21-3792

Wozu Baumfällungen und Parkverkehr im Langenhorst? Teil 2

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

19.04.2023

Lfd. Nr. 210 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Sebastian Dorsch, Susanne Hericks, Jan Koriath und Nina Schübel (GRÜNE-Fraktion)

 

Wozu Baumfällungen und Parkverkehr im Langenhorst? Teil 2

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

In der Kleinen Anfrage „Wozu Baumfällungen im Langenhorst?“ stellte die GRÜNE-Bezirksfraktion unter anderem die Frage „1) Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Aussage, dass der Langenhorst auf eine Breite von vier Metern ausgebaut werden muss?“

Das Bezirksamt antwortete: „Das Hamburgische Wegegesetz (HWG), die Straßenverkehrs­ordnung (StVO), das Hamburgische Wassergesetz (HWaG) und das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) sowie als anerkannte Regeln der Technik die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra).“

Außerdem stellte das Bezirksamt fest, dass seit 2018 auf die Herstellung bisher unfertiger Straßen verzichtet wird.

Auf die Frage „Gibt es weitere Straßen-/Wegeausbaupläne im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Niendorf 97? Sind dort weitere Baumfällungen geplant?“ kam die Antwort: „Nein, es gibt keine weiteren Straßen-/Wegeausbaupläne.“

 

Wir fragen nach:

 

1)       Welche konkreten Paragraphen der genannten Regelwerke legen eine Normbreite von 4 Metern fest? Bitte zitieren.

 

Der östliche Abschnitt der Straße Langenhorst muss zum jetzigen Planungsstand um bis zu 3,50 m (je nach Breite der vorhandenen öffentlichen Verkehrsfläche) verbreitert werden. Die geplante Regelfahrbahnbreite beträgt 5,50m. Dies ermöglicht den maßgebenden Begegnungsfall Bus/Pkw bzw. Rad/Pkw bei Parken am Fahrbahnrand. An Engstellen beträgt die Fahrbahnbreite 3,80 m für den Begegnungsfall Pkw/Rad. Grundlage ist die ReStra/RASt., insbesondere Kap.4.2/4.3 und 6.1.1. Die geplante Breite des einseitigen Gehweges beträgt 2,65 m, dem Regelmaß der Restra/RASt Kap. 6.1.6. bzw. ReStra/HBVA Kap. 3.3.1. Der vorläufige Entwässerungsgraben inkl. Bankett ist 2,50 m breit. Dieses Maß ist eine grobe Annahme und noch im Rahmen der Bemessung des Grabens bei der Entwässerungsplanung gemäß ReStra/RAS-EW zu definieren.

 

2)       Für welche Art von Straßen gilt diese Normbreite?

 

Die o.g. Breiten gelten für Erschließungs- bzw. Wohnstraßen.

 

3)       Gibt es Normbreiten für verkehrsberuhigte Bereiche/Spielstraßen bzw. Fahrrad­straßen (je mit „Anwohner frei“)?

 

Ja, gibt es.

 

4)       Wenn ja, welche?

 

Die Regelbreite für verkehrsberuhigte Bereiche beträgt gemäß ReStra 6,50 m, bei angrenzenden privaten Senkrechtstellplätzen 8,00 m.

Die Regelbreite der Fahrgasse von Fahrradstraßen beträgt gemäß ReStra 4,00 m zzgl. Seitenräume.

 

5)       Eimsbüttel verfügt laut Aufzählung des Bezirksamtes über viele Dutzend sogenannte unfertige Straßen

(https://www.hamburg.de/eimsbuettel/strassenbau/322302/unfertige-strassen/),

der Langenhorst gehört dazu. Ein großer Anteil von ihnen verfügt über Breiten von weniger als 4 Metern, kaum jemand stört sich daran, im Gegenteil: 2019 wurde auf Druck der Öffentlichkeit und eines Teils der Bezirkspolitik bspw. auf die erstmalig endgültige Herstellung von Döhrnstraße und Döhrntwiete verzichtet, die unfertigen Straßen wurden ohne den Ausbau auf 4 Meter saniert, beide Straßen „funktionieren“ sehr gut ohne separaten Fußweg. Sehr viele Bäume konnten so gerettet werden. Wenige Jahre vorher wurde, ebenfalls auf öffentlichen und politischen Druck hin, auch in der Emil-Andresen-Straße auf die Fällung sehr vieler Bäume verzichtet.

Gegen den Ausbau der Straße Langenhorst und die Fällung der Bäume hat sich auch FC St. Pauli ausgesprochen. Die Kfz-Parkmöglichkeiten sollen aus dem Langenhorst herausgehalten werden, insbesondere um die Anwohnenden vor erhöhtem Verkehrsaufkommen zu schützen.

       Warum kann der Langenhorst nicht wie viele andere unfertige Straßen im Straßen­durchmesser so bleiben wie er ist?

 

Die Straße muss vor allem ausgebaut werden, da ihr aktueller Zustand formal nicht verkehrssicher ist, sie nicht barrierefrei ist und die Regenentwässerung ungeregelt ist. Außerdem sind die Kosten für die laufende Unterhaltung hoch.

 

6)       In den vorgestellten Planungsunterlagen zum Nachwuchsleistungszentrum/NLZ, das am Ende des Langenhorst gebaut werden soll, heißt es: „Im NLZ sind Stellplätze für Beschäftigte vorgesehen.“ Ist das der Grund, warum die Straße Langenhorst ausgebaut werden soll?

 

Nein.

 

7)       Wenn nein, was ist der Grund? Die Anwohner*innen sprechen sich gegen den Ausbau der Straße aus. Sportler*innen und Beschäftigten ist ein Fußweg von den Parkmöglichkeiten, die an der Kollaustraße geschaffen werden sollen, zuzumuten.

 

s.o.

 

8)       Wie viele weitere Bäume entlang des Teils des Langenhorst, der zurückgebaut werden soll, sollen im Rahmen des Bebauungsplanes Niendorf 97 gefällt werden? Wenn die Anzahl noch nicht final geprüft ist, bitte Angabe darüber wie viele Fällungen geprüft werden.

 

Westlich der vorgesehenen Kehre der Straße Langenhorst soll der Wegeverlauf nach Süden verschwenkt werden, um hier die Sportflächen anzulegen. In diesem Bereich werden voraussichtlich ca. 25 Bäume für den Bau der Sportanlage gefällt werden müssen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine