Protokoll
NICHTÖFFENTLICHE VIDEOKONFERENZ! Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 12.01.2021

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Nichtöffentlichkeit der Sitzung und die Verschwiegenheitsverpflichtung der Mitglieder hin. Weiterhin berichtet er, dass aufgrund von externen Wartungsarbeiten an der Telefonie/Internet des FHH-Netzes die Durchführung der Sitzung nur bis 20 Uhr möglich sei und daher spätestens zu diesem Zeitpunkt beendet werden müsse. Ebenfalls bittet er darum, keine Screenshots mit Inhalten nichtöffentlicher Sitzungen und/oder Bilder von Mitarbeitenden der Verwaltung im Internet zu veröffentlichen.

Herr Gottlieb meldet sich zu Wort und stellt fest, dass die Sitzung zwar nichtöffentlich sei, aber nicht zwingend auch vertraulich. Das bedeute, dass man grundsätzlich aus der Sitzung berichten dürfe, sofern es sich nicht um Tagesordnungspunkte handele, die vorab als ausdrücklich vertraulich bezeichnet worden seien.

Herr Schmidt ruft nun alle Teilnehmenden namentlich auf und stellt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest. Er teilt mit, dass nach 30 Minuten eine erneute Prüfung der Anwesenheit erfolgen werde. Mitglieder, die der Sitzung darüber hinaus noch später beitreten würden, müssten sich selbstständig mittels Chat-Funktion anmelden.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Dieses wird verneint.

Herr Schmidt bittet darum, Wortmeldungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten mit einemX“ im Chat zu vermerken. Er werde die Personen dann entsprechend aufrufen. Weiterhin teilt er mit, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde.
 

 

Ö 2

Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 (Redingskamp), Vorstellung des Konzeptes zur breiten Bürgerbeteiligung (gemäß BV Beschluss vom 24.09.20 über Drucksache 21-1254) und Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Herr Stephan macht zunächst darauf aufmerksam, dass die Präsentationen bereits vorab für die Ausschussmitglieder freigegeben worden seien, um sicherzustellen, dass jedes Ausschussmitglied den heutigen Ausführungen folgen könne, notfalls auch am Telefon.

Herr Stephan fasst zusammen, dass mit Beschluss zur Drucksache 21-1254 der Auftrag erteilt worden sei, ein Konzept zur breiteren Öffentlichkeitsbeteiligung für diesen Bebauungsplan-Entwurf zu entwickeln. Hierüber wolle man heute berichten. Er geht zunächst noch einmal kurz auf das Plangebiet sowie die Planungsziele und Grundlagen des Bebauungsplan-Entwurfes ein und stellt dann das Konzept für die formale frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Diese beinhalte regelhaft einen Aushang im Bezirksamt sowie Plakate und Bekanntmachungen, um die Öffentlichkeit auf die Planungen aufmerksam zu machen. Zusätzlich werde man für diesen Plan weitere informelle Maßnahmen wie Aushänge vor Ort (im Waschhaus), Hinweise in den Gebäudeeingängen, niedrigschwellige Veranstaltungen, gesonderte Internetseiten und die Bereitstellung auf BOP (Bebauungspläne online) vorbereiten. Ebenfalls geplant sei neben dem Standard von Veröffentlichungen von Pressemitteilungen, im Amtlichen Anzeiger und auf der Homepage des Fachamtes ein breiterer Informationsfluss durch Multiplikatoren wie das Elbe-Wochenblatt, die Zeitschrift „Hej!“, den Stadtteilbeirat und das Stadtteilbüro.

Herr Stephan erläutert, dass eine niedrigschwellige Informationsveranstaltung vor Ort, denkbar sei beispielsweise in Pavillonzelten auf einer der Grünflächen unter Einhaltung der Corona-Auflagen für ein Wochenende im März oder April, geplant sei. Man erhoffe sich hiervon, möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort zu erreichen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

Bezüglich der ebenfalls in der Drucksache 21-1254 geforderten Erweiterung des Plangebietes um die Straße Redingskamp bis hin zur Elbgaustraße gibt Herr Stephan zu bedenken, dass eine Erweiterung des Plangebietes aus Sicht des Bezirksamtes nicht notwendig sei. Im Übrigen beziehe die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Straßen außerhalb des Plangebietes mit ein. Somit könne man zunächst die Öffentlichkeitsbeteiligung abwarten, ob und welcher Bedarf vorhanden sei. Eine Erweiterung sei auch in einem nächsten Schritt nach der Öffentlichkeitsbeteiligung noch möglich.

Herr Brunckhorst bedankt sich für die Erläuterungen und kommt noch einmal auf eine mögliche Erweiterung des Plangebietes zu sprechen. Ihm gehe es insbesondere um die Straßenverkehrsfläche am Ende des Redingskamps, wo dieser auf die Elbgaustraße stoße. Seiner Meinung nach benötige sowohl die Elbgaustraße als auch der Redingskamp an dieser Stelle eine Überplanung, um den Verkehr dort besser abfließen zu lassen. Insofern halte er es für sinnvoll, die Wegeflächen dort im Bebauungsplan zu sichern, um sie langfristig gestalten zu können. Er erkundigt sich, ob es konkrete Gründe gebe, die dagegensprächen.

Herr Stephan erläutert, dass eine Aufnahme der Straße nur Sinn mache, wenn man sie direkt planerisch verbreitern und damit neue Straßenverkehrsfläche ausweisen würde. Dies hätte allerdings einen Eingriff in die privaten Vorgärten zur Folge. Wenn man mit einer möglichen Umplanung in dem bestehenden Straßenquerschnitt bleibe, sei diese Erweiterung wiederum nicht notwendig. Zurzeit halte man das aus fachlicher Sicht nicht für erforderlich. Im Übrigen könne man dieses Thema auch noch im Rahmen der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) abfragen und auch nach Auswertung der ÖPD noch eine Entscheidung treffen.

Herr Brunckhorst wendet ein, dass sich zumindest die Vorgärten auf der rechten Seite im Besitz des Investors befänden. Hierdurch sei eine Umplanung somit deutlich einfacher und ließe sich, insbesondere im Kreuzungsbereich, gut umsetzen.

Herr Gottlieb bedankt sich für die Ausarbeitung des Konzeptes, gibt allerdings zu bedenken, dass er sich die Durchführung einer breiteren Öffentlichkeitsbeteiligung unter den gegebenen Umständen sehr schwierig vorstelle. Er wolle damit nicht in Abrede stellen, was von der Verwaltung an Ideen erarbeitet worden sei, trotzdem gebe ein hauptsächlich internetbetriebenes Format in keiner Weise die Stimmung und Atmosphäre einer ÖPD vor Ort wieder. Insofern bitte er darum, die Entscheidung zu vertagen, um gegebenenfalls weitere Vorschläge für eine breitere Beteiligung zu erarbeiten. Weiterhin erkundigt er sich, ob es bereits einen konkreten Zeitplan für das weitere Verfahren gebe.

Herr Stephan macht deutlich, dass der weitere Zeitplan vom Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abhängig sei. Diesen habe man bereits im Dezember 2018 einholen wollen und befinde sich seitdem im „Wartemodus“. Sobald der Beschluss gefasst werde, mache man sich an die Umsetzung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sei, Stand heute, im Frühjahr 2021 möglich. Allerdings sei eine größtmögliche Aufmerksamkeit wichtiger als die Kurzfristigkeit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Insofern sei es auch davon abhängig, wann zum Beispiel der nächste Stadtteilbeirat stattfinde oder aber auch die Zeitschrift „Hej!“ herausgegeben werde. Insgesamt könne man feststellen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Pandemiezeiten zwar anders, aber nicht unbedingt schlecht sei.

Herr Gottlieb fragt, wann mit dem Auslegungsbeginn frühestens zu rechnen sei.

