21-1152

Zustände der Notunterkunft Niendorf Kollaustraße beenden.

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

01.07.2020

Lfd. Nr. 75 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Benjamin Schwanke und Klaus Krüger (FDP-Fraktion)

 

Zustände der Notunterkunft Niendorf Kollaustraße beenden.

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Wie von mehreren Bürgerinnen und Bürgern an uns herangetragen wurde, soll es durch Bewohnerinnen und Bewohner des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms, Standort Kollaustrasse 15 wiederholt zu Belästigungen der Nachbarschaft in der näheren Umgebung kommen.

So sollen besonders in den Abendstunden betrunkene Bewohnerinnen und Bewohner in den Nachbarstraßen, insbesondere Grelckstrasse, Kollaustrasse, Nedderfeld und Feldhoopstücken gesichtet worden sein, die an Hecken und auf Privatgrundstücke urinieren, Passanten anpöbeln und versuchen sollen Einbrüche in Häuser zu begehen. Dabei soll es sogar zu Brandstiftungen gekommen sein.

Ebenfalls lagern diese Bewohnerinnen und Bewohner in Gruppen auf den Gehwegen, insbesondere in Höhe von Mc Donalds und der Busstation Nedderfeld sowie in Parkanlagen. Dabei kommt es auch zu Vermüllungen auf den Straßen und den Grünflächen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Wie viele Beschwerden dieser Art sind dem Bezirksamt bisher bekannt?

 

Im Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine schriftlichen Beschwerden vor. Ausnahme ist ein Schreiben an die Senatorin der zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), das die Bezirksamtsleitung zur Kenntnis erhalten hat.    

 

  1. Was wurde bisher aufgrund der Beschwerden zur Verbesserung der Situation unternommen und was beabsichtigt das Bezirksamt noch zur Verbesserung der Situation noch zu unternehmen?

 

rdern & Wohnen als Betreiber der Unterkunft und die zuständige Fachbehörde (BASFI) haben im Sozialraumausschuss am 16.06.2020 die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation dargestellt. Dazu gehören:

-          Verstärktes Reinigungsprogramm durch die Stadtreinigung.

-          Aufstellen von mobilen WC-Anlagen.

-          Zusammenarbeit mit der Polizei (verstärkte „Bestreifung“).

-          Verstärktes Vortragen der Verhaltensregeln und Pflichten gegenüber den Besuchern.

-          Auffällige Personen werden zu zentralen Standorten verwiesen.  

-          Mehrere Gespräche mit der Anwohnerschaft; Vor-Ort Termin.

 

Darüber hinaus steht Fachpersonal des Bezirksamtes zur Verfügung, wenn ein Moderationsbedarf zwischen dem Träger der Einrichtung und der Anwohner­schaft notwendig ist.       

 

  1. Warum soll die Unterkunft trotz dieser Beschwerden bis zum Beginn des nächsten Winternotprogramms weitergeführt werden?
  2. Wird auch eine Schließung in Erwägung gezogen, sofern keine Verbesserung der Situation erzielt werden kann und es weiterhin zu Belästigungen in der Nachbarschaft kommt?
  3. Aus welchem Grunde wurde die Einrichtung nach der Beendigung des Winternotprogramms 2020 weitergeführt?
  4. Zu welchem Zweck wurde die Einrichtung ursprünglich betrieben?
  5. Stehen die Sanitäreinrichtungen den Bewohnern ganztägig zur Verfügung?

 

Die Zuständigkeit zur Beantwortung der Fragen 3 bis 7 liegt bei der Fachbehörde.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine