21-1547

Wohin mit den Autos? – Parkplatzvernichtung in Eidelstedt!

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

07.12.2020

Lfd. Nr. 47 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Klaus Krüger und Benjamin Schwanke (FDP-Fraktion)

 

Wohin mit den Autos? – Parkplatzvernichtung in Eidelstedt!

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

 

Sachverhalt:

Im Frühjahr 2020 wurde die Fahrbahnsanierung im Furtweg abgeschlossen. Daraufhin wurde die Parkplatzsituation dort neu geregelt. Es wurden am Straßenrand durch farbliche Markierungen Parkbuchten aufgezeichnet. Um platzsparend zu parken, haben viele Anwohnerinnen und Anwohner oftmals mit zwei Rädern auf dem Sandstreifen, jedoch nicht auf dem Gehweg geparkt. Hierfür erhielten viele Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen verschiedener Polizeikontrollen Strafzettel. Teilweise soll es an ein und demselben Tag zu mehreren Strafzetteln gekommen sein, da die Fahrzeuge u.a. wegen HomeOffice Tätigkeiten eine längere Standzeit aufwiesen.

Seit Ende April hat sich die Parkplatzsituation im Furtweg weiter verschärft, da Halteverbotsschilder aufgestellt wurden. Hierdurch wurden ungefähr 20 Parkplätze vernichtet. Viele Anwohnerinnen und Anwohner finden daher keinen Parkplatz mehr oder müssen auf die ebenfalls stark belasteten Nebenstraßen ausweichen. Denn die Parkplatzflächen im Furtweg werden vielfach auch durch die Besucher des anliegenden Sportplatzes und der in unmittelbarer Nähe befindlichen Moschee genutzt. Darüber hinaus verfügen auch die zahlreichen Wohnungsneubauten über nicht hinreichende Parkplätze, sodass die erfolgte Verdichtung den Parkdruck weiter erhöht.

Im unweit entfernten Haseldorfer Weg wurde in Höhe der Hausnummern 40-46 vor ungefähr 2 Monaten eine Ausweichstelle für den Gegenverkehr eingerichtet. Hierdurch wurden weitere 7 bis 8 Parkplätze vernichtet. Die Maßnahme erhöht den dortigen Parkraumdruck deutlich und ist wenig nachvollziehbar. An der besagten Stelle befinden sich auf der anderen Straßenseite senkrecht zur Fahrbahn bereits Parkplätze. Diese sind von der Straße ungefähr eine Fahrbahnbreite entfernt, sodass sich dort bereits eine Ausweichstelle für den entgegenkommenden Straßenverkehr ergibt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

  1. Wie viele Polizeikontrollen wurden seit April 2020 im Furtweg durchgeführt?

 

Durch die Polizei wurden keine expliziten Kontrollen im Furtweg initiiert, demzufolge wird hierrüber auch keine Statistik geführt. Die Parkraumüberwachung findet im Rahmen der Streife durch die Besatzungen der Funkstreifenwagen sowie durch den BFS und AiP selbständig statt.

 

  1. Wie viele Strafzetteln wurden bei den Polizeikontrollen im Furtweg wegen Parkverstößen ausgestellt?

 

Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da eine valide Auswertung sämtlicher Verfahren mit einem Tatvorwurf des Falschparkens aufgrund kurzer gesetzlicher Speicherfristen nicht möglich ist bzw. nur für einen Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte. Eine Zählung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Parkverstößen findet auch am PK 27 nicht statt.

 

  1. Ist es zutreffend, dass auch das teilweise Beparken des Sandstreifens geahndet wurde? Wenn ja, warum?

 

Bei dem in Rede stehenden Sandstreifen handelt es sich um einen Gehwegteil. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist gemäß StVO auf Fahrbahnen erlaubt, auf Gehwegen nur dann, wenn es ausdrücklich angeordnet ist. In den betreffenden Bereichen ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt / angeordnet und führte in der Vergangenheit zu Schäden, die seitens des Bezirkes beseitigt werden mussten, um die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende wieder herzustellen. Daher wird nicht ausgeschlossen, dass auch entsprechende Anzeigen gefertigt wurden.

 

  1. Ist es zutreffend, dass ein und derselbe Parkverstoß mehrmals bestraft wurde? Wenn ja, wie viele Fälle gab es seit April 2020?

 

  1. Soweit es zu Doppelbestrafungen gekommen ist, wurde für jeden Strafzettel ein Bußgeld erhoben oder wurde wegen des Doppelbestrafungsverbots nach § 84 OWIG i. V. m. Art. 103 Abs. 3 GG nur ein Bußgeld erhoben? Wenn mehrere Bußgelder für ein und denselben Parkverstoß erhoben wurden, ist eine Rückerstattung wegen Verstoßes gegen § 84 OWIG beabsichtigt? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 4. und 5.:

Gem. Art. 103 Abs. 3 GG in Verbindung mit § 84 Abs. 1 OWiG gilt auch im Ordnungswidrigkeitsrecht der Grundsatz „ne bis in idem“, der eine doppelte Ahndung einer ordnungswidrigen Handlung verbietet. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, dass dieselbe Ordnungswidrigkeit, beispielsweise durch zwei unterschiedliche Anzeigende, zweimal zur Anzeige gebracht wird. Sobald dies im Rahmen der Bearbeitung der Anzeigen seitens der Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr auffällt, wird das nachrangige Verfahren eingestellt.

 

Sofern doppelte Anzeigen in der Bußgeldsachbearbeitung nicht auffallen sollten und beide Verfahren rechtskräftig werden, so wäre das zweite Verfahren nichtig. Bereits gezahlte Geldbußen wären an die oder den Betroffenen auszuzahlen.

 

  1. Warum wurden im Furtweg Halteverbotsschilder aufgestellt?

 

Im Rahmen der Gehwegsanierung wurden die Parkstände auf der Fahrbahn markiert und ordnen das Parkverhalten in einem reinen Wohngebiet (30 km/h-Zone). Hierzu sind auch Ausweichstellen durch Haltverbotsstrecken eingerichtet worden, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

 

  1. Wie viele Parkplätze sind durch die Einrichtung der Halteverbotszonen im Furtweg vernichtet worden?

 

Hierzu kann die BIS keine Angaben machen, da die Planung der Baumaßnahmen und die Verlegung der Parkstände auf die Fahrbahn beim Bezirk liegen. Ferner ist es von der Größe bzw. dem Parkverhalten der parkenden Fahrzeuge abhängig, wie viele Parkstände konkret nutzbar sind.

 

  1. Warum ist die Ausweichstelle im Haseldorfer Weg so großzügig eingerichtet worden?

 

Der Haseldorfer Weg weist im Bereich zwischen Jaarsmoor und Waterhörn eine Fahrbahnbreite von 4,5 Metern und keinerlei Ausweichstellen auf. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass Kraftfahrzeuge vermehrt über die Gehwegbereiche auswichen und diese beschädigten. Im Bereich der derzeit eingerichteten Ausweichstelle befindet sich ein Seitenstreifen, in dem in Längsaufstellung geparkt wird. Längstaufstellung zudem einen größeren Schwenkbereich, so dass durch diese Ausweichstelle in dieser Lage sowohl die Schwenkbereiche der Parkstände als auch das Ausweichen des sich begegnenden Fahrverkehrs gewährleistet werden können.

 

  1. Ist beabsichtigt, die Ausweichstelle im Haseldorfer Weg wieder zu schließen und die 7-8 vernichteten Parkplätze wiederherzustellen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine