22-1598

Was hat die SAGA mit dem Gebäude Oberstraße 2 vor?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

07.10.2025

Lfd. Nr. 57 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,

Marvin Brinkmann,
Mikey Kleinert, Manuela Pagels, Nikolai Drews, Myriam Schrank (Fraktion DIE LINKE)

Was hat die SAGA mit dem Gebäude Oberstraße 2 vor?

Die Anfrage wird von der Berde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet wie folgt:

Sachverhalt
Das Gebäude in der Oberstraße 2 ist das einzige Gebäude der ursprünglichen Bebauung, welches den Krieg überstanden hat. Hier befinden sich Wohnungen sowie eine kleine Gewerbeeinheit. Aktuell wurde dem Eigentümer dieser Gewerbeeinheit bekannt gegeben, dass eine Verlängerung des bis 2028 geltenden Mietvertrags nicht geplant sei. Zudem stand das Gebäude letztes Jahr in den Schlagzeilen, als sich die Bewohnenden über die teils eklatanten Zustände im Gebäude beschwerten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

Sind Planungen seitens der SAGA oder sonstiger Akteur:innen bezüglich des Gebäudes und des unmittelbaren Umfeldes bekannt?

Wenn ja,

1) Welche Planungen sind bekannt?

2) Seit wann sind diese Planungen bekannt?

Die Bauantragstellung für die geplante Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahme erfolgte am 23. Juni 2025. Geplant ist eine umfassende energetische Sanierung mit Erneuerung des Dachs, der Fenster und einer Fassadendämmung, einschließlich des Anschlusses des Gebäudes an das Fernwärmenetz. Darüber hinaus ist eine Strangsanierung der Bäder und Küchen vorgesehen.

3) Welcher Zeithorizont ist für eventuelle Maßnahmen vorgesehen?

Nach aktuellem Planungsstand soll die Maßnahme im Jahr 2026 durchgeführt werden.

4) In welchem Umfang werden die Bewohnenden betroffen sein?

5) Wird das Gebäude während der Maßnahmen bewohnbar bleiben und sind anschließende Mietanpassungen geplant?

Wie bei vergleichbaren Projekten auch wird es für die Bewohnerinnen und Bewohner wahrscheinlich zeitweise zu Einschränkungen bei der Nutzung von Teilen der jeweiligen Wohnung kommen.

Die SAGA setzt alles daran, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und die Arbeiten so zu organisieren, dass die Belastungen und Einschränkungen durch die Bautätigkeit für alle Beteiligten minimiert wird.

Im Zuge der Gesamtplanung wird zudem geprüft, ob und wenn ja, in welchem Umfang einzelne Bereiche der jeweiligen Wohnungen zeitweise nicht nutzbar sein werden und ob dies dazu führen wird, dass Umquartierungen erforderlich werden. Die Betroffenen Mieterinnen und Mieter werden nach Abschluss der Prüfung durch die SAGA informiert.

Modernisierungsbedingte Mietanpassungen sind nach Abschluss der Maßnahme vorgesehen.

6) Besteht für den Gewerbetreibenden nach Abschluss der Maßnahmen die Möglichkeit zur Rückkehr zu gleichen oder zumindest ähnlichen Konditionen?

Mit dem Gewerbetreibenden ist ein zeitlich befristeter Gewerberaummietvertrag geschlossen worden, der erst nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme automatisch ausläuft.

Stand heute ist eine Aussage zu einer eventuellen Verlängerung des bestehenden oder Neubegründung eines neuen Gewerberaummietvertrages durch die Parteien nicht möglich, da es hierzu zunächst eines entsprechenden Willens des Gewerbetreibenden bedarf. Sollte ein solcher Wille gegenüber der SAGA geäert werden, werden die Vertragsparteien über die vertraglichen Inhalte verhandeln.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Oberstraße

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