Protokoll
Sitzung des Ausschusses Bauanträge Kerngebiet vom 05.05.2025

Ö 1

Allgemeine Geschäftsangelegenheiten, Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Dammereröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die VertreterInnen der Verwaltung, den Vertreter des Inklusionsbeirats, die Gäste sowie die anwesenden BürgerInnen.

Er weist auf die Tonbandaufzeichnung zu Protokollzwecken hin, diese wird nach der Genehmigung der Niederschrift wieder gelöscht.

 

Herr Dammer begrüßt die neuen Ausschussmitglieder Herrn Klein und Herrn Hollmann. Er weist sie auf die Pflichten nach den §§ 6, 7, 25 Abs. 3 BezVG, §§ 203, 331, 332 und 353 b des Strafgesetzbuches, § 35 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - und § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz hin.

 

Die Ausschussmitglieder geben die Stimmberechtigungen für die nicht anwesenden Mitglieder des Ausschusses bekannt.

Ö 2

Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Aufgrund der Abwesenheit von Herrn Cremer und Herrn Lemke wird die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden vertagt.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift

Der öffentliche Teil der Niederschriften der Sitzungen vom 17.02.2025 und 24.03.2025 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

 

Ö 4

Fragestunde im Ausschuss Bauanträge Kerngebiet

Ein Bürger spricht die Situation im Grindelhof 87 an. Er fragt die Ausschussmitglieder, wie die derzeitige Situation betreffend des Vorderhauses ist.

Die Ausschussmitglieder verweisen auf die Behandlung dieses Themas im nichtöffentlichen Teil und geben keine Stellungahme ab.

Eine Bürgerin, die ebenfalls dort Anwohnerin ist, bittet die Ausschussmitglieder das Bauvorhaben Grindelhof 87 im öffentlichen Teil vorzustellen.

Herr Dammer weist noch einmal auf die Vertraulichkeit von Bauvorhaben hin.

Herr Müller-Sönksen merkt an, dass das Bauvorhaben früher bereits im öffentlichen Teil vorgestellt wurde.

Frau Borchardt von der BAID architektur gmbh und Herr Maurin von der ANIMA GRINDELHOF Zweite Projektgesellschaft mbH & Co. KG erklären, dass sie als Gäste für den nichtöffentlichen Teil eingeladen sind, sie jedoch keine Einwände haben, diesen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung zu behandeln.

 

Um diesen Sachverhalt klären zu können, werden die anwesenden BürgerInnen gebeten, den Raum zu verlassen.Nach der Diskussion wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Der Diskussionsverlauf ist im nichtöffentlichen Teil der Niederschrift unter TOP 10 wiedergegeben.

Ö 5

Mitteilungen der/des Vorsitzenden

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 7

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 8

Verschiedenes

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Ö 9

Bauvorhaben Grindelhof 87, Terrassenhäuser Gäste: BAID architektur gmbh

Frau Glaubitt erklärt sich für dieses Bauvorhaben befangen und verlässt die Sitzung.

 

Frau Borchardt von der BAIDarchitektur gmbh stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Planungen zum Bauvorhaben Grindelhof 87 vor. Diese ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Müller-Sönksen fragt nach, worin der Unterschied zwischen den vorherigen Bauanträgen und dem aktuell geplanten Bauantrag besteht.

Frau Borchardt erklärt, dass beim jetzigen Bauantrag die geschlossene Bauweise von Süd nach Nord geht. Beim alten wurde das Dachflächenfenster vom Bereich Stadtplanung des Bezirksamts Eimsbüttel abgelehnt. Aus diesem Grund wurde auch das Treppenhaus angepasst.

Herr Müller-Sönksenhrt aus, dass das geplante Dachgeschoss im Grindelhof 89 auf Grund des Denkmalschutzes abgelehnt wurde.

Frau Borchardt erklärt, dass im Denkmal ein Dachgeschoss enthalten ist und das Denkmalschutzamt beteiligt wird.

 

Herr Wiemers erkundigt sich, wie die Nachbarschaftssituation bzw. wie die gegenseitige Einsichtnahme der gegenüberliegenden Gebäude aussieht.

Frau Borchardt erklärt, dass das Grundstück derzeit unbebaut ist. Im Baustufenplan ist es möglich, 2,50 Meter bis zur nächsten Fassade zu planen. In der jetzigen Planung ist ein Abstand von 4,06 Metern vorgesehen.

Frau Schübel erkundigt sich, ob sich die Breite der Durchfahrt ändert.

Frau Borchardt gibt an, dass diese geeignet ist, dass Rettungsfahrzeuge passieren können.

Frau Schübel fragt nach der zeitlichen Planung des Bauvorhabens.

Frau Borchardt antwortet, dass geplant ist, den Bauantrag r das Vorderhaus innerhalb der nächsten eineinhalb Wochen zu stellen und hofft, dass der Bauantrag dann innerhalb von 6 Monaten genehmigt wird. Liegt die Baugenehmigung vor, soll mit dem Bau begonnen werden.

Herr Wollkopf fragt nach, ob es sich im Bestandsgebäude oberhalb der Gastronomie um Wohn- oder Gewerbeflächen handelt.

Herr Eversmannerklärt, dass es sich um Wohnungen handelt. Es gibt bereits Vereinbarungen mit den dortigen Mieter*innen.

Herr Carstens erkundigt sich nach der geplanten Baustellenzufahrt.

Frau Borchardt erläutert die Planungen zur Baustellenzufahrt.

Herr Carstens spricht den Aspekt des Denkmalschutzes und der damit einhergehenden Beweissicherung an.

Frau Borchardt erklärt, dass es dort Denkmäler gibt und auch ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird.

Herr Müller-Sönksen fragt nach, ob es sich bei der Planung zum Vorderhaus um einen Abriss und Neubau oder um einen Umbau handelt.

Frau Borchardt antwortet, dass es sich beim alten Bauantrag um einen Umbau gehandelt hat, der jetzige Bauantrag jedoch einen Abriss und einen Neubau beinhaltet.

Ein Bürger erklärt, dass beim Neubau mehr Geschosse geplant sind, als jetzt vorhanden sind. Er spricht den Aspekt der Verschattung und eine dazu durchgeführte Studie an.

Frau Borchardt erklärt, dass die BAID architektur gmbh im Rahmen des Baurechts handelt. Es wurde eine neue Verschattungsstudie durchgeführt.

Eine Bürgerin fragt zum Vorderhaus, ob dort nach jetziger Planung weniger Wohnungen geschaffen werden als jetzt bestehen.

Frau Borchardt gibt an, dass dies den Wohnraumschutz betrifft. Im hinteren Teil werden 48 neue Wohnungen geschaffen. Bei der Reduzierung von Wohnraum muss neuer Wohnraum geschaffen werden, dies kann jedoch innerhalb der Stadt geschehen.

 

Die Gäste der BAID architektur gmbh beantworten weitere Verständnisfragen der Ausschussmitglieder und der anwesenden Bürger*innen.

 

Herr Müller-Sönksen bezieht sich noch einmal auf den Aspekt der Verschattung. Seiner Meinung nach liegen die Planungen für das vorgestellte Bauvorhaben in einem sehr dicht besiedelten Bereich. Es gibt jedoch alternative Flächen zu denen, die jetzt für das geplante Bauvorhaben genutzt werden könnten. Er spricht die Verdichtung nach dem Baustufenplan an.

Frau Borchardt erklärt, dass sich die Planungen am Baustufenplan von 1955 orientieren. Die BAID architektur gmbh hält alle Vorgaben bei der Planung ein.

Herr Müller-Sönksen erkundigt sich nach dem Abstand zwischen den Fenstern des Neubaus und des Gebäudes Grindelhof 89.

Frau Borchardt antwortet, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze zur gegenüberliegenden Bebauung 6 Meter beträgt.

 

Ein Anwohner des Grindelhof 83fragt nach, ob die Tiefgarage mit Asbest belastet ist und wie die Traglast ist.

Frau Borchardtentgegnet, dass die Tiefgarage nicht mit Asbest belastet ist. Eine statische Prüfung hat ergeben, dass die Planungen so in Ordnung sind.

 

Frau Schübel erkundigt sich nach der Länge der Tiefgarage.

Herr Maurin erklärt, dass das geplante Gebäude nahezu vollständig mit der Tiefgarage unterbaut ist.


Anlagen
Präsentation BAID (13628 KB)