Was ist zu tun bei einem möglichen Blackout in Sachen Stromausfall?
Große Anfrage nach § 24 BezVG der AfD-Fraktion der
Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Titel: Was ist zu tun bei einem möglichen Blackout in Sachen Stromausfall?
Fortlaufende. Nr.: 22-168
Eingangsdatum: 27.02.2026
Datum der Antwort: 23.03.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Nach dem Stromausfall infolge eines linksextremistischen Angriffs auf die Infrastruktur in Berlin, bei dem mehrere zehntausend Menschen über mehrere Tage hinweg ohne Strom und Heizung waren, stellt sich uns die Frage, wie es um die Energieinfrastruktur in Hamburg und speziell in unserem Bezirk bestellt ist. Unsere Befürchtung ist, dass sich ein solches Ereignis auch in Hamburg-Eimsbüttel ereignen könnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Zu 1:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport sowie bei der bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Zu 2:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport sowie bei der bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Zu 3:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport sowie bei der bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Zu 4:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Zu 5:
Das Bezirksamt konzentriert sich auf Maßnahmen des Katastrophenschutzes, insbesondere durch regelmäßige Aus- und Fortbildungen, Übungen und die Erstellung von Einsatzkonzepten. Der Zivilschutz spielt ebenfalls eine Rolle; im Vordergrund stehen dabei die Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport sowie die Optimierung der behördenübergreifenden Abläufe und Alarmierung.
Zu 6:
Das Bezirksamt verfügt über eine gut ausgestattete Infrastruktur zur Aufrechterhaltung der eigenen Stabsarbeit im Katastrophenfall. Dazu zählen geschultes Personal, regelmäßige Fortbildungen und Übungen, geeignete Arbeitsplätze, Einsatzmaterialien sowie technische Hilfsmittel für Lageführung und Dokumentation. Kritische Bereiche sind mit Netzersatzanlagen oder Notstromaggregaten ausgestattet, und für die Kommunikation stehen Telefon- und IT-Systeme sowie BOS-Digitalfunkgeräte zur Verfügung. Die Ausstattung wird für die eigenen Aufgaben als ausreichend bewertet. Hinsichtlich einer Bewertung der Ausstattung des Katastrophenschutzes auf dem Gebiet des Bezirks Eimsbüttel insgesamt wird an die übergeordnet zuständige Behörde für Inneres und Sport verwiesen.
Zu 7:
Trinkwassernotbrunnen sind ein zentrales Element der Notfallvorsorge seitens des Bezirksamts. Im Katastrophenfall werden die Trinkwassernotbrunnen durch das Bezirksamt aktiviert und betreut. Für weitergehende und detaillierte Informationen bezüglich der Wasserversorgung wird an die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft verwiesen. Die Zuständigkeit für die Beantwortung der Fragen zu den Aspekten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen liegt bei der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.
Zu 8:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Zu 9:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Zu 10:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration sowie bei der Behörde für Inneres Und Sport.
Zu 11:
Das Bezirksamt hat Maßnahmen getroffen, um im Falle eines Netzzusammenbruchs die Arbeitsfähigkeit wesentlicher Bereiche sicherzustellen. Die Details zur Notstromversorgung werden fortlaufend an die jeweiligen Anforderungen angepasst.
Zu 12:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport
Zu 13:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt dieser Frage liegt bei der Behörde für Gesundheit, Soziales.
Zu 14:
Bei der letzten praktischen Übung zum Szenario „Langanhaltender Stromausfall“ wurden im Nachgang Optimierungsbedarfe bei der Abstimmung der Kommunikationswege sowie bei der Priorisierung festgestellt. Die Ergebnisse werden fortlaufend in die Weiterentwicklung der bezirklichen Abläufe und Strukturen eingebunden.
Zu 15:
Das Bezirksamt geht bei seiner folgenden Beantwortung davon aus, dass die Fragestellerin mit dem Begriffspaar „Katastrophenschutzplan“ des „Bezirk[s]“ die Alarm- und Einsatzpläne sowie Notfallpläne des Bezirksamtes meint. Das Bezirksamt führt im pflichtgemäßen Ermessen i.S. §13 Satz 1 HmbKatSG operative Alarm- und Einsatzpläne sowie Notfallpläne.
Zu 16:
Die Aktivierung kann kurzfristig erfolgen, sobald eine entsprechende Lage festgestellt wird. Das Bezirksamt ist imstande die Koordination und Organisation entsprechender Maßnahmen zeitnah aufzunehmen, ein Vorlauf hängt jedoch von der jeweiligen Lage und der Verfügbarkeit zentraler Ressourcen ab.
Zu 17:
Im Bezirk stehen begrenzt Notunterkünfte mit minimaler Ausstattung zur Verfügung, die im Bedarfsfall aktiviert werden können. Die Dauer der Aktivierung hängt von der jeweiligen Lage ab. Die Information der Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich verfügbarer Schutzmöglichkeiten und Notunterkünfte kann über verschiedene Kanäle erfolgen, wie zum Beispiel durch Lautsprecherdurchsagen oder lokale Medien. Die Zuständigkeit für die Beantwortung der Frage zu den Schutzräumen liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Zu 18:
Im Bezirk Eimsbüttel fand die letzte Katastrophenschutzübung im Rahmen der regelmäßig durchgeführten hamburgweiten Stabsrahmenübung unter Beteiligung aller Katastrophenschutzbehörden im Jahr 2025 statt. Die Koordination der Übung oblag der Behörde für Inneres und Sport. Im Nachgang wurden Optimierungsbedarfe bei der Abstimmung der Kommunikationswege sowie bei der Priorisierung festgestellt. Die Ergebnisse werden fortlaufend in die Weiterentwicklung der bezirklichen Abläufe und Strukturen eingebunden.
Zu 19:
Seit 2020 fanden im Bezirkamt Eimsbüttel regelmäßig Schulungen und Übungen statt, sowohl bezirksintern als auch in Zusammenarbeit mit anderen Hamburger Katastrophenschutzbehörden. Dazu zählen insbesondere jährliche Stabsrahmenübungen (das Bezirksamt Eimsbüttel hat an fünf hamburgweiten Stabsrahmenübungen seit 2020 teilgenommen) sowie praktische Unterweisungen und Ausbildungen für das Personal des bezirklichen Katastrophenstabs.
Zu 20:
Für die Erfüllung der Aufgaben im Kontext des abwehrenden Katastrophenschutzes ist im Bezirksamt der aufbauorganisatorische operative Katastrophenstab verantwortlich. Im Kontext des vorbeugenden Katastrophenschutzes obliegt dem Fachamt Interner Service die planerische Vorbereitung und Koordination entsprechender Maßnahmen. Ein eigenständiger „Krisenschutz“ im Sinne einer separaten organisatorischen Einheit besteht auf bezirklicher Ebene nicht. Die Zuständigkeit für die Beantwortung von Fragen zum übergeordneten „Krisenmanagement“ der FHH liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Zu 21:
Die Bezirksämter in Hamburg erstellen und pflegen operative Alarm- und Einsatzpläne sowie Notfallpläne für die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben im Katastrophenschutz. Eine formelle Beschlussfassung im Sinne eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung erfolgt in der Regel nicht. Die bezirklichen Katastrophenschutzpläne des Bezirkamtes Eimsbüttel unterliegen einer Einstufung, die die Weitergabe von Informationen zur Beantwortung dieser Frage einschränkt. Aus diesem Grund können hierzu keine detaillierten Angaben öffentlich gemacht werden
Zu 22:
Die letzte umfassende Überprüfung und in Teilen Fortschreibung erfolgte in 2025. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 21.
Zu 23:
Siehe Antworten zu den Fragen 6 und 11.
Beschluss: ohne
keine
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