Zustände der Notunterkunft Niendorf Kollaustraße beenden.
01.07.2020
Lfd. Nr. 75 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Benjamin Schwanke und Klaus Krüger (FDP-Fraktion)
Zustände der Notunterkunft Niendorf Kollaustraße beenden.
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Wie von mehreren Bürgerinnen und Bürgern an uns herangetragen wurde, soll es durch Bewohnerinnen und Bewohner des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms, Standort Kollaustrasse 15 wiederholt zu Belästigungen der Nachbarschaft in der näheren Umgebung kommen.
So sollen besonders in den Abendstunden betrunkene Bewohnerinnen und Bewohner in den Nachbarstraßen, insbesondere Grelckstrasse, Kollaustrasse, Nedderfeld und Feldhoopstücken gesichtet worden sein, die an Hecken und auf Privatgrundstücke urinieren, Passanten anpöbeln und versuchen sollen Einbrüche in Häuser zu begehen. Dabei soll es sogar zu Brandstiftungen gekommen sein.
Ebenfalls lagern diese Bewohnerinnen und Bewohner in Gruppen auf den Gehwegen, insbesondere in Höhe von Mc Donalds und der Busstation Nedderfeld sowie in Parkanlagen. Dabei kommt es auch zu Vermüllungen auf den Straßen und den Grünflächen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Im Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine schriftlichen Beschwerden vor. Ausnahme ist ein Schreiben an die Senatorin der zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), das die Bezirksamtsleitung zur Kenntnis erhalten hat.
Fördern & Wohnen als Betreiber der Unterkunft und die zuständige Fachbehörde (BASFI) haben im Sozialraumausschuss am 16.06.2020 die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation dargestellt. Dazu gehören:
- Verstärktes Reinigungsprogramm durch die Stadtreinigung.
- Aufstellen von mobilen WC-Anlagen.
- Zusammenarbeit mit der Polizei (verstärkte „Bestreifung“).
- Verstärktes Vortragen der Verhaltensregeln und Pflichten gegenüber den Besuchern.
- Auffällige Personen werden zu zentralen Standorten verwiesen.
- Mehrere Gespräche mit der Anwohnerschaft; Vor-Ort Termin.
Darüber hinaus steht Fachpersonal des Bezirksamtes zur Verfügung, wenn ein Moderationsbedarf zwischen dem Träger der Einrichtung und der Anwohnerschaft notwendig ist.
Die Zuständigkeit zur Beantwortung der Fragen 3 bis 7 liegt bei der Fachbehörde.
ohne
keine
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