21-4561

Wettbewerbsverfahren zum Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 69 (Volksparkstraße)

Antrag

Letzte Beratung: 05.03.2024 Stadtplanung Ö 5.1

Sachverhalt

Im Bereich des Plangebietes Stellingen 69 (Volksparkstraße) soll die städtebauliche Neuord­nung mit einem zweiphasigen Wettbewerb vorbereitet werden, der gleichzeitig auch die Inhalte des Masterplans Magistralen berücksichtigen soll.

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 05. März 2024 wird ein Sachstandsbericht vorgetragen werden. Der 55-seitige Entwurf der Auslobung ging den Mitgliedern des Ausschus­ses am 29. Februar 2024 zu. Der Teilnahmewettbewerb wird am 28. März 2024 beendet sein und im Anschluss eine Auswahl der Teilnehmer erfolgen. Anregungen aus der für den 09. April 2024 geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung sollen der Auslobung nachträglich hinzugefügt werden. Dieses Einsammeln von Anregungen und Hinweisen bei der interessierten Öffentlichkeit in einer “Phase 0 ist ausdrücklich zu begrüßen.

Um ein zügiges und qualitativ hochwertiges Verfahren zu unterstützen, sollten auch Anregungen aus der Politik möglichst frühzeitig bekannt sein, um im Verfahren Berücksichtigung finden zu können.

 

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt wird höflich aufgefordert:

  1. Die Fraktionssprecher vorab über die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und ihnen nach Auswahl der Teilnehmer die Bewertungskriterien offenzulegen.
  2. glichst mindestens 2 der 15 Teilnehmer sollten „junge Planungsbüros“ sein, denen die Zugangs­glichkeit ohne Erfüllung der üblichen Referenzen ermöglicht wird (die für junge Büros in der Regel nicht nachweisbar sind). Bei Erfolg könnten diese Büros an der zweiten Phase als Bewerbergemeinschaft mit einem etablierten Büro teilnehmen, um die erforderlichen Referenzen nachzuweisen.
  3. Die Auslobung soll deutlich machen, dass Wettbewerbsbeiträge,
    1. die die Wieder­verwendung von Bauteilen und Baustoffen im Plangebiet vorschlagen, zulässig sind.
    2. die Mobilitätshubs oder Quartiersgaragen in Gebäude integriert oder separat vor­schlagen, zulässig sind.
    3. die Gastronomie als Teil einer lebendigen vielfältigen Nutzung auch im Zusammen­hang mit einem Quartiersplatz an der Alten Volksparkstraße vorschlagen, zulässig sind.
    4. die attraktive Querungsmöglichkeiten für Fußnger und Radfahrer von der Alten Volksparkstraße zum Dörpkamp, entlang der Kieler Straße und von der Johann-Wenth-Straße zur Jugendstraße ermöglichen können, erwünscht sind und eine erlebbare attraktive Verbindung zur “Neuen Mitte Stellingen” über den Dörpkamp positiv gesehen würde.
    5. die im Kreuzungsbereich Volksparkstraße und Kieler Straße einen relevanten Beitrag für klimaangepasste und gesunden Magistralenräume vorschlagen und eine sichtbare, klimaökologisch vorbildliche Grüngestaltung (Hitzeminderung, Beschattungsmaßnah­men) anstoßen ausdrücklich erwünscht sind, auch um die hier verlaufende Grün­verbindung „von gesamtstädtischer Bedeutung“ zu verbessern.

Ali Mir Agha, Stephan Heymann und GRÜNE-Fraktion
H-H. Brunckhorst, R. Kuhn und CDU-Fraktion 

 

 

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