Wohnungsbaupotenzialanalyse entlang einer möglichen U-Trasse zwischen Siemersplatz und Arenen
20.04.2017
Lfd. Nr. 112 (20)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Rüdiger Kuhn (CDU-Fraktion)
Wohnungsbaupotenzialanalyse entlang einer möglichen U-Trasse zwischen Siemersplatz und Arenen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung zur Beantwortung:
Die Planungen für die U-Bahn-Trassen fallen in die Zuständigkeit der BWVI, das Bezirksamt kann lediglich zu den Fragen 1. und mit Einschränkungen zu den Fragen 5., 6. und 7. Antworten aus Sicht der Bezirksverwaltung geben. Bei den Fragen 5., 6. + 7. ist allerdings auch die gesamtstädtische Betrachtung sinnvoll und angezeigt. Das Bezirksamt hat in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit.
Anlässlich der Variantenprüfungen einer Verlängerung der geplanten U5-Strecke über Stellingen und Volkspark/Arenen (Nordtrasse) und der Südtrasse in Form der S32, verlangt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eine Wohnungsbaupotenzialanalyse entlang der beiden Strecken, um herauszufinden, welche neuen Wohnquartiere bei den jeweiligen Trassen eingebunden werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Die Wohnungsbaupotenziale aus Sicht des Bezirks sind im Wohnungsbauprogramm des Bezirks dargestellt. Eine darüber hinausgehende Wohnungsbaupotenzialanalyse anlässlich der angesprochenen Variantenprüfungen hat mit Beteiligung des Bezirksamtes bislang nicht stattgefunden.
Das Bezirksamt begrüßt jede neue ÖPNV-Haltestelle im Bezirksgebiet und geht von den allgemein bekannten positiven Effekten der Verbesserung des ÖPNV-Angebots aus.
Es sind keine langfristigen negativen Effekte von U-Bahn-Trassen und der damit verbundenen Verbesserung des ÖPNV-Angebots bekannt.
Eine Nordtrasse sorgt für eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Bezirk Eimsbüttel, während eine Südtrasse keine offensichtliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Bezirk Eimsbüttel nach sich zieht.
ohne
keine