21-1013

Wohnungsbauprojekt Am Dänenstein in Schnelsen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

08.01.2020

Lfd. Nr. 16 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

 

Wohnungsbauprojekt Am Dänenstein in Schnelsen

 

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Fördern und wohnen AöR (f & w) bringt im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Personen auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) bzw. des Asylgesetz (AsylG) unter. Neben einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit 363 Plätzen entstehen an dem Standort 55 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende sowie 26 Plätze im Jungerwachsenenprogramm (JEP).

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt:

 

Sachverhalt:

Am Dänenstein in Schnelsen entsteht laut Veröffentlichungen eine weitere Unterkunft vornehmlich für sogenannte „Flüchtlinge“, die Ende dieses Jahres fertiggestellt werden soll. Es sollen insgesamt drei viergeschossige Gebäude mit 388 Plätzen entstehen wovon 55 Plätze für vordringlich Wohnungssuchende und 27 Plätze für das „Jungerwachsenen Projekt“ (JEP) vorgesehen sind. Zudem entsteht eine Kindertagesstätte vor Ort. Das Projekt wird von „fördern und wohnen“ (f&w) betrieben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Aus welchen Ländern stammt der Personenkreis, der am o.g. Ort die überwiegend für sogenannte „Flüchtlinge“ bereitgehaltenen Unterkünfte beziehen wird?

Welchen Aufenthaltsstatus haben diese Personen?

Wie wird dabei der Frauen- bzw. Kinder-Anteil in der Unterkunft aussehen?

 

Die genaue Belegungsplanung findet bei neuen Unterkünften kurz vor der Eröffnung statt. Eine Belegung von ca. 60% Familien und 40% Alleinstehenden ist vorgesehen.

 

  1. Wie viele obdachlose Menschen gibt es im Bezirk Eimsbüttel insgesamt?

Gibt es weitere Unterkünfte für obdachlose Menschen im Bezirk Eimsbüttel?

Wie viele Obdachlose sind in diesen Unterkünften bisher untergebracht worden?

 

Die Anzahl der Obdachlosen wird statistisch nicht erfasst. Die Angaben für Hamburg insgesamt gehen auf eine gesonderte Befragung obdachloser und wohnungsloser Menschen aus dem März 2018 zurück, siehe Drs. 21/17230.

 

Im Bezirk Eimsbüttel befindet sich ein von f & w betriebener Standort des Winternotprogramms.

Im Dezember 2019 haben dort 409 verschiedene Personen übernachtet.

 

  1. Wie viele Unterkünfte gibt es für das Jungerwachsenen Projekt im Bezirk Eimsbüttel?

Werden die 27 Plätze die einzigen für dieses Projekt sein, bzw. gibt es weitere?

Wie viele junge obdachlose Menschen gibt es im Bezirk Eimsbüttel insgesamt?

Wie viele Personen wurden durch dieses Projekt schon, von der „Straße“ geholt?

Welcher Personenkreis wird im Rahmen des Jungerwachsenen Projekts in die Unterkünfte einziehen? (Männer, Frauen, Alter der Personen)

Wie bewertet die Fachbehörde das Erfolgspotential des Projekts?

 

Das JEP bietet jungen obdach- und wohnungslosen Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren mit Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Unterbringung eine temporäre Unterkunft mit dem Ziel, sie dauerhaft in eigenen Wohnraum zu integrieren, bei der Suche nach einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu unterstützen und zu einer Stabilisierung ihrer Lebenssituation beizutragen, u.a. auch über die Anbindung an andere Hilfsangebote oder Regelsysteme.

 

In Eimsbüttel ist zurzeit nur das von f & w-betriebene JEP „Am Dänenstein“ geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

Im Bezirk Eimsbüttel sind zurzeit von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle 41 Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zugewiesen. Dies umfasst sowohl alleinstehende Personen, als auch Personen, die in einem Familienverbund leben.

 

Mithilfe des JEP-Angebots sind an den bisherigen beiden Standorten in den Bezirken Hamburg-Mitte und Harburg seit 2009 insgesamt 551 Personen in das JEP aufgenommen worden. Die Erfolgsquote lag zuletzt bei 67%. Diese Jungerwachsenen konnten im Anschluss an den Aufenthalt im JEP insbesondere in eigenen Wohnraum integriert werden oder in ihre Familien zurückkehren.

 

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2 sowie Drs. 21/16138 und 21/16516.

 

  1. Ist die Kindertagesstätte allen Hamburgern zugänglich oder speziell für die Bewohner dieser Anlage gedacht?

Wie viele Betreuungsplätze werden durch die Kindertagesstätte geschaffen?

Durch wieviel Personal werden die Kinder in der Tagesstätte betreut werden?

 

An dem Standort wird eine Kita für rund 70 Kinder entstehen.

 

Die Kindertageseinrichtung steht allen Kindern offen. In der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kita sowohl den Familien aus der Unterkunft als auch den Familien aus dem Quartier zur Verfügung stehen soll. Bei der Betreuung kommt der ab dem 01.01.2020 gültige Fachkraftschlüssel gemäß § 4 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ zur Anwendung

(https://www.hamburg.de/contentblob/1830150/b8337d215892d2861e954709450630ca/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf, https://www.hamburg.de/contentblob/11872352/1fa7638a2a9c371d5776cbabb1cad7f3/data/beschluss-vertragskommission-kita-2018-10-17.pdf ).

 

  1. Wie wird dieses Wohnungsbauprojekt finanziert und von wem?

Was kostet der Bau dieser Anlage?

 

Die Gesamtkosten der Liegenschaft betragen voraussichtlich 31,1 Mio. €.

 

Die Flächen in der Nutzung der öffentlichen Unterbringung werden durch die BASFI finanziert.

 

Die Flächen in der Nutzung für vordringlich Wohnungssuchende werden über Mieteinnahmen von den Mietern und Zuschüsse der Hamburgischen Investitions- und Förderbank im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus finanziert. Die Flächen in der Nutzung für Kita werden über Mieteinnahmen des Kita-Betreibers finanziert.

 

  1. Werden Sozialarbeiter in den Unterkünften vorhanden sein?

Wenn ja, wie viele und zu welchen Zeiten?

 

Das JEP ist mit zwei Vollzeitäquivalenten (VZÄ), die öffentlich-rechtliche Unterbringung mit fünf VZÄ und die Mietersozialberatung mit einem VZÄ vor Ort. Die Anwesenheit ist werktags zu normalen Bürozeiten gegeben.

 

  1. Auf welche Summe werden sich die entstehenden Unterhaltskosten der obigen Einrichtung inklusive der dort tätigen Angestellten jährlich belaufen?

 

Teilbereiche des Standortes

Jährliche Unterhaltskosten gemäß Planung

Öffentlich-rechtliche Unterbringung

1.300.000 Euro*

Privatrechtliche Vermietung

510.000 Euro

Kindertageseinrichtung

80.000 Euro

Quelle f & w

 

* Personal gehört nicht zu den Unterhaltskosten. Dieses wird in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gemäß des bestehenden Personalschlüssels von 1:80 für das Unterkunfts- und Sozialmanagement und 1:160 für den Technischen Dienst eingesetzt werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine