Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse
Die Bezirksämter wurden mit Schreiben von der Justizbehörde vom 31. Januar 2023 gebeten, die Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse sowie eine gleiche Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern zu benennen.
Die Zahl der für die Amtsgerichtsbezirke zu wählenden Vertrauenspersonen ist für den Bezirk Eimsbüttel wie folgt festgesetzt:
Für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Mitte
aus dem Bezirk Eimsbüttel
(Ortsteile 301-319,321) 3 Vertrauenspersonen + 3 Stellvertretungen
Für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Altona
aus dem Bezirk Eimsbüttel (Ortsteil 320) 1 Vertrauensperson + 1 Stellvertretung
Die zu wählenden Vertrauenspersonen sind in der Anlage 1 aufgeführt; es bestehen keine gesetzlichen Hindernisse, diese als Vertrauenspersonen zu wählen.
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Petitum:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Anlage 1: Liste der möglichen zu wählenden Vertrauenspersonen und Stellvertretungen
(vertraulich)
Anlage 2: Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)