Wie geht es weiter mit den Fahrradhäuschen in der Mansteinstraße?
31.07.2024
Lfd. Nr. 5 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Wie geht es weiter mit den Fahrradhäuschen in der Mansteinstraße?
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Im Rahmen des Ausbaus der Radinfrastruktur soll die Mansteinstraße umgebaut werden. Die Gremien der Bezirksversammlung waren bereits beteiligt. Als Vorzugsvariante wurde die Mansteinstraße als Tempo-30-Zone mit gradliniger Verkehrsführung und Mittelinseln zur Verkehrsberuhigung gewählt.
Während im Erläuterungsbericht zur Straßenausstattung im vorhandenen Zustand noch 10 Fahrradhäuschen berücksichtigt werden, sind sie im geplanten Zustand nicht mehr erwähnt. In einem Schreiben, das dem Fragesteller vorliegt, kündigt das Bezirksamt die Versetzung von Fahrradhäuschen an.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Für den bezirklichen Umbau der Mansteinstraße (von Hausnummer 1 bis Nr. 41 bzw. 46 zwischen Bismarckstraße und Eimsbütteler Weg) müssen zehn Fahrradhäuschen zwischenzeitlich versetzt werden. Den Abbau bzw. den Wiederaufbau der betroffenen Fahrradhäuschen in der Mansteinstraße übernimmt die vom Bezirksamt Eimsbüttel noch zu beauftragende Baufirma. Die dafür anfallenden Kosten sind Teil der Straßenbaumaßnahme. Der Baubeginn ist voraussichtlich ab Januar 2025. Es kann bei einzelnen Häuschen zu leichten Standortverschiebungen kommen, um eine verkehrssichere Lage im angepassten Straßenraum zu sichern und den Baumschutz zu gewährleisten. Zum jetzigen Planungsstand ist keine Aussage zu treffen, wie sich die Situation während der Bauzeit gestaltet. Dies ist vom Bauablauf und -fortschritt abhängig und wird den Besitzer:innen rechtzeitig bekannt gegeben.
Ja, die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail. Falls die Besitzer:innen nicht per E-Mail erreichbar sind, wird ggf. per Post informiert.
Grundsätzlich erfolgt die Standortsuche im Zuge der Ausführungsplanung durch den Straßenbaulastträger, um eine verkehrssichere Lage im angepassten Straßenraum sicherzustellen und den Baumschutz zu gewährleisten.
Das Bezirksamt Eimsbüttel.
zu Frage 5. bis 7.:
Siehe Frage 1.
ohne
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.