22-1812

Wie teuer kommt Eimsbüttel die Bereitstellung öffentlicher Stellplätze zu stehen?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Marvin Brinkmann (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Wie teuer kommt Eimsbüttel die Bereitstellung öffentlicher Stellplätze zu stehen?
Fortlaufende. Nr.: 22-146

Eingangsdatum: 21.01.2026
Datum der Antwort: 02.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Öffentlicher Raum in Eimsbüttel ist ein knappes Gut und sollte nach sozialen und ökologischen Kriterien gerecht verteilt werden.

Insbesondere der ruhende Kfz-Verkehr im Straßenraum nutzt hochpreisige Flächen, ohne dass die tatsächlichen Kosten von den Nutzer:innen getragen werden. Derzeitig profitieren in hohem Maße diejenigen, die ein Auto besitzen meist auf Kosten der Allgemeinheit. Während vielerorts über notwendige Einsparungen und Flächenkonflikte debattiert wird, bleiben die indirekten Subventionen für den ruhenden Verkehr weitgehend unsichtbar. Es ist zu fragen, ob Opportunitätskosten für entgangene alternative Nutzungen, z. B. Außengastronomie, Radverkehr, Grün- und Erholungsflächen, in der städtischen Planung ausreichend berücksichtigt werden.

Eine transparente Erfassung der tatsächlichen Kosten für öffentliche Pkw-Stellplätze ist daher notwendig, um eine tatsächlich faire und klimagerechte Verkehrspolitik zu gestalten. Wenn Parken städtische Flächen und öffentliche Mittel beansprucht, muss dies im Sinne einer sozial gerechten Mobilitätswende kritisch hinterfragt werden.

Ziel dieser Anfrage ist eine Transparenz über direkte und indirekte Kosten sowie Einnahmen der Parkraumbereitstellung im öffentlichen Straßenraum des Bezirks Eimsbüttel.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Bereitstellung, Unterhaltung, Reinigung und Instandhaltung öffentlicher Pkw-Stellplätze auf bezirklichem oder städtischem Grund im Bezirk Eimsbüttel in den vergangenen fünf Jahren, jeweils insgesamt (Gesamtfläche) und je Stellplatz? Bitte die Entwicklung der Stellplatz-Anzahl berücksichtigen und die Kosten nach Jahren und soweit möglich nach bewirtschafteten und unbewirtschafteten Stellplätzen aufschlüsseln.

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) führt hierüber keine Statistik, ob bzw. in welchem Umfang Unterhaltungsmittel für Parkplätze eingesetzt werden. Eine Auswertung für die letzten 5 Jahre ist insofern nicht möglich.

2. Welche konkreten Kostenpositionen werden von der Verwaltung haushalterisch/kalkulatorisch berücksichtigt? Herstellung/Grundsanierung der Flächen (Straßenbau, Bordsteine etc.), Abschreibungen, Oberflächeninstandhaltung inkl. Winterdienst, Reinigung, Markierungen, Beschilderung, ggf. Parkscheinautomaten und andere Technik, Parkraumsensorik, Verwaltung und Parkraumkontrolle (Personal, Organisation, IT, Gebührenabwicklung)?

Welche dieser Positionen werden tatsächlich in der Haushalts- bzw. Gebührenkalkulation berücksichtigt, welche nicht, und aus welchem Grund?

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist für die Gebührenkalkulation nicht zuständig. Diese obliegt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzw. dem Landesbetrieb Verkehr (LBV).

3. Werden in diesen Kosten auch Folgekosten für Umweltschäden, etwa an Bäumen, Böden oder Entwässerungssystemen sowie ggfs. monetarisierbare externe Kosten (Lärm, Luftschadstoffe, Flächenversiegelung) berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Höhe; wenn nein, warum nicht?

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann hierzu keine Angaben machen (s. Antwort zu 2.).

4. Werden bei der Bewertung und Bepreisung des öffentlichen Parkraums Opportunitätskosten der Flächennutzung (z.B. entgangene Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, alternative Nutzung für Radverkehr, ÖPNV, Grünflächen oder bauliche Nutzung) berücksichtigt?
Wenn ja, wie werden diese berechnet; wenn nein,warum nicht?

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann hierzu keine Angaben machen (s. Antwort zu 2.).

5. Wie häufig und in welchem Umfang mussten in den letzten fünf Jahren Straßen- oder Instandsetzungsarbeiten aufgrund von Schäden durchgeführt werden, die im Zusammenhang mit abgestellten Fahrzeugen oder der Nutzung von Pkw-Stellplätzen stehen (z. B. abgesackte Bordsteine, beschädigte Grünstreifen, Schäden im Wurzelbereich von Straßenbäumen)?

Bitte unter Berücksichtigung von Bewohner-Parkausweisen, Besucher-Parkausweisen, Parkscheinautomaten und sonstigen Parkgebühren differenziert darstellen.

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) führt hierüber keine Statistik.

6. Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Eimsbüttel, einschließlich Bewohner- und Besucherparkausweisen, Parkscheinautomaten und sonstigen Parkgebühren?
Bitte nach Jahren und Einnahmeart differenziert darstellen.

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann hierzu keine Angaben machen (s. Antwort zu 2.).

7. Decken diese Einnahmen die tatsächlichen Kosten der Bereitstellung und Unterhaltung des öffentlichen Parkraums vollständig oder nur teilweise? Wenn nur teilweise, bitte ich um Bezifferung der jährlichen Unterfinanzierung.

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann hierzu keine Angaben machen (s. Antwort zu 2.).

Es gibt keine kostentechnische Verknüpfung im Haushalt.

8. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Preisgestaltung und Verteilung des öffentlichen Parkraums im Hinblick auf die Ziele der Hamburger Mobilitätswende, der Klimapolitik und einer sozial gerechten Nutzung des öffentlichen Raums?
Insbesondere:
Wie bewertet die Verwaltung die soziale Ausgestaltung der Bewohnerparkgebühren, die Berücksichtigung von einkommensschwachen Haushalten und Menschen mit Behinderungen sowie die Lenkungswirkung hin zum Umweltverbund (also alle Verkehrsmittel, die als umweltfreundliche Alternative zum privaten Pkw gelten: zu Fuß gehen, Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr)?

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann hierzu keine Angaben machen, die Zuständigkeit und Bewertung obliegt der BVM.

9. Plant die Verwaltung, die Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Eimsbüttel auszuweiten oder die Gebührenstruktur anzupassen, um die Kosten der Parkraumbereitstellung besser zu decken und die Ziele der Mobilitätswende zu unterstützen? Falls ja, in welcher Form; falls nein, warum nicht?

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann hierzu keine Angaben machen, die Zuständigkeit und Bewertung obliegt der BVM.

Petitum/Beschluss

Beschluss:ohne

Anhänge

keine

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