22-1991

Was ist zu tun bei einem möglichen Blackout in Sachen Stromausfall?

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage nach § 24 BezVG der AfD-Fraktion der
Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Titel: Was ist zu tun bei einem möglichen Blackout in Sachen Stromausfall?
Fortlaufende. Nr.: 22-168

Eingangsdatum: 27.02.2026
Datum der Antwort: 23.03.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Nach dem Stromausfall infolge eines linksextremistischen Angriffs auf die Infrastruktur in Berlin, bei dem mehrere zehntausend Menschen über mehrere Tage hinweg ohne Strom und Heizung waren, stellt sich uns die Frage, wie es um die Energieinfrastruktur in Hamburg und speziell in unserem Bezirk bestellt ist. Unsere Befürchtung ist, dass sich ein solches Ereignis auch in Hamburg-Eimsbüttel ereignen könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie ist die Energieversorgung in unserem Bezirk aufgestellt, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anschläge oder Sabotage?

Zu 1:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport sowie bei der bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

  1. Welche Maßnahmen gibt es, um solche Ereignisse in unserem Bezirk zu verhindern?

Zu 2:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport sowie bei der bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

  1. Gibt es ausreichende Möglichkeiten, die Bevölkerung zu schützen und sie im Ernstfall mit Energie oder anderen notwendigen Ressourcen zu versorgen?

Zu 3:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport sowie bei der bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

  1. Wie ist der Stand der dezentralen Energieversorgung, beispielsweise durch Solaranlagen auf Dächern?

Zu 4:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Bezirk, um den Bevölkerungsschutz zu stärken?

Zu 5:

Das Bezirksamt konzentriert sich auf Maßnahmen des Katastrophenschutzes, insbesondere durch regelmäßige Aus- und Fortbildungen, Übungen und die Erstellung von Einsatzkonzepten. Der Zivilschutz spielt ebenfalls eine Rolle; im Vordergrund stehen dabei die Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport sowie die Optimierung der behördenübergreifenden Abläufe und Alarmierung.

  1. Über welche konkrete Ausstattung verfügt der Bezirk insbesondere in Bezug auf Personal, Ausrüstung, Notstromversorgung und Kommunikationswege und wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Ausstattung des Katastrophenschutzes im Bezirk Eimsbüttel?

Zu 6:

Das Bezirksamt verfügt über eine gut ausgestattete Infrastruktur zur Aufrechterhaltung der eigenen Stabsarbeit im Katastrophenfall. Dazu zählen geschultes Personal, regelmäßige Fortbildungen und Übungen, geeignete Arbeitsplätze, Einsatzmaterialien sowie technische Hilfsmittel für Lageführung und Dokumentation. Kritische Bereiche sind mit Netzersatzanlagen oder Notstromaggregaten ausgestattet, und für die Kommunikation stehen Telefon- und IT-Systeme sowie BOS-Digitalfunkgeräte zur Verfügung. Die Ausstattung wird für die eigenen Aufgaben als ausreichend bewertet. Hinsichtlich einer Bewertung der Ausstattung des Katastrophenschutzes auf dem Gebiet des Bezirks Eimsbüttel insgesamt wird an die übergeordnet zuständige Behörde für Inneres und Sport verwiesen.

  1. Welche Konzepte existieren für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger Dienstleistungen bei länger anhaltenden Katastrophen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Wasserversorgung, öffentliches Leben)?

Zu 7:

Trinkwassernotbrunnen sind ein zentrales Element der Notfallvorsorge seitens des Bezirksamts. Im Katastrophenfall werden die Trinkwassernotbrunnen durch das Bezirksamt aktiviert und betreut. Für weitergehende und detaillierte Informationen bezüglich der Wasserversorgung wird an die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft verwiesen. Die Zuständigkeit für die Beantwortung der Fragen zu den Aspekten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen liegt bei der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.

  1. Welche Maßnahmen sind in Vorbereitung auf länger anhaltenden Katastrophen konkret geplant, implementiert bzw. getestet worden (Zeitplan, Verantwortlichkeiten, Budget)?

