21-3500

Wohnungsleerstand effektiv erfassen Drs. 21-3408 , Beschluss der BV vom 24.11.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.01.2023
18.01.2023
Sachverhalt

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:

 

Zu 1.) Die BSW sieht die Notwendigkeit der Vereinfachung und Verschlankung von Arbeitsprozessen im Wohnraumschutz zur Unterstützung der bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen im effektiven Gesetzesvollzug. Derzeit wird zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens ein Fachverfahren entwickelt, welches den Bereich des Wohnraumschutzes digitalisieren soll. Ein erstes Auftaktgespräch hierzu hat bereits am 24. November 2022 stattgefunden, in welchem sowohl Vertreterinnen und Vertreter der BSW als auch der Bezirke anwesend waren. Für den 12. Januar 2023 ist ein Workshop terminiert, in welchem ein Vorprojekt zur Digitalisierung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vorbereitet werden soll.

 

Das Fachverfahren soll grundsätzlich ein Verfahrensmanagement für den Gesetzesvollzug sowie die (revisionssichere) digitale Aktenführung sowie Archivierung ermöglichen und den Gesetzesvollzug durch Vorlagen sowie andere technische Instrumente erleichtern. Zudem soll für den gesamten Bereich des Wohnraumschutzes ein Onlinedienst entwickelt werden, der über den bereits bestehenden Onlinedienst zur Wohnraumschutznummer, den Bereich der Wohnungspflege und Zweckentfremdung enthält. Hierdurch sollen insbesondere Erleichterungen im Vollzug herbeigeführt und Arbeitsprozesse vereinfacht werden. Dies gilt insbesondere auch für die Erfassung der Leerstandsmeldungen. Das Projekt soll bezirksübergreifend eine einheitliche Datenerfassung ermöglichen, um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen.

 

Für die Entwicklung des Fachverfahrens wurden Mittel in Höhe von rund 990.000,00 € im Einzelplan 6.1 der BSW reserviert. Die Mittel wurden ursprünglich für 2021 eingeworben und in das Jahr 2023 übertragen. Eine weitere Übertragung kann jedoch nicht erfolgen. Ziel ist es daher, die Entwicklung des Fachverfahrens zeitnah abzuschließen.

 

Zu 2.) Die BSW bietet an, dem Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung nach Abschluss der Entwicklung des Fachverfahrens zu berichten.  Ein früherer Bericht erscheint nicht zielführend, da die Konzeption des Fachverfahrens noch in der Entwicklung ist und ein Bericht nur sehr allgemein erfolgen könnte.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine