Zwangsräumungen und Mietschuldenübernahme
03.09.2019
Lfd. Nr. 20 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
„Zwangsräumungen und Mietschuldenübernahme“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Mietschulden sind der häufigste Grund für Zwangsräumungen. Viele Betroffene erhalten dann auch weitere massive Probleme. Die Menschen landen nach Wohnungsverlust in Notunterkünften, der Weg zurück ist schwierig.
Die zuständigen Ämter bieten das präventive Hilfsangebot der „Mietschuldenübernahme“ an.
Mietschulden sollen übernommen werden, wenn deswegen Wohnungslosigkeit einzutreten droht.
Hierzu haben wir einige Fragen:
Im Fachamt Grundsicherung und Soziales die Fachstelle für Wohnungsnotfälle.
Die Kenntnis über anstehende Räumungsklagen kann von
Falls kein direkter Kontakt mit der/dem Betroffenen besteht, wird diese/r mit dem Hinweis auf mögliche Hilfestellung durch die Fachstelle angeschrieben. Falls sich der/die Betroffene nicht meldet, erfolgt ein neues Anschreiben und ggf. eine Kontaktaufnahme durch einen Hausbesuch.
In den seit 2016 - 06/2019 23.354 abgeschlossenen Fällen wurden 18.651 (= 80%) Wohnungen gesichert.
4703 Wohnungen (20%) konnten nicht gesichert werden.
In persönlichen Gesprächen werden zunächst die Ursachen der Mietschulden und die persönlichen Bedarfe ermittelt, um dann ein passendes Hilfsangebot zu erstellen. Nach Prüfung können in den meisten Fällen Mietschulden übernommen und so der Wohnraum erhalten werden. Begleitend wird in passende Hilfesysteme vermittelt, z.B. Schuldnerberatung, Mieterverein, Soziale Beratungsstelle.
Auswertungen erfolgen durch die zuständige Fachbehörde ( BASFI ) aus dem Datawarehouse Prosa.
ohne
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