Werbeanlagen in Hamburg Drs. 21-3467, Beschluss der BV vom 15.12.2022
Am 21. Oktober 2022 hat die Initiative „Hamburg werbefrei“ im Hamburger Rathaus rund 15.000 Unterschriften übergeben und damit wahrscheinlich die erste Hürde im Volksabstimmungsverfahren genommen.
In der Tat ist die zunehmende und allgegenwärtige Werbung in der Stadt genauer zu betrachten. Aus diesem Grunde würden wir gerne einige Vertreter:innen der zuständigen Behörden in den Ausschuss für GRÜN, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) einladen.
Werbung muss Aufmerksamkeit erregen, sonst hat sie ihr Ziel verfehlt. Sie tut dies über Größe, Farben und Präsenz an immer mehr Standorten in immer größerer Zahl. Wir sprechen hier nicht von einer Werbeanlage an einer Kreuzung, sondern nicht selten von vier bis sechs in unmittelbarer Umgebung von Kreuzungen. Der öffentliche Raum ist ein knappes Gut. Werbeanlagen jeder Art reduzieren den eh schon sehr geringen Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger. Sie stören das Stadtbild, lenken mit bewegten und zuweilen grellen Bildern und Schriftzügen vom Verkehr ab. Es ist mühsam sich aktiv abzugrenzen gegen die Werbung. Und das ist eine unnötige Anstrengung im dem schnellen Lebensraum Großstadt. Gerade in stark urban geprägten Gebieten wie sie besonders in Eimsbüttel zu finden sind, ist der Druck auf den öffentlichen Raum für Begegnung und besonders aber Ruhe, knapp.
Um Fragen bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen von Werbeflächen im Stadtraum zu erörtern, um zu erfahren, welche Regeln bezüglich der Standorte und der Häufung von Werbung zum Beispiel an Kreuzungen gelten, um die geltenden Regeln der Außenalsterverordnung und des Denkmalschutzes zu besprechen und um den finanziellen Gewinn für die Stadt zu erkennen, erscheint es uns sinnvoll, das komplexe Regel- und Vertragswerk um Werbung in Hamburgs öffentlichem Raum im Gespräch mit Vertreter:innen verschiedener Behörden zu klären.
Im Einzelnen soll es um folgende Fragen gehen:
Stellungnahme:
Am 10.01.2023 fand im Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft eine ausführliche Anhörung der Volksinitiative „Hamburg werbefrei“ statt. Es wird deshalb mit Verweis auf das Wortprotokoll dieser parlamentarischen Befassung von einer Referent:innenentsendung abgesehen.
Die gestellten Fragen werden teilweise auf Grundlage von Auskünften des Unternehmens Wall GmbH (Wall) sowie der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) daher wie folgt schriftlich beantwortet.
Die Unternehmen DSM und Wall übersenden der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) monatlich bzw. vierteljährlich aktualisierte Standortlisten über ihre jeweiligen Werbeanlagen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Zum Stichtag 11.01.2023 liegen der BVM die folgenden Zahlen der Werbeanlagen im Bezirk Eimsbüttel vor:
Fahrgastunterstände mit integrierter Werbeanlage (Wall) |
85 |
Stadtinformationsanlagen (SIA), Format 4/1 (119 x 168 cm) (Wall) |
142 |
Großwerbeanlagen Format 18/1 (356 x 252 cm) (Wall und Ströer) |
12 |
Werbesäulen „City Light Säulen“ (Ströer) |
90 |
Digitale Werbesäulen (Ströer) |
15 |
Litfaßsäulen (Ströer) |
147 |
Uhrensäulen mit Werbung (Ströer) |
68 |
Die detaillierten Standorte der einzelnen Werbeanlagen im Bezirk Eimsbüttel sind den Anlagen 1 - 7 zu entnehmen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat im Jahr 2007 die Rechte, auf Hamburger Staatsgrund Werbung zu betreiben, neu ausgeschrieben. Die zu vergebenden Werberechte wurden in 3 Lose unterteilt, zu denen die Unternehmen der Außenwerbung Gebote abgeben konnten.
- Los1: Werbung im Format 4/1 (= 119 x 168 cm) an Stadtinformationsanlagen (SIA) und Fahrgastunterständen (FGU), Zuschlag: JCDecaux (jetzt Wall)
- Los 2: Werbung im Format 18/1 (= 356 x 252 cm), hinterleuchtete bzw. digitale Großwerbeanlagen, Zuschlag: anteilig JCDecaux (jetzt Wall) und Ströer
- Los 3: alle übrigen Werbeformate (z. B. Werbesäulen hinterleuchtet oder digital, Litfaßsäulen, Uhrensäulen), Zuschlag: DSM
Die Vertragslaufzeit aller Verträge war ursprünglich auf den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2023 festgesetzt. Aufgrund der Covid19-Pandemie wurden mit den Vertragsparteien Anpassungen der Verträge vereinbart. Nach den erfolgten Vertragsanpassungen enden alle Verträge nun am 31.12.2026.
Die Verträge sehen grundsätzlich jährliche Garantiezahlungen vor. Darüber hinaus sind in den Verträgen Umsatzbeteiligungen vereinbart. Nur wenn der Umsatz nach der vertraglich geregelten Berechnungsweise höher als der Garantiebetrag ist, erfolgt die Entgeltzahlung umsatzabhängig. In den letzten fünf Jahren hat die FHH die folgenden Einnahmen aus den Werberechtsverträgen erzielt:
2018 |
32,0 Mio. EUR |
2019 |
32,7 Mio. EUR |
2020 |
25,5 Mio. EUR |
2021 |
28,4 Mio. EUR |
2022 |
31,6 Mio. EUR |
Neben den vorgenannten Einnahmen profitiert die FHH von der vom Vertragspartner Wall realisierten Stadtmöblierung (insbesondere Fahrgastunterständen) und deren Reinigung und Unterhaltung. Weiterhin werden der FHH von beiden Vertragspartnern bundesweit nutzbare Kontingente für Hamburg-Eigenwerbung sowie vergünstigte Werbemöglichkeiten für kulturelle und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt.
Siehe Antwort zu Frage b, letzter Absatz.
Die Einnahmen sind eine relevante Größe und insofern von Bedeutung.
Die Einnahmen aus den Werberechtsverträgen werden im Einzelplan der BVM verbucht und stehen für Aufgaben des Straßenverkehrs und der Mobilitätswende zur Verfügung. Den Bezirken stehen Einnahmen aus diesen Verträgen nicht unmittelbar zur Verfügung, jedoch werden Aufgaben des Straßenbaus der Bezirksämter auch mit Rahmen- und Zweckzuweisungen der BVM gedeckt.
Siehe Antwort zu Frage f.
Eine Projektgruppe, die die konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausschreibung der Werberechte vorbereitet, wird im Laufe des Jahres 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausschreibung ist aus diesem Grund noch nicht angestoßen.
Beschluss:
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.