßenname noch ein Jahr nach der Umbenennung gültig bleibe, sodass ausreichend Zeit bestehe, Büromaterialien und dergleichen entsprechend anzupassen. Die Anwohner:innen hätten sich, soweit bekannt, überwiegend negativ gegenüber der Umbenennung geäußert. Dies sei vermutlich darauf zurückzuführen, dass nicht ausreichend Informationen vorgelegen hätten. Die QR-Codes zur Kontextualisierung seien erst vor einem Monat angebracht worden.
Frau Leites fragt, ob in Gütersloh standardmäßig eine Einbindung von Schüler:innen beziehungsweise Schulklassen bei der Auseinandersetzung mit historischen Kontexten vorgesehen sei. Zudem fragt sie, ob Straßen, die nach Personen benannt sind, zwangsläufig durch andere Personen ersetzt werden müssen oder obauch andere Benennungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.
Frau Kuklik antwortet, dass Schüler:innen an einem Geschichtswettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung teilgenommen hätten. Unabhängig vom Nettelbeckweg bestünden außerdem Bildungspartnerschaften des Stadtarchivs mit Schulen in Gütersloh. Es gebe eine Richtlinie, nach der Straßen vorrangig nach weiblichen Personen benannt werden sollen.
Frau Dr. Seyfarth-Bünz fragt mit Blick auf die Diskussion um die Sedanstraße in Eimsbüttel, ob Gütersloh sich derzeit primär auf Straßennamen mit Personenbezug fokussiere.
Frau Kuklik erläutert, dass dies gegenwärtig der Fall sei, zukünftig jedoch auch Straßen ohne konkreten Personenbezug behandelt werden könnten.
Die Präsentationsunterlagen sind dieser Niederschrift beigefügt.
Anlagen
Straßennamen (1395 KB)
Es liegen keine Mitteilungen vor.
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