21-1259

Wohnraum für islamistische Terroristen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

24.08.2020

Lfd. Nr. 32 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Wohnraum für islamistische Terroristen

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Der für die SAGA fachlich zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) liegen weder Daten im Sinne der Fragestellungen vor, noch hat die BSW eine rechtliche Ermächtigung, diese beim Wohnungsunternehmen oder der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) bzw. bei sonstigen behördlichen Stellen einzufordern. Auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nach der Datenschutzgrundverordnung, dem Hamburger Datenschutzgesetz und dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug wird verwiesen.

Dies vorangestellt, beantwortet die BSW unter Beteiligung der SAGA und der BJV die nachstehenden Einzelfragen wie folgt:

 

Sachverhalt:

Unterstützt die Hamburg-eigene Wohnungsgesellschaft SAGA durch ihr Verhalten Islamisten, die rechtskräftig verurteilt wurden?

Es geht um eine verurteilte Islamistin (40 Jahre, Söngül G.) aus Hamburg, die nach der Rückkehr aus Syrien, hier wegen Terrorverdachts verhaftet, und Anfang 2020 verurteilt wurde. Sie befindet sich seit über 1 ½ Jahren in Haft. Trotzdem scheint ihre Wohnung an der Kieler Straße / Paciusweg noch immer an sie vermietet zu sein, da der Name der Frau dort nach wie vor am Klingelschild steht. Der Senat spricht immer von knappen Wohnraum in Hamburg und hier scheint eine Wohnung seit langer Zeit leer zu stehen. Nach unserer Information wird diese Wohnung von der SAGA vermietet. Wird der Wohnraum von der SAGA nur bereitgehalten, damit die verurteilte Islamistin nach Ende der Haft eine Wohnung zur Verfügung hat. Diese Möglichkeiten haben viele gesetzestreue Bürger nicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Ist es richtig, dass es sich bei der Wohnung der Islamistin Söngül G. um eine SAGA-Wohnung handelt?
  2.  Besteht für die Wohnung immer noch ein Mietvertrag mit der Islamistin Songül G.?
  3. Warum wurde die Wohnung an die Islamistin Songül G. vermietet?

 

Zu 1., 2. und 3.:

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Hat die SAGA Prüfmechanismen, damit städtische Wohnungen nicht an Terrorverdächtige vermietet werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Datenerhebungen im Sinne der Fragestellung werden bei der SAGA aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgenommen.

 

  1. Wurde das Mietverhältnis mittlerweile beendet? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wurde die Wohnung neu vermietet? Warum wurde der Name dann am Klingelschild nicht entfernt?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wo leben die Kinder der Islamistin Songül G.?
  2. Wer übernimmt die Kosten für die Miete der Wohnung bis zum heutigen Tage?

 

(Sozialdatenschutz: Für die Fragen 6 und 7 sei das Bezirksamt zuständig).

Im Übrigen vgl. Vorbemerkung.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine