21-2286

Wie schützt sich Eimsbüttel vor Starkregen?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

30.08.2021

Lfd. Nr. 136 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

 

Wie schützt sich Eimsbüttel vor Starkregen?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Starkregen – extreme Niederschläge, bei denen in einem sehr kurzen Zeitraum eine große Menge Regen niederprasselt – sind für das Leben in Hamburg schon lange ein wichtiges Thema. Bei außergewöhnlichen Regenereignissen kann die Wassermenge die Aufnahmekapazität des Sielnetzes, der Gräben und Gewässer überschreiten und erhebliche Schäden verursachen. Nicht zuletzt wegen des menschengemachten Klimawandels werden Starkregenereignisse in Deutschland in Zukunft voraussichtlich weiter zunehmen.

Das Thema Starkregenereignisse und die daraus resultierenden Folgen haben die Bezirkspolitik in den vergangenen Jahren schon mehrfach beschäftigt, u.a. im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Kollau (Drucksache 20-2506) und bei der Vorstellung des Projekts RISA (RegenInfraStrukturAnpassung) im November 2018 im damaligen Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Gab es in den Jahren seit 2015 im Bereich der Tarpenbek, der Mühlenau und der Kollau sowie ihrer Zu- und Abflüsse Starkregenereignisse und daraus resultierende Überschwemmungen mit signifikanten Auswirkungen auf die Bevölkerung?

Wenn ja, wie hat der Bezirk darauf reagiert, um für die Zukunft Abhilfe zu schaffen? Welche Auswirkungen hat in diesem Zusammenhang der in einigen Gebieten – z. B. im Bereich der Alten Kollau in Lokstedt und auch im Schnelsener Märchenviertel – hohe Grundwasserspiegel?

 

Bei extremen Starkregenereignissen kommt es gelegentlich zu Uferübertritten an den genannten Gewässern. In der Regel sind davon die Betriebs-/Wanderwege betroffen, die dann für einen kurzen Zeitraum nicht nutzbar sind oder es gibt Eintritte in Gärten und Wiesen.

Am 10.06.2020 kam es zu einem extremen Starkregenereignis aufgrund eines Gewitters über Eidelstedt (Jährlichkeit 80 Jahre). Dies führte zu einem Uferübertritt an der Mühlenau im Bereich Furtweg bis Kieler Straße, was auch zu Wassereinbrüchen in Keller/Garagen zweier Wohnhäuser führte. Hier wurde hinterher die Dükeranlage am Furtweg gereinigt, ein vorhandener Wall im Bereich Furtweg erhöht. Zurzeit ist der Bau einer kurzen Hochwasserschutzwand im Bereich Kapitelbuschweg entlang der Mühlenau geplant, um Tiefpunkte auszugleichen und einen besseren Schutz der Anwohner zu gewährleisten. Es wurden auch im Nachgang Gespräche vor Ort mit den betroffenen Anwohnern geführt, zur Klärung wie das Wasser auf die Grundstücke gelangten und was Grundstückseigentümer tun können zum Eigenschutz.

Zu den Auswirkungen aufgrund der Grundwasserspiegel ist die Frage an die BUKEA zu richten.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden und werden im Bezirk Eimsbüttel getroffen, um mit Extremwettersituationen umzugehen und Schäden möglichst abzuwenden bzw. gering zu halten? Wie werden insbesondere bewertet:

a)       die Aufnahmekapazitäten von Bächen und Gewässern?

 

Siehe 2c).

 

b)       der Zustand und die Rohrdurchmesser des Abwasserleitungssystems?

 

Regenwassersiele fallen in die Zuständigkeit von Hamburg Wasser.

 

c)       der Zustand der Gräben und die Wartung des Grabensystems?

 

Antwort zu a) und c):

Die Gewässer im Verwaltungsvermögen der Wasserwirtschaft werden regelmäßig begangen und unterhalten. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche an die Gewässer auch die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer einschl. der Verrohrungen und Durchlässe zu erhalten. Hierzu werden regelmäßig Unterhaltungsarbeiten durchgeführt, u.a. die sogenannte Herbstmahd, Reinigung der Rechen als wichtigstes Instrument für einen freien Abfluss, Entfernung von Verlegungen z.B. durch umgestürzte Bäume, Einkaufswagen etc. und Durchlassreinigungen. Die Aufnahmekapazitäten von Bächen und Gewässern sind natürlich begrenzt. Ansonsten siehe auch Antwort zu Frage 1. und 3.

 

  1. Ober- und unterirdische Rückhalteräume sind geeignet, um bei einer weiteren Flächenversiegelung Regenmassen aufzunehmen mit dem Ziel, die Entwässerungssysteme nicht zu überlasten. An welchen Stellen sind im Bezirk Eimsbüttel bereits Rückhaltebecken eingerichtet worden, wie hoch ist jeweils das maximale Rückhaltevolumen und wo sind weitere Anlagen geplant?

 

Eine Liste der vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken mit den entsprechenden Rückhaltevolumen ist angefügt. Zurzeit sind keine neuen Hochwasserrückhaltebecken in Planung. In dicht besiedelten Räumen wie im Bezirk Eimsbüttel ist es auch aufgrund der vielfältigen Nutzungswünsche für die letzten freien Flächen und der Kleinteiligkeit der Flächen sehr schwierig, Flächen für neue Hochwasserrückhaltebecken zu finden, auf denen sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar solche Maßnahmen umgesetzt werden können. In Planung befinden sich aber weitere Schaffungen von Sekundärauen an den genannten Gewässern im Zuge von Renaturierungsmaßnahmen, um den Gewässern mehr Platz zu geben bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung.

Die Schaffung neuer Hochwasserrückhaltebecken ist zwar durchaus sinnvoll, „schwächt“ aber im Grunde nur die Symptome ab, dass die Gewässer zu viel Wasser mit sich führen, zu schnell auf Starkregenereignisse anspringen. Daher wird auch in Eimsbüttel seit längerer Zeit, dass Prinzip der dezentralen Rückhaltung verfolgt, d.h. Rückhalt des Niederschlags, wo er anfällt, ohne dass dieser sofort und in voller Stärke zum Gewässer geführt wird, sondern das Niederschlagswasser zeitlich verzögert zu den Gewässern gelangt oder ein Teil versickert und verdunstet wird und so gar nicht zum Gewässer gelangt. Hier sei auch das Hamburger Projekt Regenwasserinfrastrukturanpassung (RISA) genannt. In der Praxis erfolgt dieses durch Einleitmengenbegrenzungen. Dies führt dann dazu, dass durch die Antragsteller auf ihrem eigenen Grundstück Rückhalte- oder Versickerungsanlagen mit entsprechenden Drosseln errichtet werden müssen.

 

  1. Wird das Vorhaben eines Regenrückhaltebeckens unter dem Sportplatz an der Döhrntwiete (Beschluss der Bezirksversammlung/Drucksache 20-3376) aktuell weiterverfolgt?

Wenn ja, wie ist der Status?

 

Das Bezirksamt beabsichtigt u.a. gemeinsam mit interessierten Sportvereinen die Sportfläche an der Döhrntwiete weiterzuentwickeln. Erst in dem Moment, in dem zeitlich absehbar ist, wann und wie die Fläche hergerichtet wird, wird auch der Bau eines unterirdischen Rückhaltebeckens geprüft.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

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