20-3231

Wo sprudelt noch Wasser in Eimsbüttel?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.09.2018

Lfd. Nr. 155 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jutta Höflich (CDU-Fraktion)

 

Wo sprudelt noch Wasser in Eimsbüttel?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Im Mai 2015 wurde in den lokalen Medien berichtet, welche Brunnen und andere Wasseranlagen in Eimsbüttel in Betrieb genommen werden. Ob Brunnen im öffentlichen Raum oder Planschbecken auf Spielplätzen – alle freuten sich auf den Sommer.

2016 gab es offensichtlich ein Finanzleck, denn es gab einen Spendenaufruf an die Bevölkerung. Es wurde um Mittel gebeten, um den insbesondere bei Familien mit Kindern und älteren Menschen im Viertel beliebten Brunnen in der Heinrich-Barth-Straße weiter zu betreiben – mit Erfolg!

2017 sprudelte der Brunnen wieder, ohne dass ein Spendenaufruf bekannt wäre.

2018 blieb der Brunnen in der Heinrich-Barth-Straße trocken. Ein Spendenaufruf ist nicht bekannt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Brunnen gibt es im Bezirk Eimsbüttel im öffentlichen Raum?

 

4: Lindenpark, Heinrich-Barth-Straße, Tibarg (2 Brunnen – Tibarg Nord und Tibarg Süd).

 

  1. Welche von den Brunnen werden vom Bezirksamt betrieben?

 

Lindenpark, Heinrich-Barth-Straße, Tibarg (gemeinsam mit dem BID Tibarg).

 

  1. Welche davon waren in den Jahren seit 2015 in Betrieb?

 

Lindenpark, Heinrich-Barth-Straße, Tibarg.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den Unterhalt und Betrieb der einzelnen Brunnen?

 

Lindenpark: 3.122,56 € jährlich.

Heinrich-Barth-Straße: 3.122,56 € jährlich.

 

Tibarg: je Brunnen ca. 3.000,00 €.

Die für die Tibarg-Brunnen anfallenden Kosten werden grundsätzlich durch den BID Tibarg getragen. Das Bezirksamt trägt die Kosten für die Strom- und Wasserversorgung in Höhe von ca. 1.000,00 € jährlich pro Brunnen.

 

  1. Aus welchen Haushaltstiteln werden diese Kosten finanziert?

 

Aus den Rahmenzuweisungen „Stadtgrün und Straßen“.

 

  1. Wie viele Spenden konnten durch den Spendenaufruf 2016 generiert werden?

 

1.500,00 €.

 

  1. Welche weiteren Wasseranlagen gibt es im Bezirk Eimsbüttel (Planschbecken oder Wasserspielgeräte)?

 

Planschbecken: Emilienstraße, Garbestraße/Gustav-Falke-Straße, Unnastraße.

 

Wasserpumpen/Spiele auf Spielplätzen: Am Weiher, Schäferstraße, Sillemstraße, Bellealliancestraße/Marthastraße, Kriegerdankweg-Riekbornweg, Eimsbütteler Marktplatz, Grandweg, Emilienstraße, Eidelstedter Weg-Quickbornstraße, Gärtnerstraße, Parkallee, Märkerweg.

 

  1. Von wem werden diese Anlagen betrieben?

 

Fachamt Management des öffentlichen Raumes.

 

  1. Welche davon waren in den Jahren seit 2015 in Betrieb?

 

Planschbecken: Emilienstraße, Garbestraße/Gustav-Falke-Straße, Unnastraße.

 

Wasserpumpen/Spiele auf Spielplätzen: Am Weiher, Schäferstraße, Sillemstraße, Bellealliancestraße/Marthastraße, Kriegerdankweg-Riekbornweg, Eimsbütteler Marktplatz, Grandweg, Emilienstraße, Eidelstedter Weg-Quickbornstraße, Gärtnerstraße, Parkallee, Märkerweg.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb dieser Anlagen?

 

Ca. 10.000,00 € pro Jahr.

 

  1. Aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten finanziert?

 

Aus der Rahmenzuweisung „Stadtgrün“.

 

  1. Warum blieb der Brunnen in der Heinrich-Barth-Straße im Sommer 2018 trocken?

 

Im Rahmen der jährlichen Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass die alte Grauguss-Pumpe aus der Brunnenanlage stark verschlissen ist. Bei der werkseitigen Untersuchung hat sich herausgestellt, dass das Motorlager defekt und der Motorlagersitz eingelaufen sind. Gleichzeitig sind Rotor und Stator korrodiert. Diese Schäden können nicht behoben werden, eine Reparatur wird dadurch unrentabel.

Die Kosten für eine neue Blockpumpe gleichen Typs, in einer weniger korrosionsanfälligen Bronzeausführung, belaufen sich inkl. aller Anschlüsse und Montage auf voraussichtlich ca. 4.500,00 €. Diese Mittel stehen im laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

 

Anhänge

keine