Was ist zu tun bei einem möglichen Blackout in Sachen Stromausfall?
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Elke Zimmermann, Harald Wellmann, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Was ist zu tun bei einem möglichen Blackout in Sachen Stromausfall?
Fortlaufende. Nr.: 22-87
Eingangsdatum: 24.03.2026
Datum der Antwort: 05.05.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) führt zu den Fragen 1-4 aus.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) führt zu den Fragen 7 und 9 aus.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) führt zu allen Fragen sowie mit einem Vorwort aus.
Vorwort der BIS
Die Behörde für Inneres und Sport erarbeitet gemeinsam mit den Senats- und Fachbehörden sowie den Bezirksämtern standardisierte Szenarienbeschreibungen, um die behördenübergreifende Kooperation im Bevölkerungsschutz zu optimieren. Die Erfahrungen aus den Stromausfällen in Spanien im Frühjahr 2025 und in Berlin im Januar 2026 wurden zum Anlass genommen, das Szenario „Gefahr Ausfall von Strom – Blackout“ intensiv mit den Fachbehörden, Bezirksämtern und den Betreibern der kritischen Infrastrukturen weiterzuentwickeln. Die Überprüfung und Weiterentwicklung der (Energie)Versorgungssicherheit der Bevölkerung bilden hierbei einen Schwerpunkt.
Zu den allgemeinen und konkreten Planungen im Bereich des Katastrophenschutzes siehe auch Drs. 22/5589.
Darüber hinaus ist die Energieversorgung in der Freien und Hansestadt Hamburg Teil der kritischen Infrastruktur und unterliegt besonderen Anforderungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen. Die Sicherheitsbehörden stehen mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie untereinander in einem regelmäßigen Informationsaustausch.
Die zuständigen Behörden verfügen über Notfallpläne für eine Vielzahl möglicher Szenarien, um im Ereignisfall schnell und gezielt handeln zu können.
Eine Offenlegung von Informationen über Schutzmaßnahmen, übergeordnete sicherheitsbezogene Bau-, Notfall- und Versorgungskonzepte sowie kritische Infrastrukturen könnte die Planung und Durchführung potenzieller gegnerischer Aktivitäten (zum Beispiel Sabotageakte, Desinformationskampagnen, hybride Angriffe) begünstigen und Rückschlüsse auf die zivile Verteidigungsfähigkeit zulassen. Deshalb ist eine weitergehende Beantwortung der Fragen nicht möglich.
Sachverhalt
Nach dem Stromausfall infolge eines linksextremistischen Angriffs auf die Infrastruktur in Berlin, bei dem mehrere zehntausend Menschen über mehrere Tage hinweg ohne Strom und Heizung waren, stellt sich uns die Frage, wie es um die Energieinfrastruktur inHamburg bestellt ist. Unsere Befürchtung ist, dass sich ein solches Ereignis auch in Hamburg ereignen könnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die BIS antwortet wie folgt:
Siehe Vorbemerkung.
Die BUKEA führt zu den Fragen 1-4 aus:
„zu dieser Anfrage „Was ist zu tun bei einem möglichen Blackout in Sachen Stromausfall?“ haben wir unsere Betroffenheit geprüft und kamen zu dem Schluss, dass diese zu den Fragen 1-4 bestehen würde. Allerdings tangieren die Fragen den Schutz von KRITIS-Einrichtungen aus dem Energiesektor. Informationen bzw. Angaben zum Schutz, zur Resilienz etc. sind sicherheitsrelevant und sensibel, sodass die BUKEA darüber leider keine Auskünfte geben kann.“
Die BIS antwortet wie folgt:
Die Regelung der dezentralen Energieversorgung fällt in die Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Eine Beteiligung ist durch das Bezirksamt Eimsbüttel erfolgt.
Die BIS antwortet wie folgt:
Siehe Vorbemerkung.
Die Sozialbehörde antwortet wie folgt:
Siehe Dr. 23/02719.
Die BIS antwortet wie folgt:
In Krisenlagen ist die Besondere Richtlinie für die Vorbereitung und Durchführung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Großschadenslagen und Katastrophen vom 27. Juni 2014 (Krisenkommunikationsrichtlinie) einschlägig. Sie bildet die Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der Krisenkommunikation, einschließlich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie sonstiger betroffener Stellen.
Mit dem Modularen Warnsystem (MoWas) steht ein Warnmittel-Mix zur Verfügung, über den die Bevölkerung auf verschiedenen Wegen über Gefahrenlagen informiert werden kann. Hierzu gehören insbesondere Warnung und Information über die Warn Apps Nina und KatWarn, Cellbroadcast, Radio- und Fernsehmeldungen, Informationstafeln im öffentlichen Raum sowie Lautsprecherdurchsagen und die Auslösung von Sirenen.
Darüber hinaus entwickelt die Behörde für Inneres und Sport derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei eine neue, moderne und informative Internetseite als zentrales Hamburger Informationsportal für den Bevölkerungsschutz auf hamburg.de. Auf dieser Plattform werden alle relevanten Informationen zur Krisenvorsorge gebündelt, leicht verständlich, barrierefrei und zielgruppengerecht aufbereitet.
Diese neue Internetseite bildet zugleich den zentralen Baustein einer breit angelegten Informations- und Sensibilisierungsstrategie des Senats zur Stärkung der Eigenvorsorge. Die Inhalte sollen mehrsprachig bereitgestellt und über verschiedene Kanäle aktiv verbreitet werden.
Die BIS antwortet wie folgt:
Die Behörde für Inneres und Sport als oberste Katastrophenschutzbehörde hat die Notwendigkeit und den Mehrwert der Einrichtung sog. Notfallinformationspunkte (auch Katastrophenschutz-Leuchttürme genannt) erkannt und entwickelt mit den fachlich zuständigen Bezirksämternein entsprechendes Konzept, das die Einrichtung eines hamburgweiten Netzes an Notfallinformationspunkten vorsieht. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Sozialbehörde antwortet wie folgt:
Siehe Dr. 23/02719.
Die BIS antwortet wie folgt:
Siehe Drs. 23/2719.
Beschluss: ohne
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