22-0588

Wie geht es weiter mit den Fahrradhäuschen in der Mansteinstraße?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

31.07.2024

Lfd. Nr. 5 (22)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

 

Wie geht es weiter mit den Fahrradhäuschen in der Mansteinstraße?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Sachverhalt

Im Rahmen des Ausbaus der Radinfrastruktur soll die Mansteinstraße umgebaut werden. Die Gremien der Bezirksversammlung waren bereits beteiligt. Als Vorzugsvariante wurde die Mansteinstraße als Tempo-30-Zone mit gradliniger Verkehrsführung und Mittelinseln zur Verkehrsberuhigung gewählt.

hrend im Erläuterungsbericht zur Straßenausstattung im vorhandenen Zustand noch 10 Fahrradhäuschen berücksichtigt werden, sind sie im geplanten Zustand nicht mehr erwähnt. In einem Schreiben, das dem Fragesteller vorliegt, kündigt das Bezirksamt die Versetzung von Fahrradhäuschen an.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wie ist der genaue Ablauf geplant, wenn es um den Abbau oder die Versetzung der Fahrradhäuschen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen geht?

 

r den bezirklichen Umbau der Mansteinstraße (von Hausnummer 1 bis Nr. 41 bzw. 46 zwischen Bismarckstraße und Eimsbütteler Weg)ssen zehn Fahrradhäuschen zwischenzeitlich versetzt werden. Den Abbau bzw. den Wiederaufbau der betroffenen Fahrradhäuschen in der Mansteinstraße übernimmt die vom Bezirksamt Eimsbüttel noch zu beauftragende Baufirma. Die dafür anfallenden Kosten sind Teil der Straßenbaumaßnahme. Der Baubeginn ist voraussichtlich ab Januar 2025.  Es kann bei einzelnen Häuschen zu leichten Standortverschiebungen kommen, um eine verkehrssichere Lage im angepassten Straßenraum zu sichern und den Baumschutz zu gewährleisten. Zum jetzigen Planungsstand ist keine Aussage zu treffen, wie sich die Situation während der Bauzeit gestaltet. Dies ist vom Bauablauf und -fortschritt abhängig und wird den Besitzer:innen rechtzeitig bekannt gegeben.

 

  1. Werden die Ansprechpartner der Fahrradhäuschen rechtzeitig über Fristen für den Abbruch oder Umzug informiert? Falls ja, wie werden diese Fristen kommuniziert?

 

Ja, die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail. Falls die Besitzer:innen nicht per E-Mail erreichbar sind, wird ggf. per Post informiert.

 

  1. Wird die bezirkliche Dienststelle selbst Vorschläge zur Umsetzung des Abbaus oder der Versetzung der Fahrradhäuschen unterbreiten?

 

Grundsätzlich erfolgt die Standortsuche im Zuge der Ausführungsplanung durch den Straßenbaulastträger, um eine verkehrssichere Lage im angepassten Straßenraum sicherzustellen und den Baumschutz zu gewährleisten.

 

  1. Wer ist für die Durchführung und Koordination des Abbaus bzw. der Versetzung der Fahrradhäuschen verantwortlich?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel.

 

  1. Welche Kostenregelungen sind für den Abbau oder die Versetzung der Fahrradhäuschen vorgesehen?

 

  1. Wird darüber nachgedacht, die Kosten den aktuellen Nutzern zu überlassen?

 

  1. Gibt es Überlegungen zu einem „Kostensharing“ analog zur ursprünglichen Aufstellung der Fahrradhäuschen, die um 2010 als Ko-Finanzierungsprojekt realisiert wurde?

 

zu Frage 5. bis 7.:

Siehe Frage 1.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

   

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