22-1855

Wohnungsbauzahlen in Eimsbüttel

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Fraktion DIE LINKE der
Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Titel: Wohnungsbauzahlen in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-143

Eingangsdatum: 13.01.2026
Datum der Antwort: 10.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Im Jahr 2024 wurden im Bezirk Eimsbüttel durch die Bauprüfabteilung insgesamt 605 Wohneinheiten genehmigt. Damit wurde das im „Vertrag für Hamburg“ vereinbarte Ziel von 1.050 Wohneinheiten deutlich verfehlt (Drs. 22-0683).

Gleichzeitig wurden im Jahr 2024 insgesamt 472 Anträge gemäß § 61 HBauO, 221 Anträge gemäß § 62 HBauO und 144 Anträge gemäß § 63 HBauO gestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Baugenehmigungen und Vorbescheide wurden im Jahr 2025 in Eimsbüttel gestellt? Bitte nach Verfahrensarten aufschlüsseln.

Es wurden in 2025 folgende Anzahl an Antragseingängen (Wohnungsbau und nicht-Wohnungsbau gesamt) gezählt:

§ 61: HBauO a.F.: 560 Anträge

§ 62: HBauO a.F.: 383 Anträge

§ 63 HBauO a.F.: 214 Anträge

2. Für wie viele Wohneinheiten in Eimsbüttel wurde im Jahr 2025 insgesamt eine Baugenehmigung erteilt?

Insgesamt wurde 1.053 Wohneinheiten im Jahr 2025 durch das BA-E genehmigt.

3. Bei wie vielen inzwischen bewilligten Baugenehmigungen wurde im Jahr 2025 die Fertigstellung angezeigt bzw. sind diese bereits realisiert worden?

Insgesamt gingen im Jahr 2025 164 Mitteilungen über die Innutzungnahme ein.

4. Für wie viele Wohneinheiten in Eimsbüttel wurde im Jahr 2025 die Fertigstellung angezeigt bzw. wie viele wurden tatsächlich realisiert?

Hierüber wird keine Statistik geführt. Dazu müsste eine Auswertung der 164 Verfahren erfolgen. Dies würde mit einem Zeitaufwand von je ca. 15min zu einer Gesamtdauer von 41h führen. Dies ist derzeit nicht zu leisten.

Baufertigstellungen werden zentral vom Statistikamt Nord erfasst und veröffentlicht.

5. Wie viele Wohnungsbau-Potenzialflächen mit bereits bestehendem Baurecht für mehr als 29 Wohneinheiten stehen aktuell zur Verfügung?

Dem Wohnungsbauprogramm 2024/2025 ist die Anzahl der aktuell zur Verfügung stehenden und vom Bezirksamt Eimsbüttel identifizierten und von der Politik beschlossenen Potenzialflächen unter Berücksichtigung der KategorieVerfahrensstand/Handlungsschritte“ zu entnehmen (siehe Wohnungsbauprogramm Eimsbüttel 2024/2025, S. 21-25, online abrufbar https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bezirksamt-eimsbuettel/wohnungsbauprogramm-59874). Sofern kein Bebauungsplanverfahren vermerkt ist, kann von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit ausgegangen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus noch bislang unbekannte bzw nicht identifizierte Wohnungsbau-Potenzialflächen mit bereits bestehendem Baurecht bestehen. Die Entwicklung einer Potenzialfläche ist abhängig von dem Entwicklungsinteresse des Eigentümers und den individuellen Vorstellungen sowie den rechtlichen Anforderungen aus dem Einzelfall.

6. Auf wie vielen dieser Flächen ist der Wohnungsbau kurzfristig (in den Jahren 2026 und 2027) realisierbar?

Eine Realisierung ist abhängig von einer entsprechenden Genehmigung und ist abhängig von den Entscheidungen der Eigentümer bzw der Antragstellenden.

Die Aufschlüsselung der Baupotenziale für die Jahre 2026 und 2027 ist dem Wohnungsbauprogramm 2024/2025 in der Kategorie „Baupotenzial (WE) in“ zu entnehmen.

7. Hat das Bezirksamt eine Übersicht darüber, auf wie vielen der identifizierten Wohnungsbau-Potenzialflächen Instrumente des sogenannten „Bauturbos“ zur Anwendung kommen könnten, um die Realisierung zu beschleunigen?

Nein, ob der sogenannte „Bau-Turbo“ oder andere Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung darunter die befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau nach § 246e BauGB (Bau-Turbo im engeren Sinne) oder die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB n.F. angewendet werden können, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall prüfen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die unter dem Stichwort „Weiteres Vorgehen“ mit „Bauantrag einreichen“ oder „Vorbescheidsantrag einreichen“ gekennzeichneten Wohnungsbaupotenzialflächen nach der neuen gesetzlichen Lage aus bauplanungsrechtlicher Sicht eine erhöhte Genehmigungsfähigkeit aufweisen.

8. Falls ja, um wie viele Flächen handelt es sich und welche sind dies konkret?

S. Antwort zu Frage 7

9. Wie viele Baugebote gemäß § 176 BauGB hat die Verwaltung im Jahr 2025 ausgesprochen oder vorbereitet?

Zum Sachstand der Baugebote wurde im Stadtplanungsausschuss am 17.06.2025 berichtet. Die Anwendung des Baugebotes gem. §176 BauGB wurde für 5 Flächen eingehender geprüft und vorbereitet, bislang aber nicht ausgesprochen.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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