Herr Stephan entgegnet, dass man den konkreten Zeitpunkt schwer planen könne, da man zunächst die Unterlagen erstellen und abstimmen müsse. Grundsätzlich rechne er aber in zwei bis drei Monaten nach einem positiven Votum des Stadtplanungsausschusses damit, also möglicherweise nach den Frühjahrsferien.

Herr Schmidt stellt fest, dass die erste halbe Stunde der Sitzung abgelaufen sei und er somit erneut die Anwesenheit überprüfen müsse. Es erfolgt ein weiterer namentlicher Aufruf der Ausschussmitglieder mit dem Ergebnis, dass niemand hinzugekommen ist oder sich aus der Sitzung abgemeldet hat.

Herr Mir Agha kommt noch einmal auf den zeitlichen Ablauf zu sprechen, der ihm noch nicht ganz klar sei. Beispielsweise würde er gern wissen, ob die Auslegung auch länger als zwei Wochen möglich wäre und wie es danach im Ablauf weitergehe. Da dieser Bebauungsplan sehr umstritten sei, müsse man Klarheit darüber haben, bis wann Beschlüsse von der Politik, beispielsweise zu einer möglichen Nachbesserung, erwartet würden.

Herr Stephan antwortet, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle eines heutigen Beschlusses sicherlich erst nach den Frühjahrsferien geplant werden könne. Formal müsse man diese für den Zeitraum von zwei Wochen durchführen. Hieran wolle man sich halten. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei zunächst nur um eine Formalie handele und die Homepage mit den Unterlagen und Informationsmaterial auch danach noch online geschaltet sei. Ebenso sei es möglich, sich auch nach Ablauf der Frist noch zu äern. Man müsse die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auswerten und bewerten und dem Ausschuss vorstellen. Hierfür sei ein Endzeitpunkt erforderlich. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass es sich nur um einen von mehreren Verfahrensschritten handele und es zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Behördenbeteiligung und -abstimmung sowie die öffentliche Auslegung gehe. Dieser müsse der Ausschuss auch noch einmal zustimmen. Er betont ausdrücklich, dass Änderungen am Bebauungsplan-Entwurf auch nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch möglich seien und man diese selbstverständlich noch annehmen werde.

Herr Kuhn bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausführungen. In Zeiten von Corona halte er die gemachten Vorschläge nahezu für das Maximum, was man an Bürgerbeteiligung durchführen könne. Bezogen auf die Historie weist er darauf hin, dass sich dieser Bebauungsplan-Entwurf schon seit langer Zeit in Planung befinde und man sich daher schon gut habe informieren können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien darüber hinaus eine Chance, die Situation vor Ort zu verändern und zu verbessern und er halte sie für eine gute Basis für die weiteren Planungen.

Herr Brunckhorst hakt noch einmal nach, ob man die Frist notfalls nach Ablauf von zwei Wochen spontan noch um beispielsweise eine Woche verlängern könne, sofern sich herausstelle, dass die Beteiligung überdurchschnittlich gut sei. Weiterhin erkundigt er sich, ob der Investor an den Kosten der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt werde.

Herr Stephan erläutert, dass eine Kostenbeteiligung von Vonovia, wie im Antrag gefordert, vorgesehen sei und im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werde. Die angesprochene Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung sei kurzfristig möglich, indem man zum Beispiel die Internetseite für die Bürgerbeteiligung bei Bedarf auch nach Ablauf der Frist weiterlaufen lasse. Es sei auch denkbar, auf den Plakaten den Hinweis „verlängert“ aufzubringen. Grundsätzlich sperre man sich nicht gegen eine Verlängerung, wenn sie notwendig erscheine. Man wolle aber zunächst mit dem üblichen Rahmen von zwei Wochen beginnen.

Frau Erk erkundigt sich, ob und wie eine Kinder- und Jugendbeteiligung geplant sei.

Herr Stephan entgegnet, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung grundsätzlich ein Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung sei. Bislang habe man die Schulen jedoch noch nicht angesprochen und man müsse sich noch überlegen, wie man die Beteiligung konkret ausgestalte. Das hänge von Rahmenbedingungen ab, die man schwer beeinflussen könne. Hier sehe er aufgrund der Pandemie tatsächlich einige Schwierigkeiten. Er verweist zusätzlich darauf, dass bislang eine Kinder- und Jugendbeteiligung zur konkreten Spielplatzgestaltung verabredet und auf eine gesonderte Kinder- und Jugendbeteiligung im Rahmen der ÖPD verzichtet worden war. Er könne sich allerdings vorstellen, einzelne Klassen nach den Frühjahrsferien digital zu beteiligen. Man werde den Hinweis auf die Kinder- und Jugendbeteiligung aber in jedem Fall noch ergänzend mit aufnehmen.

Herr Mir Agha fasst zusammen, dass es also einerseits von der SPD-Fraktion den Wunsch auf Vertagung gebe und andererseits von einigen Mitgliedern vorgeschlagen worden sei, den zeitlichen Umfang der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Frist von zwei Wochen hinaus zu verlängern. Hierzu möchte er wissen, welche rechtlichen Auswirkungen dieses haben könne.

Herr Stephan antwortet, dass er hierdurch keine rechtlichen Einschränkungen.

Herr Gottlieb bekräftigt auf Nachfrage noch einmal den Wunsch auf Vertagung.

Frau Häffner bittet zu bedenken, dass man mit einer Ausweitung auf vier Wochen für dieses Verfahren unter Umständen Voraussetzungen / einen Präzedenzfall für andere Verfahren schaffe, bei denen es möglicherweise schneller gehen solle. Man schaffe hiermit eine Vergleichbarkeit, die unter Umständen nicht immer gewollt sei.

Herr Mir Agha beantragt zu Beratungszwecken eine Auszeit von 10 Minuten.

Herr Schmidt unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

Die Sitzung wird um 19.01 Uhr fortgesetzt.

Herr Mir Aga fasst zusammen, dass die Koalition sich beraten und entschieden habe, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung heute zuzustimmen unter der Bedingung, dass die Auslegungszeit auf vier Wochen verlängert werde. Man sei der Meinung, dass das Verfahren schon lange genug gelaufen sei und man nun die Chance der Öffentlichkeitsbeteiligung wahrnehmen wolle.

Herr Brunckhorst ergänzt, dass die vierwöchige Auslegung die Möglichkeit eröffne, die geplante Infoveranstaltung vor Ort in den April zu schieben, bei hoffentlich bereits milderem Wetter.

Herr Gottlieb beantragt, zunächst über den Antrag auf Vertagung abzustimmen. Weiterhin bittet er um eine kurze Zusammenfassung des Petitums, über das ansonsten abgestimmt werden solle. Sofern es auf eine Abstimmung heute hinauslaufe, benötige seine Fraktion in jedem Fall noch eine Auszeit, um sich zu beraten.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass es zunächst um eine Kenntnisnahme des vorgestellten Konzeptes zur breiten Bürgerbeteiligung gehe und in einem zweiten Schritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt werden solle mit dem Zusatz „bei einer Auslegungszeit von vier Wochen“.

Es wird nun zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt, das Thema zu vertagen auf die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses:

Der Antrag auf Vertagung wird gegen die Stimmen von SPD-, FDP- und AfD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.

Herr Schmidt erkundigt sich bei der Verwaltung, wie der genaue Auslegungszeitraum definiert werden könne, beziehungsweise ob es dafür einen konkreten Zeitpunkt gebe.

Herr Stephan antwortet, dass er von einem Zeitpunkt kurz nach den Frühjahrsferien ausgehe. Konkret könne er den Zeitpunkt aber noch nicht benennen.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass die Auslegung außerhalb der Ferien, zu einem Zeitpunkt nach den Frühjahrsferien, für vier Wochen geplant werden könne.

Herr Gottlieb beantragt zu Beratungszwecken eine Auszeit von 10 Minuten.

Herr Schmidt unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

Die Sitzung wird um 19.27 Uhr fortgesetzt.

Herr Gottlieb teilt mit, dass die SPD-Fraktion noch zwei Ergänzungswünsche zu der Beschlussvorlage habe. Zum einen wünsche man sich, dass den Mieterinnen und Mietern die Auslegung nicht nur durch Aushang in den Hauseingängen, sondern die Mitteilung auch in die Briefkästen verteilt werde und zum anderen, dass die Rückmeldungen nicht nur über die Internetseite sondern auch per Telefon oder Brief möglich seien.

Herr Stephan entgegnet, dass das Fachamt auf allen Kommunikationskanälen erreichbar sei und die Bürgerinnen und Bürger hierauf auch hinweisen werde. In Bezug auf die Verteilung der Flyer in die Briefkästen macht Herr Stephan auf die Schwierigkeit aufmerksam, dass die Post die Flyer nur dort einwerfen könne, wo kein Hinweis „Bitte keine Werbung“ angebracht sei. Insofern rate er von diesem Verfahren ab und empfehle stattdessen, über die genannten Kanäle auf die Auslegung aufmerksam zu machen. Hiermit habe man auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Gegebenenfalls könne man die Flyer auch in den Eingängen bereitlegen. Das könne er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zusagen.

Herr Schmidt verliest zusammenfassend noch einmal den Wortlaut des Petitums, über das er abstimmen lassen wolle:

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Vorstellung des Konzeptes zur breiten Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und stimmt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei einer vierwöchigen Auslegung nach den Frühjahrsferien zu.

Herr Gottlieb ergänzt zu Herrn Stephans Beitrag, dass man mit dem Investor den Eigentümer der Häuser an der Seite habe und über diesen gegebenenfalls eine breitere Verteilung an die Mieterinnen und Mieter möglich sei.

Zu dem von Herrn Schmidt verlesenen Petitum merkt Herr Gottlieb an, dass hier jetzt bereits zwei Dinge zusammengeführt worden seien. Zum einen gehe es um die Beschlussvorlage der Verwaltung und zum anderen um den Änderungsantrag (Anmerkung: Auslegungsfrist von vier Wochen) der Koalition. Dieses müsse getrennt voneinander abgestimmt werden.

Herr Mir Agha entgegnet, dass nichts gegen eine getrennte Abstimmung spreche. Die zwei Ergänzungswünsche der SPD-Fraktion könne man mittragen. Eine Information der Mieterinnen und Mieter über die Vonovia sei eine gute Idee.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass es also zur Abstimmung das ursprüngliche Petitum der Verwaltung gebe, einen Ergänzungsantrag der Koalition zur Auslegungsfrist und einen Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion bezüglich der Ausgestaltung der Auslegung.

Herr Klein stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Zunächst sei über die Änderungsanträge abzustimmen, bevor man über das (vermutlich dann ergänzte) Petitum der Verwaltung abstimmen könne.

Herr Schmidt bittet die SPD-Fraktion darum, ihren Ergänzungsantrag schriftlich zu formulieren und lässt zunächst über den folgenden Ergänzungsantrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion abstimmen:

Es wird eine vierwöchige Auslegung nach den Frühjahrsferien geben.“

Diesem Antrag wird einstimmig, bei einer Enthaltung der AfD-Fraktion, zugestimmt.

Herr Schmidt verliest nun die beiden Punkte des Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion und erkundigt sich, ob etwas gegen eine gemeinsame Abstimmung dieser Punkte spreche. Das wird vom Antragsteller verneint.

-          Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer/Vermieter die Bekanntmachung an die Haushalte verteilt werden kann und dies bitte umzusetzen.

-          Die Verwaltung wird gebeten, Rückmeldungen bei der Beteiligung auch telefonisch und postalisch entgegenzunehmen und diese Kommunikationskanäle auch entsprechend zu bewerben.

 

Herr Schmidtsst nun über diese beiden Punkte abstimmen. Den beiden Punkten wird einstimmig zugestimmt.

Nachdem über alle Punkte einzeln abgestimmt wurde, wird nun über die komplette Beschlussvorlage, die wie folgt lautet, abgestimmt:

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Vorstellung des Konzeptes zur breiten Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und stimmt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Es wird eine vierwöchige Auslegung nach den Frühjahrsferien geben. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer/Vermieter die Bekanntmachung an die Haushalte verteilt werden kann und dies bitte umzusetzen. Die Verwaltung wird gebeten, Rückmeldungen bei der Beteiligung auch telefonisch und postalisch entgegenzunehmen und diese Kommunikationskanäle auch entsprechend zu bewerben.

Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt bei Enthaltungen von SPD-, FDP- und AfD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE.

 

Ö 3

Transparenz in der Eimsbütteler Bauleitplanung verbessern (siehe Drucksache: 21-1500) Neugestaltung der Homepage der Bebauungsplan-Verfahren

Frau Häffner fasst zusammen, dass man mit der Drucksache 21-1500 den Auftrag erhalten habe, eine Musterinformationsseite zu erstellen, wie man zukünftig nicht nur für die Politik, sondern insbesondere für die Eimsbütteler Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz über die verschiedenen Bebauungsplanverfahren herstellen könne. Einen ersten Entwurf, wie man sich diese Informationsseite vorstelle, habe man dem Ausschuss gestern bereits mit der Präsentation freigeschaltet. Frau Häffner macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Muster um einen bereits festgestellten Bebauungsplan handele. Das habe man bewusst so gewählt, damit man alle Verfahrensschritte, die es in einem Bebauungsplanverfahren gebe, komplett abbilden könne. Sie stellt weiterhin fest, dass es sich hierbei um eine Demoversion handele und somit nicht alle Links nutzbar seien.

Frau Häffner ruft die Präsentation auf und erläutert, dass die erste Seite des Musters zunächst allgemeine Informationen mit einer Karte und Beschreibung des Plangebietes sowie dem konkreten Planungsziel enthalte, wie man sie auch jetzt schon auf der Homepage des Fachamtes finden könne.

Die zweite Seite bestehe dann aus einer Tabelle, die, je nach Verfahrensstand, mit den nötigen Informationen und Links bestückt werde, beispielsweise auf Präsentationen und Protokolle aus dem Stadtplanungsausschuss im Ratsinformationssystem (ALLRIS) oder aber auch auf Bekanntmachungen, Informationsblätter, Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse und vieles mehr verweise. Anhand einiger Beispiele stellt sie diese Seite vor.

Seite drei enthalte dann noch zusätzliche Informationen wie zum Beispiel die direkten Ansprechpartner im Bezirksamt oder aber auch Links auf das Transparenzportal sowie auf „Stadt- und Landschaftsplanung online“ oder die Suchmaschine im Ratsinformationssystem. Alles zusammengefasst erhalte hierdurch jeder die Möglichkeit, die gleichen öffentlichen Informationen wie bei einer regelmäßigen Teilnahme im Stadtplanungsausschuss zu erhalten.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit erkundigt sich Herr Schmidt, ob man das Thema an dieser Stelle vertagen wolle, um zumindest noch über die vorliegenden Niederschriften abstimmen zu können.

Herr Gottlieb und Herr Mir Agha stimmen diesem Vorschlag zu.

 

 

Ö 4

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

Ö 5

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 6

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29.09.2020 und 17.11.2020

Herr Schmidt erkundigt sich, ob es Änderungswünsche zum Entwurf der Niederschrift vom 29.09.2020 gebe.

Dies ist nicht der Fall und so erfolgt die namentliche Abstimmung über die Genehmigung der Niederschrift vom 29.09.2020:

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob es Änderungswünsche zum Entwurf der Niederschrift vom 17.11.2020 gebe.

Dies ist nicht der Fall und so erfolgt die namentliche Abstimmung über die Genehmigung der Niederschrift vom 17.11.2020:

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.