22-1303

Zukunft des Schülerforschungszentrums Hamburg in der Grindelallee

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

15.05.2025

Lfd. Nr. 38 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Ina Dinslage und Roland Oehlmann (SPD-Fraktion)

Zukunft des Schülerforschungszentrums Hamburg in der Grindelallee

Die Anfrage wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Das Schülerforschungszentrum (SFZ) Hamburg bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich außerhalb des regulären Unterrichts intensiv mit MINT-Themen also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu beschäftigen. Im Mittelpunkt steht das eigenständige Forschen und kreative Problemlösen. Die jungen Forscherinnenund Forscher entwickeln eigene Fragestellungen, formulieren Hypothesen, führen Experimente durch, analysieren die Ergebnisse und erstellen Modelle.

Als außerschulischer Lernort weckt das SFZ Hamburg bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig Interesse und Begeisterung für naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen. Es ermutigt sie, sich vertieft mit diesen Themen auseinanderzusetzen, und erleichtert den Einstieg in ein späteres Studium oder eine berufliche Laufbahn im MINT-Bereich.

Seit 2017 befindet sich das SFZ Hamburg in der Grindelallee 117. In der Sitzung des Ausschusses Universität am 12. September 2022 wies der Leiter des Schülerforschungszentrums darauf hin, dass der Mietvertrag für die Räumlichkeiten bis 2026 befristet ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Ist der Fortbestand des SFZ Hamburg über das Jahr 2026 hinaus geplant?
  • Falls nein: Aus welchen Gründen?
  • Falls ja: Gibt es bereits Entscheidungen oder Überlegungen zur zukünftigen Standortwahl des SFZ?

Ja, der weitere Betrieb des Schülerforschungszentrums Hamburg (SFZ) ist über das Jahr 2026 hinaus vorgesehen. Die entsprechenden Abstimmungen mit den weiteren Gesellschaftern laufen derzeit. Im Rahmen der bestehenden Beteiligung am SFZ prüft die Universität Hamburg aktuell auch die zukünftigen Raumanforderungen sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses. Diese Prüfung erfolgt in enger Abstimmung mit den Partnern und im Kontext einer langfristig ausgerichteten Gesamtstrategie für den Betrieb.

  1. Ist eine weitere Nutzung des aktuellen Standorts in der Grindelallee 117 vorgesehen?
  • Falls ja: Ist eine Verlängerung des Mietvertrags geplant oder bereits erfolgt? Für welchen Zeitraum?
  • Falls nein:
    1. Warum nicht?
    2. Welche Alternativen für den zukünftigen Standort des SFZ Hamburg werden derzeit geprüft?

Ein neuer Mietvertrag wurde bislang noch nicht abgeschlossen. Der derzeit gültige Vertrag für die Nutzung des Standorts in der Grindelallee 117 läuft fest bis zum 30.04.2027. Sollte eine einvernehmliche Weiterführung der Nutzung erfolgen, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Grindelallee

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