Wie erfolgreich wurde der Ausbau der öffentlich nutzbaren E-Ladeinfrastruktur vorangetrieben?
09.04.2025
Lfd. Nr. 31 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Juliane Papendorf, Dietmar Kuhlmann, Jekaterina Weiner (GRÜNE-Fraktion)
Wie erfolgreich wurde der Ausbau der öffentlich nutzbaren E-Ladeinfrastruktur vorangetrieben?
Die Anfrage wird – von der Behörde für Wirtschaft und Innovation – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Die Förderung der Elektromobilität durch eine ausreichende Anzahl an öffentlich zugänglichen Ladesäulen ist ein zentraler Bestandteil der notwendigen Mobilitätswende, da die Akzeptanz durch die Bürger*innen stark davon abhängt, dass eine gute Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Diese Ladeinfrastruktur ist essenziell, um den Übergang zu einer nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der ambitionierten Klimaziele der Hansestadt Hamburg, die sich verpflichtet hat, bis 2030 die CO²-Emissionen um 70% zu reduzieren und bis 2045 klimaneutral zu sein, fragen wir die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI):
a. 2014-2019
b. 2020-2024
im Bezirk Eimsbüttel genehmigt? Bitte eine Liste aufgeschlüsselt nach Stadtteil, Genehmigungsjahr und KW-Leistung (22/150kW) beifügen.
Um eine Ladeeinrichtung zu errichten ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben müssen aber eingehalten werden. Um Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten zu können, müssen die wegerechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies wird durch das zuständige Bezirksamt im Rahmen der Ausstellung einer Sondernutzungserlaubnis geprüft.
Für einen Überblick über die nutzbaren, also errichteten, Ladeeinrichtungen im Bezirk Eimsbüttel kann das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/start.html) herangezogen werden. Eine Zuordnung zu einzelnen Stadtteilen ist nicht möglich. Das Ladesäulenregister umfasst öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum:
Jahr |
Anzahl der in Betrieb genommenen Ladeeinrichtungen in Eimsbüttel |
|
Normalladeeinrichtungen (bis 44 kW) |
Schnellladeeinrichtungen (ab 50 kW) |
|
- |
||
2015 |
10 |
- |
2016 |
11 |
- |
2017 |
17 |
- |
2018 |
20 |
- |
2019 |
23 |
1 |
2020 |
17 |
3 |
2021 |
18 |
2 |
2022 |
29 |
- |
2023 |
25 |
1 |
2024 |
68 |
16 |
Das Ladesäulenregister beinhaltet die Ladeeinrichtungen aller Betreiberinnen und Betreiber, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur zum Zeitpunkt der Aktualisierung vollständig abgeschlossen haben. Die letzte Aktualisierung hat am 01.Dezember 2024 stattgefunden, die Zahlen für das Jahr 2024 sind daher noch nicht vollständig. Für Eimsbüttel werden die ersten Ladeeinrichtungen ab September 2015 ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2024 hat die zuständige Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) das Verfahren zur Beantragung von Standorten für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum umgestellt. Im Jahr 2024 wurden Konzessionen mit mindestens 3.700 Ladepunkten im öffentlichen Raum vergeben, siehe hierzu die entsprechenden Pressemeldungen der BWI (Elektromobilität in Hamburg: Vergabe einer Konzession für 2.500 E-Ladepunkte, Deutlicher Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren). Dadurch werden im öffentlichen Raum ab dem Jahr 2024 nur noch in vorgegebenen Ausbaugebieten zusätzliche Ladepunkte errichtet. Eine Ladeeinrichtung im öffentlichen Raum umfasst in der Regel zwei Ladepunkte.
Im Rahmen der an dritte Betreiber und die HEnW Mobil vergebenen Konzessionen entstehen ab 01. Januar 2025 bis Mitte des Jahres 2027 im Bezirk Eimsbüttel bis zu 552 weitere Ladepunkte. Darüber hinaus entstehen im Rahmen des sogenannten Übergangskontingentes für das Jahr 2024 im Bezirk Eimsbüttel bis zu 20 weitere Ladepunkte. Da einige Ausbaugebiete bezirksübergreifend sind und das Kontingent der HEnW Mobil mit einer gewissen Flexibilität versehen ist, um auf das Marktgeschehen reagieren zu können, ist die angegebene Anzahl bis Mitte des Jahres 2027 als Obergrenze zu verstehen.
Die Ausbaugebiete, in denen im Rahmen des Übergangskontingents und der Konzessionsvergaben die zusätzlichen Ladeeinrichtungen entstehen, sind im Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg öffentlich einsehbar (siehe Geoportal Hamburg).
Die geplanten Ladeeinrichtungen werden in der Regel als Normalladeeinrichtungen mit 22 kW Leistung errichtet, in einzelnen Ausnahmefällen können die Betreiberinnen und Betreiber Schnellladeeinrichtungen ab 150 kW Leistung errichten. Die konkrete Standortwahl obliegt den Betreibenden.
Neben dem öffentlichen Raum wird auch der Ausbau von privat betriebener Ladeinfrastruktur im privaten Raum stetig fortgesetzt - zum Beispiel auf Flächen bei Einzelhändlern sowie auch bei klassischen Tankstellen.
ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.