Zur Drs.-Nr.: 21-3836 Übersicht Zuwendungen 2018 bis 2023
Letzte Beratung: 12.09.2023 Haushalt, Kultur und Sport Ö 5.1
Mit der Drucksache 21-3836 hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel die Verwaltung um eine Übersicht zu den Zuwendungen der vergangenen 5 Jahre gebeten, sofern sie mehr als 1.000 EUR betragen haben.
Die beigefügte Übersicht stellt die 1219 Zuwendungen mit einem Gesamtvolumen von rund 68,5 Mio. EUR dar, die vom Bezirksamt Eimsbüttel gewährt und bearbeitet wurden. Zuwendungen anderer Mittelgeber sind der Bezirksverwaltung nicht systematisch bekannt und können von uns auch nicht eingesehen bzw. ausgewertet werden. Wir wissen allerdings, dass es jeweils von keiner anderen Hamburger Stelle eine Förderung für den gleichen Zuwendungszweck gibt, da eine regelmäßige Doppelförderungsprüfung erfolgt.
Zuwendungen werden nach § 46 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den damit verbundenen Verwaltungsvorschriften bearbeitet. So gibt es zwar mit der institutionellen Förderung und der Projektförderung verschiedene Zuwendungsarten und mit der Anteilfinanzierung, der Fehlbedarfsfinanzierung und der Festbetragsfinanzierung auch verschiedene Finanzierungsarten, insgesamt ist aber das Zuwendungsverfahren normiert und für alle Zuwendungen gleich. Das Verfahren an sich, die damit verbundenen Nebenbestimmungen und auch die Bedingungen für Anträge und Verwendungsnachweise können nicht vereinfacht werden, da ansonsten gegen die hamburgweit geltenden Verwaltungsvorschriften verstoßen wird.
Die Bezirksverwaltung begleitet bei Bedarf Antragstellende besonders intensiv, wenn sie erstmals einen Zuwendungsantrag stellen. Aber auch Antragstellende mit mehr Erfahrung können sich jederzeit beraten lassen.
Zum Vergabeverfahren für bezirkliche Sondermittel ist bisher vereinbart, dass im Regelfall ein Regional- oder Fachausschuss einen Antrag aufgreift, der HaKuS die Fragen zum Haushalt bewertet und die Bezirksversammlung beschließt.
Bei den Rahmenzuweisungen legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Spezifikation vor, der im zuständigen Fachausschuss und in der Bezirksversammlung diskutiert werden kann. Abschließend wird die Spezifikation in der Bezirksversammlung beschlossen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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