21-0535

Winternotprogramm in der Kollaustraße 15 – Erfahrungsbericht und Ausblick

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

24.09.2019

Lfd. Nr. 6 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Koorosh Armi, Ines Schwarzarius und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

 

Winternotprogramm in der Kollaustraße 15 – Erfahrungsbericht und Ausblick

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Zwischen dem 1. November.2018 und dem 31. März 2019 hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) im Rahmen des Hamburger Winternotprogramm insgesamt 804 zusätzliche Schlafplätze in ganz Hamburg für obdachlose Frauen und Männer in Gemeinschaftsunterkünften als Schutz vor Erfrierung in frostigen Nächten zur Verfügung gestellt.

In den Container-Modulhäusern in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Kollaustraße 15 wurden durch den Landesbetrieb fördern & wohnen nach Auskunft der BASFI bis zu 294 Plätze täglich von 17 Uhr bis 9.30 Uhr bereitgehalten.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat in ihrer Stellungnahme vom 27. September 2018 (Drucksache 20-3205) die Anstrengungen der BASFI, die bisherige Unterbringungskapazität des Winternotprogramms zu erhalten, ausdrücklich begrüßt. Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Nutzung der Fläche als Flüchtlingsunterkunft wurden der Behörde zugleich Wünsche im Sinne einer guten Nachbarschaft übermittelt, u.a. hinsichtlich der Belegung in den an die Stapelstraße angrenzenden Räumlichkeiten. Zugleich wies die Bezirksversammlung u.a. darauf hin, dass eine Nutzung der Container-Modulhäuser zwischen April und Oktober nur mit Zustimmung der Bezirksversammlung Eimsbüttel erfolgen solle und die bestehende Baugenehmigung am 11. Mai 2021 erlischt.

In einer Pressemitteilung von 16. April 2019 zur Auswertung der Erfahrungen des Winternotprogramms in ganz Hamburg wurde u.a. ausgeführt, dass von den zusätzlich angebotenen Plätzen »durchschnittlich 545 Schlafplätze in Anspruch genommen« wurden und es in »jeder Nacht […] freie Plätze« gegeben habe.

Aus den veröffentlichten Daten über die Inanspruchnahme des Standorts Kollaustraße ergibt sich u.a., dass ab der zweiten Novemberhälfte 2018 bis Ende März 2019 fast durchgängig mindestens die Hälfte der Plätze belegt waren und die höchste Auslastung in einer Nacht 72,4 Prozent betrug.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Hat sich aus Sicht der Behörde die Nutzung der bestehenden Container-Modulhäuser am Standort Kollaustraße im Rahmen des Winternotprogramms bewährt und welche positiven oder negativen Erfahrungen für eine künftige temporäre Unterbringung von Obdach- und Wohnungslosen wurden daraus gewonnen?

 

Die Nutzung des Standortes Kollaustraße für das Winternotprogramm hat sich bewährt.

Es konnte an beiden Standorten des Winternotprogramm (Kollaustraße und Friesenstraße) ein gleichermaßen hochwertiges Angebot unterbreitet werden, das neben den Übernachtungsmöglichkeiten und der witterungsunabhängigen Öffnung (17.00 – 9.30 Uhr) von über 16 Stunden pro Tag insbesondere „eigene“, d.h. individuell zugeordnete Betten, abschließbare Schränke und umfangreiche Sozialberatung beinhaltet.

Die Zahl der über das Winternotprogramm in anderweitige Unterkünfte, z.B. öffentlich-rechtliche Wohnunterkünfte von fördern und wohnen AöR (f & w), vermittelten Menschen steigt seit Jahren an.

Erstmals konnte bei f & w das Ziel des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe erreicht werden, mindestens 15 % der gesamten Übernachtenden im Winternotprogramm zu vermitteln. 461 der 2.946 Übernachtenden in den Schlafstandorten von f & w, also 16 %, haben aus der Beratung von f & w heraus eine Perspektive abseits der Straße erhalten.

An diesem Erfolg hat auch das Winternotprogramm am Standort in der Kollaustraße seinen entsprechenden Anteil.

 

Die vergleichsweise geringe Auslastung (durchschnittlich 141 von 250 Plätzen, also 56 %) und dementsprechende geringe Belegungsdichte sowie die ruhige Lage und relative Weitläufigkeit des Geländes kamen den Nutzer/innen entgegen, was auch in der Sozialberatung zu vergleichsweise kürzeren Wartezeiten geführt hat und gerade auch Menschen zugutekam, die ein höheres Ruhebedürfnis hatten.

 

Die Erreichbarkeit, wurde durch die Bereitstellung eines Shuttlebusses gewährleistet, indem dieser einmal abends vom Standort Friesenstraße zum Standort Kollaustraße und einmal morgens von dort zum Hauptbahnhof gefahren ist. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen (ca. 40 bis 50 Fahrgäste täglich), die übrigen Nutzer/innen kamen problemlos eigenständig dorthin. Der öffentliche Nahverkehr (insbesondere die Buslinie 5) wurde dementsprechend deutlich entlastet.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um mit der Nachbarschaft, zum Beispiel in der Kollaustraße, in der Stapel- und Grelckstraße, für die Zeit der Nutzung zu einem guten Einvernehmen zu kommen?

