21-2989

Wohnmobile aus dem ruhenden Verkehr heraushalten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.05.2022
Ö 10.15
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der CDU-Fraktion)

31.01.2022

9.2

21-2768

überwiesen an AM

AM (s.o.)

06.04.2022

6.12

s.o.

vertagt

AM (s.o.)

04.05.2022

5.8

s.o.

Punktweise Abstimmung unter Berücksichtigung der Änderungen:

Pkt. 1: Empfehlung einstimmig,

Pkt. 2 a: Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-, FDP- und Fraktion DIE LINKE bei Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion,

Pkt. 2 b: Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-, FDP- und Fraktion DIE LINKE bei Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion,

Pkt. 2 c: mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD-, FDP- und Fraktion DIE LINKE bei Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion.

 

Auf Grund der pandemischen Situation hat sich das Urlaubs- und Freizeitverhalten der Menschen angepasst. Viele haben sich Wohnwagen oder Wohnmobile angeschafft, um auf individuelle Weise trotzdem Freizeitaktivitäten zu gestalten.

Das führt jedoch auch dazu, dass bei Nichtnutzung in erster Linie die Wohnmobile im öffentlichen Raum abgestellt werden, Parkraum verknappen und auf Grund der Größe teilweise zu Sichtbehinderungen oder der Störung von Fuß- und Radverkehr beitragen.

Nach aktueller Rechtslage dürfen Wohnmobile unter 7,5 Tonnen Gewicht uneingeschränkt im öffentlichen Raum parken, schwerere lediglich in der Zeit von 06:00-22:00 Uhr. Abgekoppelte Wohnanhänger hingegen müssen nach 14 Tagen entfernt werden.

Mittlerweile haben sich an verschiedenen Orten im Bezirk Schwerpunkte gebildet, an denen genutzte Wohnmobile abgestellt werden.

Unabhängig davon, dass es an der Zeit wäre, die Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu überprüfen, ob Verschärfungen möglich sind, bedarf es jedoch Sofortmaßnahmen, um die aktuelle Situation zu verändern.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

  1. die BVM zu bitten, eine Übersicht darüber zu erstellen, in welchen Bereichen im öffentlichen Raum verstärkt Ansammlungen von Wohnmobilen stattfinden.
  2. die BVM zu bitten, in Kooperation mit der Behörde für Inneres und Sport in Absprache mit den zuständigen Polizeikommissariaten in den unter 1. identifizierten Bereichen
    1. die Einhaltung der bestehenden Regeln laut StVO zu überwachen und ggf. zu sanktionieren;
    2. in Bereichen, in denen das Abstellen von Wohnmobilen dazu führt, dass Gefährdungen von Fuß- oder Radverkehr stattfindet, durch das Aufstellen oder Ergänzen regelnder Verkehrszeichen (z.B. Parken nur für PKW oder während bestimmter Uhrzeiten) ein Abstellen zu unterbinden;
    3. in Absprache mit anderen betroffenen Bezirken zentrale bewirtschaftete Abstellmöglichkeiten anzubieten, die durch den ÖPNV gut erreichbar sind, um den Besitzern von nichtgewerblichen Wohnmobilen eine sichere und flexibel erreichbare Alternative zum Abstellen im öffentlichen Raum anzubieten.

 

Anhänge

keine