20-2292

Wohnungsbaupotenzialanalyse entlang einer möglichen U-Trasse zwischen Siemersplatz und Arenen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

20.04.2017

Lfd. Nr. 112 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der  Bezirksversammlung, Rüdiger Kuhn (CDU-Fraktion)

 

Wohnungsbaupotenzialanalyse entlang einer möglichen U-Trasse zwischen Siemersplatz und Arenen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Vorbemerkung zur Beantwortung:

Die Planungen für die U-Bahn-Trassen fallen in die Zuständigkeit der BWVI, das Bezirksamt kann lediglich zu den Fragen 1. und mit Einschränkungen zu den Fragen  5., 6. und 7. Antworten aus Sicht der Bezirksverwaltung geben. Bei den Fragen 5., 6. + 7. ist allerdings auch die gesamtstädtische Betrachtung sinnvoll und angezeigt. Das Bezirksamt hat in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit.

 

Anlässlich der Variantenprüfungen einer Verlängerung der geplanten U5-Strecke über Stellingen und Volkspark/Arenen (Nordtrasse) und der Südtrasse in Form der S32, verlangt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eine Wohnungsbaupotenzialanalyse entlang der beiden Strecken, um herauszufinden, welche neuen Wohnquartiere bei den jeweiligen Trassen eingebunden werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wo sieht der Bezirk Wohnungsbaupotenziale entlang der sogenannten Nordtrasse?

 

Die Wohnungsbaupotenziale aus Sicht des Bezirks sind im Wohnungsbauprogramm des Bezirks dargestellt. Eine darüber hinausgehende Wohnungsbaupotenzialanalyse anlässlich der angesprochenen Variantenprüfungen hat mit Beteiligung des Bezirksamtes bislang nicht stattgefunden.

 

  1. Wurde die Wohnungsbaupotenzialanalyse entlang der Nordtrasse bereits abgeschlossen?
  1. Wenn ja, mit welchen Ergebnis?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welcher Erhebungszeitraum liegt der Analyse zugrunde bzw. soll der Analyse zugrunde gelegt werden?

 

  1. Welche Prognose hat die Verwaltung bezüglich einer tatsächlichen Umsetzung der Nordtrasse?

 

  1. Welche positiven Effekte verspricht sich die Bezirksverwaltung von der Verlängerung der geplanten U5 über den Siemersplatz hinaus?

 

Das Bezirksamt begrüßt jede neue ÖPNV-Haltestelle im Bezirksgebiet und geht von den allgemein bekannten positiven Effekten der Verbesserung des ÖPNV-Angebots aus.

 

  1. Gibt es nach Meinung der Verwaltung auch negative Effekte durch die Realisierung der Nordtrasse? Wenn ja, welche?

 

Es sind keine langfristigen negativen Effekte von U-Bahn-Trassen und der damit verbundenen Verbesserung des ÖPNV-Angebots bekannt.

 

  1. Welche Vorteile sieht die Verwaltung in der Umsetzung der Nordtrasse gegenüber einer Südtrasse in Form der S32?

 

Eine Nordtrasse sorgt für eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Bezirk Eimsbüttel, während eine Südtrasse keine offensichtliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Bezirk Eimsbüttel nach sich zieht.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine