21-0252

Zwangsräumungen und Mietschuldenübernahme

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

03.09.2019

Lfd. Nr. 20 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Zwangsräumungen und Mietschuldenübernahme“ 

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Mietschulden sind der häufigste Grund für Zwangsräumungen. Viele Betroffene erhalten dann auch weitere massive Probleme. Die Menschen landen nach Wohnungsverlust in Notunterkünften, der Weg zurück ist schwierig.

Die zuständigen Ämter bieten das präventive Hilfsangebot der „Mietschuldenübernahme“ an.

Mietschulden sollen übernommen werden, wenn deswegen Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

 

Hierzu haben wir einige Fragen:

 

  1. Welche Dienststelle im Bezirksamt ist für diese Fälle zuständig?

 

Im Fachamt Grundsicherung und Soziales die Fachstelle für Wohnungsnotfälle.

 

  1. Wie erhält diese Stelle Kenntnis von den anstehenden Räumungsklagen?

 

Die Kenntnis über anstehende Räumungsklagen kann von

 

  • den Betroffenen kommen ( Selbstmelder )
  • ggf. Mitteilung von Vermietern
  • Informationen von Angehörigen/gesetzlichen Betreuern/Freunde
  • über eine Mitteilung von Zivilsachen („MiZi“) durch die zuständigen Gerichte

 

  1. Wie reagiert diese Stelle auf die anstehenden Räumungsklagen?

 

Falls kein direkter Kontakt mit der/dem Betroffenen besteht, wird diese/r mit dem Hinweis auf mögliche Hilfestellung durch die Fachstelle angeschrieben. Falls sich der/die Betroffene nicht meldet, erfolgt ein neues Anschreiben und ggf. eine Kontaktaufnahme durch einen Hausbesuch.

 

  1. In wie vielen Fällen war die Dienststelle in den Jahren 2016 – 2019 in Sachen “Verhinderung von Räumungen” erfolgreich?

 

In den seit 2016 - 06/2019 23.354 abgeschlossenen Fällen wurden 18.651 (= 80%) Wohnungen gesichert.

 

  1. In wie vielen Fällen konnte nicht geholfen werden?

 

4703 Wohnungen (20%) konnten nicht gesichert werden.

 

  1. Wie werden die angebotenen Hilfsmaßnahmen an die betroffenen Menschen vermittelt?

 

In persönlichen Gesprächen werden zunächst die Ursachen der Mietschulden und die persönlichen Bedarfe ermittelt, um dann ein passendes Hilfsangebot zu erstellen. Nach Prüfung können in den meisten Fällen Mietschulden übernommen  und so der Wohnraum erhalten werden. Begleitend wird in passende Hilfesysteme vermittelt, z.B. Schuldnerberatung, Mieterverein, Soziale Beratungsstelle.

 

  1. Werden die Maßnahmen evaluiert?

 

Auswertungen erfolgen durch die zuständige Fachbehörde ( BASFI ) aus dem Datawarehouse Prosa.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

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