 

Es wurden insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen:

 

  • Infoveranstaltung für die Nachbarschaft 27.08.2018 um 18 Uhr.
  • Einladung der Anwohner/innen in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem persönlichen Gespräch am 05.09.2018 um 18 Uhr.
  • Abend der offenen Tür am 29.10.2018 um 18 Uhr.
  • Die Teamleitungen vor Ort waren direkte Ansprechpartner für die Nachbarschaft und haben sich auch bei den direkten Nachbarn im Vorfeld vorgestellt.
  • Begehungen durch den Wach- und Sicherheitsdienst in den angrenzenden Straßen, um Störquellen zu identifizieren und Lärmbelästigungen zu vermeiden.
  • Begehungen durch den Technischen Dienst in den Einrichtungen und den angrenzenden Straßen, um Verschmutzung zu entfernen bzw. vorzubeugen.

 

  1. Gab es von Seiten der Nachbarschaft Beschwerden?

Wenn ja, welche und wie wurde diesen jeweils nachgegangen?

 

Insgesamt ist das Winternotprogramm am Standort Kollaustraße friedlich verlaufen und hat auch positive Resonanz in der Anwohnerschaft hervorgerufen. Beispielsweise haben einzelne Anwohnerinnen und Anwohner den Standort direkt aufgesucht, Spenden für die Übernachtenden abgegeben und viel Lob für die Arbeit und das Angebot für obdachlose Menschen am Standort zum Ausdruck gebracht. 

 

Es kam lediglich vereinzelt zu Beschwerden, denen jeweils schnell und erfolgreich nachgekommen wurde.

 

Um eine zu hohe Beleuchtung des Umfeldes zu vermeiden, wurde die Außenlichtanlage auf das Minimum reduziert. Die Fenster der Flure wurden mit Milchglasfolien abgedeckt, um die Beleuchtung nach außen abzudämmen.

 

Um übermäßige Lärmemissionen zu verhindern, wurden Bereiche, die nahe an benachbarten Wohnhäusern liegen, für die Dauernutzung gesperrt. Für die Kommunikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Funk wurden Kopfhörer angeschafft, um die Lautstärke der Gespräche zu reduzieren. Regelmäßige Begehungen durch den Sicherheits- und Wachdienst und direkte Ansprache von Lärmverursachenden sorgte zusätzlich für Abhilfe.

 

Mit dem benachbarten Schnellrestaurant Mc Donald’s wurde vereinbart, dass bei unangemessenen Aufenthalten von Übernachtenden im oder vor dem Restaurant die Mitarbeitenden des Winternotprogramms sofort kontaktiert werden können und ggf. zum Restaurant kommen, um Übernachtende von dort abzuholen und zum Winternotprogramm zu begleiten.

 

Einer drohenden Verschmutzung der anliegenden Straßen und Hecken hat der Technische Dienst der Einrichtung auf entsprechenden Hinweis entgegengewirkt, indem täglich mehrmals die anliegenden Straßen und Hecken auf Verschmutzungen kontrolliert und diese ggf. beseitigt wurden.

 

  1. Ist im Winter 2019/20 bzw. 2020/21 eine Fortführung des Winternotprogramms am Standort Kollaustraße vorgesehen? Wenn nein, aus welchen Gründen?

Wenn ja,

  1. wie und in welchem Umfang ist eine (erneute) Information der Öffentlichkeit geplant?

 

Es ist vorgesehen, dass der Standort Kollaustraße für das Winternotprogramm 2019/2020 genutzt wird. Damit wird von der seinerzeit bereits kommunizierten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Standort Kollaustraße, der eine entsprechende Nutzung im Rahmen der bis 2021 laufenden Baugenehmigung grundsätzlich trägt, erneut in das Winternotprogramm einzubeziehen.

 

Neben der mit der Beantwortung der vorliegenden Anfrage einhergehenden Information wird zeitgleich eine Veröffentlichung über Pressemitteilungen, Veröffentlichungen in einschlägigen Wochenblättern sowie die Versendung von Anwohnerschreiben erfolgen.

Auch soll es wieder einen Abend der offenen Tür geben.

Für das Winternotprogramm 2020/2021 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.

Hierüber wird die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Laufe des nächsten Jahres zeitnah informieren.

 

  1. sind Änderungen gegenüber der bisherigen Unterbringungspraxis (z.B. Gebäudenutzung, Bettenzahl) vorgesehen?

 

Es ist beabsichtigt, die bisherige Organisation des Übernachtungsstandortes Kollaustraße auch für das Winternotprogramm 2019/2020 aufrecht zu erhalten, insbesondere die Anzahl der dortigen 250 Plätze, bisherige Öffnungszeiten, individuelle Zuordnung der Betten, abschließbare Schränke, die umfangreiche Sozialberatung und das Angebot des Shuttlebusses.

Auch die personelle Ausstattung bleibt unverändert, namentlich in den Bereichen Sozialarbeit, Unterkunftsmanagement, Technische Dienste und Leitungskräfte sowie Sicherheitsdienst.

Die Belegung der Zimmer wird wie im letzten Winter erfolgen.

Die Übernachtenden werden weitgehend gleichmäßig auf die Zimmer verteilt, sodass eine volle Belegung von vier Personen pro Raum nur dann stattfindet, wenn die Belegungszahlen höher sein sollten als im vergangenen Winter.

Die in der Antwort zu Frage 3. aufgeführten Maßnahmen werden ebenfalls fortgeführt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine