21-3672

Wozu Baumfällungen im Langenhorst?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

08.03.2023

Lfd. Nr. 203 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Sebastian Dorsch, Susanne Hericks, Jan Koriath, Nina Schübel (GRÜNE-Fraktion)

 

Wozu Baumfällungen im Langenhorst?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Im Niendorfer Wochenblatt vom 18. Februar 2022 wurden die Planungen für die Baumfällungen in der bislang unfertigen Straße Langenhorst öffentlich konkretisiert. Es heißt dort:

„Im Rahmen des Ausbaus des FC St. Pauli-Trainingsgelände soll unter anderem auch die Straße Langenhorst ausgebaut werden. Der Planung sieht dabei die Fällung von 20 Bäumen vor (das Wochenblatt berichtete). Das Bezirksamt Eimsbüttel äußert sich jetzt zu den geplanten Maßnahmen.

„Der Ausbau der Straße ist unabhängig vom St. Pauli-Vorhaben erforderlich, da ihr aktueller Zustand formal nicht verkehrssicher ist“, erläutert der Fachamtsleiter für Stadt- und Landschafts­planung Jan Philipp Stephan. Nach geltenden Vorschriften sei eine Verbreiterung von vier Metern erforderlich. „Wir haben uns dabei für eine Erweiterung im nördlichen Straßenbereich entschieden.“

Um insgesamt möglichst viele Bäume zu erhalten, gibt es Pläne zur Modifizierung. So könne man wohl auf einen Fußweg entlang der Sportplatzanlage verzichten. Auch abschnittsweise Fahrbahnverengungen sind zugunsten des Baumerhalts möglich. „Eine Baumbestand­bewertung steht noch aus. Erst danach können wir konkreter planen“ betont der Fachamtsleiter.

Die Bezirkspolitik begrüßt, dass möglichst viele Bäume erhalten werden sollen.

Vor dem Hintergrund, dass die Anlieger*innen, die anliegenden Vereine sich genauso wie weite Teile der Bezirkspolitik für einen Erhalt der Bäume ausgesprochen haben und auch die vom FC St. Pauli vorgesehenen Planungen eine deutliche Reduktion des Verkehrs auf dem Langenhorst vorsieht, stellt sich jedoch insgesamt die Frage, warum hier in Zeiten der Klimakrise Bäume gefällt werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Eimsbüttel:

 

1)    Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Aussage, dass der Langenhorst auf eine Breite von vier Metern ausgebaut werden muss?

 

Das Hamburgische Wegegesetz (HWG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Hamburgische Wassergesetz (HWaG) und das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) sowie als anerkannte Regeln der Technik die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra).

 

2)    Gibt es andere Möglichkeiten, um einen verkehrssicheren Zustand der Straße herzu­stellen, der auf die Fällung der Bäume komplett verzichtet? Auf die Lokstedter Straßen Emil-Andresen-Straße, Döhrnstraße und Döhrntwiete wird explizit hingewiesen. Dort konnten nach intensiven, von Teilen der Bezirkspolitik unterstützten Protesten jeweils die Bäume erhalten werden; vgl. Drs. 21-1186 „Kein weiterer Ausbau von Döhrnstraße und Döhrntwiete: keine Priorität für ihre erstmalig endgültige Herstellung“

 

Nein, ein kompletter Verzicht auf Fällungen ist nicht möglich.

 

3)    Handelt es sich bei der Maßnahme um die erstmalig endgültige Herstellung (eeH) der Straße?

 

Nein, siehe Antwort zu Frage 5.

 

4)    Welche unfertigen Straßen wurden in den letzten Jahren im Bezirk Eimsbüttel erstmalig endgültig hergestellt?

 

Die letzte eeH-Maßnahme ist die Straße Am Ziegelteich im Jahr 2018 gewesen.

 

5)    Gibt es einen Grund dafür, dass – Stand Dezember 2022 und im Gegensatz zu früheren Jahren – keine der unfertigen Straßen Eimsbüttels für die eeH eine hohe Priorität hat?

 

Der Grund sind die laufenden Gerichtsverfahren zu den eeH-Projekten, die die praktizierte Abrechnung in der FHH grundsätzlich in Frage stellen.

 

6)    Wie ist der Stand der Umsetzung des von Grünen und CDU verabschiedeten Antrags „Gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern die Stadt gestalten – Beteiligungs­verfahren für die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen verbessern“ (Drs. 21-0360)?

 

Nach Kenntnis der Verwaltung ist Sinn des Antrages das Herbeiführen einer Verbesserung des Verfahrens für die eeH-Maßnahmen. Seit dem Beschluss ist keine weitere solche Maßnahme erfolgt. Siehe Antwort zu Frage 5.

 

7)    Gibt es weitere Straßen-/Wegeausbaupläne im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Niendorf 97? Sind dort weitere Baumfällungen geplant?

 

Nein, es gibt keine weiteren Straßen-/Wegeausbaupläne.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine