21-4793

Weiher im Eimsbütteler Park – Sanierung erforderlich

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 9.14
Sachverhalt

Der Eimsbütteler Park mit seinem Weiher ist ein wichtiges Naherholungsgebiet im dicht besiedelten Stadtteil Eimsbüttel. Die Übernutzung hat schwere Schäden zur Folge.

Der Laubeintrag und der Kot von Enten und Vögeln führen zu einem schlechten Zustand des stehenden Gewässers. Dies hat sich bereits im Jahr 2023 in den Frühlings- und Sommermonaten durch starke Geruchsbelästigung bemerkbar gemacht. Eine erholsame Nutzung des Eimsbütteler Parks ist dadurch sehr eingeschränkt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Eimsbütteler Park führt das zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität.

Auch aktuell im Jahr 2024 gibt es erneut Geruchsbelästigungen.

Im Kerngebietsausschuss am 08.04.2024 wurde klar, dass der Bezirksverwaltung für eine grundlegende Sanierung des Weihers die finanziellen Mittel fehlen und deshalb bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ein Antrag auf zusätzliche Finanzmittel erforderlich wäre.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert:

  1. Der Bezirksversammlung bzw. dem Kerngebietsausschuss den aktuellen Zustand des Weihers darzustellen.
     
  2. Vorgestellt werden sollten
  1. Vorschläge zur Behebung der akuten Geruchsbelästigungen,
  2. eine Schätzung der erforderlichen Kosten,
  3. glichkeiten für kurzfristige Lösungen,
  4. eine Kostenschätzung für eine grundlegende Sanierung sowie ein Zeitplan.

 

  1. Bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist der Sonderbedarf für zusätzliche Haushaltsmittel für eine zeitnahe grundlegende Sanierung des Weihers anzumelden und wenn die Kostenschätzung vorliegt einzuwerben.

 

Sascha Greshake und CDU-Fraktion

Moritz Altner, Paulina Reineke-Rügge, Ralf Meiburg und SPD-Fraktion

 

 

Anhänge

keine