20-2880

Zentrumsentwicklung Frohmestraße positiv steuern BV-Beschluss vom 30.11.2017 - Drs. 20-2578

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Das Stadtteilzentrum Schnelsen an der Frohmestraße hat eine hohe Bedeutung sowohl für den Bezirk Eimsbüttel wie auch für den Stadtteil Schnelsen an sich. Grundlage für die Erarbeitung eines Status quo Papiers ist die Aktualisierung des bezirklichen Nahversorgungskonzeptes. Das bezirkliche Nahversorgungskonzept ist in den Kontext des gesamtstädtischen Zentrenkonzeptes und den Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel eingebettet und leistet einen wichtigen Beitrag zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels auf bezirklicher und gesamtstädtischer Ebene. Das bestehende Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept des Bezirks Eimsttel befindet sich aktuell ebenso wie das Zentrenkonzept und die Leitlinien Einzelhandel in der Überarbeitung.

Das Verfahren sowie erste Ergebnisse wurden dem Stadtplanungsausschuss zuletzt im Dezember 2017 vorgestellt. Bestandteil des Auftrages an die Gutachter ist auch eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Analyse der Einzelhandelsstruktur und der Zentren im Bezirk Eimsbüttel bzw. der Stadt Hamburg.

Bestandteil der Einzelhandelsanalyse ist

  • eine Angebotsanalyse auf Basis einer flächendeckenden Vor-Ort-Aufnahme der Verkaufsflächen aller Einzelhandelsbetriebe im Hamburger Stadtgebiet,
  • die Analyse der Leistungsfähigkeit und Versorgungsbedeutung auf Basis von Umsatzschätzungen,
  • eine Nachfrageanalyse auf Basis von Kaufkraftdaten sowie
  • eine handelsorientierte städtebaulich-funktionale Analyse auf Basis von Vor-Ort-Begehungen in den potentiellen zentralen Versorgungsbereichen, so auch im Zentrum Frohmestraße.

Aus dieser Analyse heraus wird das Nahversorgungskonzept erarbeitet und die Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen für die einzelnen Zentren gegeben. Das Konzept bildet damit auch die Basis für weitere Planungen in der Frohmestraße. Das Ergebnis des Konzeptes ist daher abzuwarten.

Die Entwicklungsplanung Eimsbüttel 2040 und das Nahversorgungskonzept definieren den übergeordneten Rahmen für die Steuerung der Zentrumsentwicklung in der Frohmestraße.

Auf der konkreteren Planungsebene befindet sich aktuell der Bebauungsplan Schnelsen 95 Wählingsallee / Frohmestraße im Verfahren. Mit dem Bebauungsplan Schnelsen 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Zentrums Schnelsen im Bereich Frohmestraße, Wählingsallee sowie die Entwicklung von Wohnbauflächenpotenzialen geschaffen werden. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Öffentlichen Plandiskussion frühzeitig über die Planung informiert und beteiligt. Vor Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Erkenntnisse der anderen Fachdienststellen und aus dem Nahversorgungskonzept dem Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Im Rahmen dieser Vorstellung werden auch geeignete Maßnahmen und Verfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit erörtert und diskutiert. Der Regionalausschuss Lokstedt wird entsprechend informiert.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine

 

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