Wildes Parken von Motorrollern
17.07.2017
Lfd. Nr. 150 (20)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (FDP)
„Wildes Parken von Motorrollern“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Einem Artikel der „Welt am Sonntag“ (Hamburg-Teil Seite 2) vom 8. Juli 2018 war zu entnehmen, dass jüngst das wilde Parken von Motorrollern insbesondere von Gewerbetreibenden in Hamburgs Innenstadt als zunehmendes Problem betrachtet wird. Laut dem Artikel „Warum Rollerfahrer jetzt zahlen müssen“ hat daraufhin der unter anderem für die Parkraumbewachung zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV) offenbar eine „Strafzettel-Offensive“ gegen die Halter vorschriftswidrig abgestellter Motorroller gestartet.
Hinzu kommt, dass sämtliche Roller des in Hamburg unter dem Markennamen „emmy“ bekannten Elektroroller-Sharing-Dienstes Electric Mobility Concepts GmbH seit dem 1. Juli 2018 und damit nunmehr seit gut einer Woche unbewegt – zumeist auf Gehwegen – fahruntüchtig parken. Der „emmy“-App ist mittlerweile zu entnehmen, dass aufgrund eines Brandes in der Betriebsstätte des free floating Elektroroller-Verleihs der Betrieb komplett eingestellt worden ist. Dort wird in Aussicht gestellt, dass am 11. Juli zumindest teilweise der Betrieb wieder aufgenommen werden soll.
Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:
(1.) Stellt das verkehrswidrige Abstellen von Motorrollern, insbesondere auf Gehwegen, in Teilen von Eimsbüttel ein Problem dar beziehungsweise gab es diesbezüglich schon Beschwerden ans Bezirksamt?
(1.a) Falls ja: Wo sind solche Behinderungen festgestellt worden?
Nein – es gibt darüber keine Beschwerdelage.
(2.) Reagiert das Bezirksamt von sich aus auf Behinderungen durch auf Gehwegen abgestellte Fahrzeuge?
(2.a) Falls ja: In welcher Form?
Nein – zuständig ist die Polizei.
(3.) Das Geschäftsgebiet von „emmy“ umfasst auch Stadtteile des Bezirks wie Rotherbaum, Harvestehude, Eimsbüttel, Hoheluft-West und Lokstedt. Dort stehen die Elektroroller des Sharing-Dienstes nun bereits seit acht Tagen bewegungslos – zumeist auf Gehwegen – herum. Wie reagiert das Bezirksamt darauf?
(3.a) Falls keine Reaktion erfolgt ist oder erfolgen soll: Warum nicht?
Siehe 1. und 2.
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