Wie ist die Praxis des Bezirksamtes Eimsbüttel bezüglich der Weitergabe personenbezogener Daten an die Bundeswehr?
13.03.2023
Lfd. Nr. 108 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Wiegmann, Mikey Kleinert und Manuela Pagels (Fraktion DIE LINKE)
Wie ist die Praxis des Bezirksamtes Eimsbüttel bezüglich der Weitergabe personenbezogener Daten an die Bundeswehr?
Die Anfrage wird – vom Hamburg-Service – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG fußt auch der Schutz personenbezogener Daten Minderjähriger. Auch diese dürfen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten selbst bestimmen.
Personenbezogene Daten lt. EU-DSGVO sind Informationen, die sich auf eine bestimmte Person zurückführen lassen. Dazu gehören unter anderem Name, Alter, Adresse und Geburtsdatum. Diese Daten stehen somit unter dem besonderen Schutz europäischer Gesetzgebung. Ihre Erhebung und weitere Verarbeitung (und Weitergabe) darf nur unter definierten Voraussetzungen erfolgen. Der besondere Schutz Minderjähriger Jugendlicher ist - auch unter Erwägungsgrund 38 zur DSGVO - bei der Weitergabe von Daten unabdingbar.
Offenbar übermitteln aber Gemeinden in der Bundesrepublik regelmäßig personenbezogene Daten ihrer Bürger:innen, die im Jahr darauf volljährig werden, an die Bundeswehr. Viele der gemeldeten Jugendlichen sind zu diesem Zeitpunkt erst 16 Jahre alt. Jugendliche können laut Art. 8 Abs. 1 DSGVO erst ab 16 Jahren wirksam in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft einwilligen. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist also sogar die Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Datenverarbeitung notwendig.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention, ist der Einsatz von Minderjährigen als Soldat:innen verboten.
Die Bundeswehr nutzt die erhaltenen Kontaktdaten der Jugendlichen zu gezielten Werbemaßnahmen. 1.773 minderjährige Soldatinnen und Soldaten wurden nach Auskunft der Bundeswehr im vergangenen Jahr (2022) eingestellt – ein Anstieg um 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisiert Deutschland wegen der andauernden Rekrutierung Minderjähriger völlig zu Recht scharf.
Viele Gemeinden in der Bundesrepublik informieren die in ihrem Gebiet wohnhaften Minderjährigen über ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer persönlichen Daten an die Bundeswehr rechtzeitig per Brief.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Der Bundeswehr werden regelmäßig Daten aus dem Hamburger Melderegister bezirksübergreifend für ganz Hamburg übermittelt.
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?
Die Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von § 58c Soldatengesetz i.V.m § 36 (2) Bundesmeldegesetz.
Wenn ja, was ist der Anlass und welche Kategorien von Personen sind davon betroffen?
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden der Bundeswehr jährlich bis zum 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Wie hoch war der Anteil 16jähriger Jugendlicher in 2022, 2021, 2020 und 2019?
Die übermittelten Datensätze aus den Jahren 2019 – 2022 beziehen sich auf alle Bezirke Hamburgs. Zahlen aus einzelnen Bezirken liegen nicht vor.
Jahr |
Anzahl |
2019 |
13348 |
2020 |
13573 |
2021 |
13799 |
2022 |
13763 |
Den Jugendlichen wird ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und/oder spätestens im Oktober eines jeden Jahres im Amtlichen Anzeiger bekanntgegeben. Eine postalische Übermittlung findet nicht statt.
Wenn nein, warum nicht?
Die gesetzliche Informationspflicht nach § 36 (2) Bundesmeldegesetz wird bei Anmeldung und/oder durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger erfüllt.
Anfragen nach § 15 DSGVO werden statistisch nicht erfasst.
An welche Adresse im Bezirksamt Eimsbüttel sind solche Anfragen zu richten?
Bezirksamt Eimsbüttel
Grindelberg 62 - 66
20144 Hamburg
Tel.: 040 / 115
E-Mail: bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de
Mit Stand 03.03.2023 sind 3850 Personen im Bezirk Eimsbüttel gemeldet, welche einen Widerspruch gem. § 36 (2) BMG im Melderegister eingetragen haben.
An welche Adresse im Bezirksamt Eimsbüttel sind solche Widersprüche in welcher Form zu richten?
Ein Widerspruch kann in jeder Einwohnerdienststelle Hamburgs schriftlich eingereicht werden.
ohne
keine
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