Zu 8:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

  1. Welche Kommunikationswege sind für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen (Warn- und Informationssysteme, mobile Center, Anlaufstellen)?

Zu 9:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

  1. Wie wird der Katastrophenschutz barrierefrei und inklusiv gestaltet (spezielle Bedürfnisse von Familien, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, migrantische Bevölkerungsgruppen)?

Zu 10:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration sowie bei der Behörde für Inneres Und Sport.

  1. Über welche unabhängige Notstromversorgung verfügt das Bezirksamt aktuell, um die Arbeitsfähigkeit des bezirklichen Krisenstabs sowie der kritischen Kernverwaltung (z.B. Gesundheitsamt, Ordnungsamt) bei einem Netzzusammenbruch für mindestens 72 Stunden sicherzustellen?

Zu 11:

Das Bezirksamt hat Maßnahmen getroffen, um im Falle eines Netzzusammenbruchs die Arbeitsfähigkeit wesentlicher Bereiche sicherzustellen. Die Details zur Notstromversorgung werden fortlaufend an die jeweiligen Anforderungen angepasst.

  1. Welche konkreten und technisch bereits voll funktionsfähigen (inkl. Notstrom und Satellitentelefonie) Standorte im Bezirk sind als sogenannte "Katastrophenschutz-Leuchttürme" (Notfall-Anlaufstellen zur Information und Notrufabsetzung für Bürger) fest definiert?

Zu 12:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden (z.B. Heimbeatmungspatienten) und bei einem Stromausfall akut gefährdet sind, im Ernstfall identifiziert und evakuiert bzw. versorgt werden können?

Zu 13:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt dieser Frage liegt bei der Behörde für Gesundheit, Soziales.

  1. Welche konkreten Defizite/Ergebnisse wurden bei der letzten praktischen Übung zum Szenario „Langanhaltender Stromausfall" des bezirklichen Katastrophenschutzstab festgestellt?

Zu 14:

Bei der letzten praktischen Übung zum Szenario „Langanhaltender Stromausfall“ wurden im Nachgang Optimierungsbedarfe bei der Abstimmung der Kommunikationswege sowie bei der Priorisierung festgestellt. Die Ergebnisse werden fortlaufend in die Weiterentwicklung der bezirklichen Abläufe und Strukturen eingebunden.

  1. Verfügt der Bezirk aktuell über einen vollständigen und gesetzeskonformen Katastrophenschutzplan im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Hamburg?

Zu 15:

Das Bezirksamt geht bei seiner folgenden Beantwortung davon aus, dass die Fragestellerin mit dem Begriffspaar „Katastrophenschutzplan“ des „Bezirk[s]“ die Alarm- und Einsatzpläne sowie Notfallpläne des Bezirksamtes meint. Das Bezirksamt führt im pflichtgemäßen Ermessen i.S. §13 Satz 1 HmbKatSG operative Alarm- und Einsatzpläne sowie Notfallpläne.

  1. Welchen Vorlauf benötigt das Bezirksamt, um die Katastrophenschutzpläne zu aktivieren und die Bevölkerung mit lebenswichtigen Utensilien, wie Lebensmitteln, Getränken, Hygieneartikeln, Verbandsmaterial etc. zu versorgen?

Zu 16:

Die Aktivierung kann kurzfristig erfolgen, sobald eine entsprechende Lage festgestellt wird. Das Bezirksamt ist imstande die Koordination und Organisation entsprechender Maßnahmen zeitnah aufzunehmen, ein Vorlauf hängt jedoch von der jeweiligen Lage und der Verfügbarkeit zentraler Ressourcen ab.

  1. Gibt es im Bezirk ausreichend Schutzräume und Notunterkünfte, die bei Großschadenslagen aktiviert werden können, wie lange dauert dies, und wie wird die Bevölkerung über die Lage informiert?

Zu 17:

Im Bezirk stehen begrenzt Notunterkünfte mit minimaler Ausstattung zur Verfügung, die im Bedarfsfall aktiviert werden können. Die Dauer der Aktivierung hängt von der jeweiligen Lage ab. Die Information der Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich verfügbarer Schutzmöglichkeiten und Notunterkünfte kann über verschiedene Kanäle erfolgen, wie zum Beispiel durch Lautsprecherdurchsagen oder lokale Medien. Die Zuständigkeit für die Beantwortung der Frage zu den Schutzräumen liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

  1. Wann fand im Bezirk Hamburg Eimsbüttel die letzte Katastrophenschutz- oder Krisenübung statt und welche Defizite wurden festgestellt?

Zu 18:

Im Bezirk Eimsbüttel fand die letzte Katastrophenschutzübung im Rahmen der regelmäßig durchgeführten hamburgweiten Stabsrahmenübung unter Beteiligung aller Katastrophenschutzbehörden im Jahr 2025 statt. Die Koordination der Übung oblag der Behörde für Inneres und Sport. Im Nachgang wurden Optimierungsbedarfe bei der Abstimmung der Kommunikationswege sowie bei der Priorisierung festgestellt. Die Ergebnisse werden fortlaufend in die Weiterentwicklung der bezirklichen Abläufe und Strukturen eingebunden.

  1. Wie viele Katastrophenschutzübungen gab es seit 2020 im Bezirk, zwischen den Bezirken bzw. zwischen den Verwaltungen auf Bezirksebene und Senatsebene?

Zu 19:

Seit 2020 fanden im Bezirkamt Eimsbüttel regelmäßig Schulungen und Übungen statt, sowohl bezirksintern als auch in Zusammenarbeit mit anderen Hamburger Katastrophenschutzbehörden. Dazu zählen insbesondere jährliche Stabsrahmenübungen (das Bezirksamt Eimsbüttel hat an fünf hamburgweiten Stabsrahmenübungen seit 2020 teilgenommen) sowie praktische Unterweisungen und Ausbildungen für das Personal des bezirklichen Katastrophenstabs.

  1. Welche organisatorische Einheit innerhalb des Bezirksamtes ist aktuell für die Erfüllung der Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz verantwortlich?

Zu 20:

r die Erfüllung der Aufgaben im Kontext des abwehrenden Katastrophenschutzes ist im Bezirksamt der aufbauorganisatorische operative Katastrophenstab verantwortlich. Im Kontext des vorbeugenden Katastrophenschutzes obliegt dem Fachamt Interner Service die planerische Vorbereitung und Koordination entsprechender Maßnahmen. Ein eigenständiger „Krisenschutz“ im Sinne einer separaten organisatorischen Einheit besteht auf bezirklicher Ebene nicht. Die Zuständigkeit für die Beantwortung von Fragen zum übergeordneten „Krisenmanagement“ der FHH liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

  1. Welche bezirklichen Katastrophenschutzpläne sind derzeit formell beschlossen und gültig?

Zu 21:

Die Bezirksämter in Hamburg erstellen und pflegen operative Alarm- und Einsatzpläne sowie Notfallpläne für die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben im Katastrophenschutz. Eine formelle Beschlussfassung im Sinne eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung erfolgt in der Regel nicht. Die bezirklichen Katastrophenschutzpläne des Bezirkamtes Eimsbüttel unterliegen einer Einstufung, die die Weitergabe von Informationen zur Beantwortung dieser Frage einschränkt. Aus diesem Grund können hierzu keine detaillierten Angaben öffentlich gemacht werden

  1. Wann wurden die bezirklichen Katastrophenschutzpläne zuletzt überprüft oder fortgeschrieben?

Zu 22:

Die letzte umfassende Überprüfung und in Teilen Fortschreibung erfolgte in 2025. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 21.

  1. Welche personellen und sachlichen Ressourcen hält das Bezirksamt zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz aktuell vor?

Zu 23:

Siehe Antworten zu den Fragen 6 und 11.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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Eimsbüttel

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