20-3370

Wiederkaufrechte Eimsbütteler Grundstücke

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

21.12.2018

Lfd. Nr. 68 (20)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit, Manuela Pagels, Jürgen Kahlert und Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)

 

Wiederkaufrechte Eimsbütteler Grundstücke

 

Die Anfrage wird – von der Finanzbehörde – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Wie der Presse vom 18.11.18 zu entnehmen ist, beabsichtigen die Stadtentwicklungsexperten von SPD und GRÜNE, die grundstückspolitischen Einflussmöglichkeiten zu erweitern. „Der Verkauf der Wiederkaufsrechte an die Hauseigentümer bedeutet den Ausverkauf städtischer Interessen. Diese vom CDU-Senat 2003 eingeführte Praxis müssen wir endlich beenden“, so einer der Experten. Laut Presse sollen in Hamburg noch rund 100 Grundstücke mit nicht abgelösten Wiederkaufsrechten mit circa 800 Wohneinheiten existieren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Kommen Grundstücke und/oder Wohneinheiten für eine erneute Anwendung der Wiederkaufsrechte (Rückkauf) im Bezirk Eimsbüttel in Betracht?

 

  1. Wenn ja, um wie viele Grundstücke und Wohneinheiten handelt es sich und wo liegen diese? (Bitte Auflistung)

 

  1. Bei welchen Grundstücken/Wohneinheiten entfallen in nächster Zeit (2018/19) Ansprüche auf Wiederkauf durch einen eventuellen Verzicht dieser Ansprüche, aufgrund der jetzigen Gesetzeslage?

 

Der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für die Bereitstellung von Flächen für vielfältige fachpolitische Aufgaben der FHH zuständig. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Flächen für Wohnungsbau, insbesondere auch für den geförderten Wohnungsbau. Hierfür bedient sich der LIG verschiedener Instrumente u.a. den An- und Verkauf entsprechender Flächen, die Vergabe von Erbbaurechten als auch die Ausübung von Wiederkaufsrechten.

 

Die FHH hat sich - vornehmlich in den 1920er und 1930er Jahren - Wiederkaufsrechte an Immobilien im gesamten Stadtgebiet grundbuchlich gesichert, um den Wohnungsbau in bestimmten Bereichen gezielt zu fördern und zugleich auch die Erhaltung von grundstückspolitischen Einflussmöglichkeiten für die Stadt nachhaltig zu sichern. Das bodenpolitische Werkzeug des Wiederkaufrechts wurde in der Vergabepraxis bundesweit weitgehend durch die Bestellung von Erbbaurechten abgelöst. Das galt und gilt insoweit auch für den Bezirk Eimsbüttel.

 

Eine Angabe über die genaue Anzahl der noch bestehenden Wiederkaufsrechte sowie auch eine Aussage darüber bei welchen Grundstücken/Wohneinheiten in nächster Zeit (2018/19) Ansprüche auf Wiederkauf durch einen eventuellen Verzicht dieser Ansprüche  bestehen werden, kann derzeit nicht getätigt werden. Aufgrund des langen Betrachtungszeitraumes von zum Teil bis zu 300 Jahren, zusätzlich unter den Aspekten Änderung der Stadtgrenzen und Untergang von ganzen Straßenzügen infolge von Kriegsschäden mit folgender Neuordnung von Grund- bzw. Flurstücken sowie früherer unterschiedlicher Handhabungen in den zuständigen Bezirksämtern, ist die Datenlage nicht eindeutig. Um hier belastbare Daten generieren zu können, führt der LIG gerade eine zeitaufwändige hamburgweite händische Grundbuchrecherche durch, die voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein wird.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine