21-1255

Zustände der Notunterkunft Niendorf Kollaustraße beenden.

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

26.08.2020

Lfd. Nr. 31 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Benjamin Schwanke und Klaus Krüger (FDP-Fraktion)

 

Zustände der Notunterkunft Niendorf Kollaustraße beenden.

 

Die Anfrage wird von der Sozialbehörde wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Wie von mehreren Bürgerinnen und Bürgern an uns herangetragen wurde, soll es durch Bewohnerinnen und Bewohner des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms, Standort Kollaustrasse 15 wiederholt zu Belästigungen der Nachbarschaft in der näheren Umgebung kommen.

So sollen besonders in den Abendstunden betrunkene Bewohnerinnen und Bewohner in den Nachbarstraßen, insbesondere Grelckstrasse, Kollaustrasse, Nedderfeld und Feldhoopstücken gesichtet worden sein, die an Hecken und auf Privatgrundstücke urinieren, Passanten anpöbeln und versuchen sollen Einbrüche in Häuser zu begehen. Dabei soll es sogar zu Brandstiftungen gekommen sein.

Ebenfalls lagern diese Bewohnerinnen und Bewohner in Gruppen auf den Gehwegen, insbesondere in Höhe von Mc Donalds und der Busstation Nedderfeld sowie in Parkanlagen. Dabei kommt es auch zu Vermüllungen auf den Straßen und den Grünflächen. Mit Kleiner Anfrage wurden uns die Antworten zu Ziffern 3. bis 7. nicht beantwortet, Lfd. Nr. 75/21 (gem. Anlage), dieser halber werden diese Fragen hiermit nochmals als Große Anfrage gestellt. Der Hamburger Senat möge auch die nunmehr neu auch an ihn adressierten Fragen 1 und 2 ebenfalls beantwortet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Hamburger Senat.

 

  1. Wie viele Beschwerden dieser Art sind dem Senat bisher bekannt?

 

Der Sozialbehörde sind bislang ca. 20 Beschwerden dieser Art bekannt, teilweise von mehreren Personen, insbesondere Eheleuten, unterzeichnet. Wiederholte Schreiben einzelner Anwohnerinnen und Anwohner werden dabei als eine Beschwerde gezählt. Davon wurden ca. 15 E-Mails bzw. Briefe direkt an die Sozialbehörde gesandt, einschließlich einer Unterschriftensammlung von Anwohnerinnen und Anwohnern der direkt angrenzenden Stapelstraße.

 

  1. Was wurde bisher aufgrund der Beschwerden zur Verbesserung der Situation unternommen und was beabsichtigt der Senat noch zur Verbesserung der Situation noch zu unternehmen?

 

Die Sozialbehörde hat zusammen mit fördern und wohnen AöR (f&w) und in Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat folgende umfangreiche Maßnahmen ergriffen:

 

  • Es werden zwei zusätzliche Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt, die auch im Außenbereich der Einrichtung „Streife laufen“.

 

  • Die Zusammenarbeit mit der Polizei wurde intensiviert. Dazu gehören auch Sachstandsberichte zu besonderen Vorkommnissen in und um die Einrichtung sowie Verständigungen zu möglichen Maßnahmen.

 

  • Einzelne, Unruhe stiftende Personen werden an andere Notunterbringungseinrichtungen des Betreibers fördern und wohnen AöR verwiesen.

 

  • Anfang Juli 2020 sind die Öffnungszeiten wieder verkürzt worden (17 Uhr bis 9:30 Uhr des Folgetages, siehe auch Frage 3). Dies hat dazu beigetragen, dass außerhalb der Öffnungszeiten die Nutzerinnen und Nutzer den Standort tendenziell wieder eher verlassen.

 

  • In den Aufnahme- und Beratungsgesprächen wird noch stärker darauf geachtet, den Nutzerinnen und Nutzern die Verhaltensanforderungen in der Umgebung der Einrichtung zu verdeutlichen (ggf. mit Unterstützung durch Sprachmittler).

 

  • Um Verschmutzungen und Müllproblemen entgegenzuwirken, wurde die Stadtreinigung zwischenzeitlich beauftragt, die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Da aus Sicht der Stadtreinigung jedoch nach kurzer Zeit keine Notwendigkeit mehr für erhöhte Reinigungsintervalle gesehen wurde, werden die zusätzlichen Reinigungen nunmehr nur im Bedarfsfall beauftragt.

 

  • Unabhängig von der Stadtreinigung bestreift der Technische Dienst von f&w, ähnlich wie der Sicherheitsdienst, zusätzlich regelmäßig die Umgebung und sammelt Müll ein bzw. beseitigt etwaige Verschmutzungen.

 

  • Überdies sind weitere Maßnahmen in der Vorbereitung, wie die ergänzende Aufstellung von mobilen Toiletten.

 

Hinsichtlich der Frage, ob weitere Maßnahmen getroffen werden sollen, befindet sich die Sozialbehörde in intensiven Gesprächen mit f&w, dem Bezirksamt Eimsbüttel und der Polizei.

Bereits am 16. Juni 2020 hatten Vertreter der Sozialbehörde sowie f&w den Mitgliedern des Sozialraumausschusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel umfangreich Bericht erstattet und Fragen beantwortet. Überdies fanden Vor-Ort-Begehungen durch den fachlich zuständigen Referenten sowie die zuständige Amts- und Abteilungsleitung der Sozialbehörde statt, in deren Rahmen Gespräche mit dem Stadtteilpolizisten, Anwohnern und ansässigen Gewerbetreibenden geführt wurden.

 

Die bisherigen Gespräche sowie Reaktionen aus der Anwohnerschaft lassen den Schluss zu, dass in wesentlichen Bereichen klare Verbesserungen erzielt werden konnten. Zudem ist deutlich geworden, dass nicht alle Störungen und Auffälligkeiten im Umfeld der Einrichtung (z.B. Lärm in größeren Gruppen, Müll von Schnellrestaurants) auf deren Nutzerinnen und Nutzer zurückzuführen sind, sondern auch auf andere Gruppen zurückgehen, die sich im Stadtteil bewegen.

Insgesamt hat die Sozialbehörde im Zusammenwirken mit den genannten Akteuren vor Ort den Eindruck gewonnen, dass sich die Einrichtung trotz der Corona-bedingten Nutzungsfortführung über den Sommer und der damit verbundenen erhöhten Präsenz der Nutzerinnen und Nutzer vor Ort weitgehend störungsfrei in den Stadtteil integriert hat und der weit überwiegende Teil der Störungen sich direkt im unmittelbar angrenzenden Bereich der Stapelstraße ergibt. Hierauf haben Sozialbehörde und Betreiber mit den genannten Maßnahmen reagiert und werden auf Basis erster Erfolge die dahingehenden Bemühungen intensiv fortsetzen.

 

  1. Warum soll die Unterkunft trotz dieser Beschwerden bis zum Beginn des nächsten Winternotprogramms weitergeführt werden?

 

Im Zuge der Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde entschieden, das städtische Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms (NUVP) über das zunächst geplante Ende im Sommer hinaus weiterzuführen. Trotz geringerer Infektionsraten ist eine Infektionsgefahr durch das Corona-Virus aktuell weiterhin gegeben. Durch die fortgeführten Schutzmaßnahmen können Hygiene und Versorgung für obdachlose Menschen gewährleistet werden, siehe https://www.hamburg.de/coronavirus/13992564/2020-06-22-basfi-corona-versorgung-obdachlose/. Allerdings besteht die Notwendigkeit von verlängerten Öffnungszeiten nicht mehr in dem Umfang wie zu Beginn der COVID-19-Pandemie. Im Zuge der bisherigen, schrittweisen Lockerungen und der Aufhebungen vieler Einschränkungen durch die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/) und einer weiteren Entspannung der Lage im Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfesystem erfolgte diesbezüglich eine Anpassung an den Standard der Öffnungszeiten des Winternotprogramms (WNP). Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können nach bestimmten Maßgaben wieder öffnen und ihre Angebote zur Verfügung stellen (siehe Drs. 22/1012).

 

  1. Wird auch eine Schließung in Erwägung gezogen, sofern keine Verbesserung der Situation erzielt werden kann und es weiterhin zu Belästigungen in der Nachbarschaft kommt?

 

Sowohl die Erfahrungen in der Einrichtung vor Ort als auch die bisherigen Meldungen der Einsatzdienste und die von Vertretern der Sozialbehörde vor Ort geführten Gespräche mit der Anwohnerschaft weisen darauf hin, dass die Maßnahmen bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Situation im Umfeld der Einrichtung geführt haben. Die Sozialbehörde beschäftigt sich intensiv mit der Entwicklung vor Ort und wird weiterhin flexibel mit den angemessenen Maßnahmen reagieren. Vor dem Hintergrund der städtischen Bedarfslage einerseits und der grundsätzlich guten Einfügung der Einrichtung in die Nachbarschaft sowie der sichtbaren Erfolge der ergriffenen Maßnahmen andererseits ist eine Schließung aktuell nicht geplant.

 

  1. Aus welchem Grunde wurde die Einrichtung nach der Beendigung des Winternotprogramms 2020 weitergeführt?

 

Der Betrieb der Einrichtung wurde über den 31.03.2020 hinaus im Rahmen des NUVP als Maßnahme im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie weitergeführt (siehe insbesondere https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13756792/2020-03-25-basfi-corona-obdachlosenhilfe; https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13895192/2020-05-14-basfi-corona-hilfe-obdachlose/ und

https://www.hamburg.de/coronavirus/13992564/2020-06-22-basfi-corona-versorgung-obdachlose/).

 

  1. Zu welchem Zweck wurde die Einrichtung ursprünglich betrieben?

 

Die Einrichtung wurde ursprünglich als Flüchtlingsunterkunft betrieben.

 

  1. Stehen die Sanitäreinrichtungen den Bewohnern ganztägig zur Verfügung?

 

Den Nutzerinnen und Nutzern stehen umfangreiche Sanitärmöglichkeiten zur Verfügung. Während der Schließzeiten haben sie (ganztägig) Zugang zu dem am Eingang der Einrichtung befindlichen mobilen WC.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine