Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 66 (Julius-Vosseler-Straße IIb) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
Stapla (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
19.12.2017 |
4 |
Mehrheitlich beschlossen |
Das Plangebiet umfasst Kleingartenflächen zwischen der U-Bahntrasse und der Julius-Vosseler-Straße beziehungsweise dem Lenzweg.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lokstedt 66 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau auf den bislang durch Kleingärten genutzten Flurstücken geschaffen werden. Dazu wird das Plangebiet zum überwiegenden Teil als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im Süden werden eine Teilfläche als private Grünfläche und ein weitere Teilfläche als Parkanlage festgesetzt.
Der Verlust von 35 Kleingärten (im Bereich der beiden in engen räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Bebauungspläne Lokstedt 65 / Stellingen 68 und Lokstedt 66) in Folge der städtebaulichen Planung an der Julius-Vosseler-Straße wird ausgeglichen. Über den Durchführungsvertrag des vorliegenden Bebauungsplans Lokstedt 66 wird sichergestellt und geregelt, dass der Vorhabenträger sein Grundstück an der Niendorfer Straße 99 für die Entwicklung von Kleingärten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) übereignet. Zusätzlich wird über den Durchführungsvertrag zum benachbarten Bebauungsplan Lokstedt 65 / Stellingen 68 gesichert, dass der dortige Vorhabenträger das Wohngebäude an der Hagenbeckstraße 100-112 zurückbaut, die Fläche freiräumt und der FHH für die Entwicklung von neuen Kleingartenparzellen überträgt. Weitere neue Parzellen sollen durch Nachverdichtung der bestehenden Kleingärten im Stadtpark Eimsbüttel realisiert werden.
Das Plangebiet ist etwa 1,6 Hektar groß. Hiervon entfallen auf Wohnflächen rund 1,3 Hektar, auf Straßenverkehrsflächen 0,3 Hektar (dem Bestand entsprechend) und auf die private Grünfläche rund 320 Quadratmeter sowie auf die öffentliche Grünfläche rund 70 Quadratmeter.
Es ist die Realisierung von zirka 129 Wohneinheiten geplant, wovon 6 Wohnungen öffentlich gefördert sind.
Aufstellungsinformation (als Lokstedt 65 / Stellingen 68)* |
19.01.2016 |
Stapla - Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion |
12.04.2016 |
Öffentliche Plandiskussion (als Lokstedt 65 / Stellingen 68)* |
31.05.2016 |
Stapla - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion |
12.07.2016 |
Preisgerichtssitzung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs |
09.11.2016 |
Stapla - Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses |
22.11.2016 |
Mitteilung der Verwaltung zur Teilung des Bebauungsplan-Entwurfs |
17.01.2017 |
Stapla – Zustimmung zur öffentlichen Auslegung |
20.06.2017 |
Öffentliche Auslegung 05.07.2017 |
- 18.08.2017 |
Beteiligung nach § 4a Absatz 3 BauGB** 20.09.2017 |
- 04.10.2017 |
Durchführungsvertrag |
14.11.2017 |
* Ursprünglich wurde der Plan zusammen mit den nördlich angrenzenden Flächen sowie einer wohnbaulich genutzten Fläche an der Hagenbeckstraße unter der Bezeichnung Lokstedt 65 / Stellingen 68 begonnen. Da die Planung als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren entwickelt werden soll, es jedoch zwei Vorhabenträger gibt und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß Baugesetzbuch mit zwei verschiedenen Vorhabenträgern nicht möglich ist, wurde das Plangebiet geteilt.
Der nördlich angrenzende Bereich sowie die Fläche an der Hagenbeckstraße werden zukünftig weiterhin unter der Bezeichnung Lokstedt 65 / Stellingen 68 fortgeführt.
** Nach der öffentlichen Auslegung gab es kleinere Änderungen am Vorhaben- und Erschließungsplan, die zu geringfügigen Änderungen an den festgesetzten Baugrenzen sowie zu einer Verringerung der festgesetzten Geschossfläche geführt haben. Zudem wurde die Fußgängerzuwegung zur Tiefgarage auf die südliche Seite der Zufahrt verlegt. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt. Die von der Planänderung Betroffenen wurden beteiligt. Die Änderungen konnte ohne erneute öffentliche Auslegung vorgenommen werden; die Vorschrift des §4a Absatz 3 Satz 4 BauGB wurde beachtet.
Während der öffentlichen Auslegung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Bezirksversammlung empfohlen, der Feststellung des Bebauungsplanes Lokstedt 66 zuzustimmen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort gerechte Wohn-nutzung mit angemessener baulicher Dichte an der Julius-Vosseler-Straße geschaffen wer-den. Die Darstellung soll von „Grünfläche“ zu „Etagenwohnen“ geändert werden.
Im Landschaftsprogramm werden unter Beachtung des zu ändernden Flächennutzungsplans am östlichen Rand der Landschaftsachse Eimsbüttel zwischen der Julius-Vosseler-Straße und der U-Bahntrasse in Lokstedt die bislang für Kleingärten vorgesehenen Flächen in Flächen für verdichteten Wohnungsbau geändert. Gleichzeitig sollen im Plangebiet grüne Wegeverbindungen für die Vernetzung der verbleibenden Grünflächen und der Landschaftsachse, dem Kernbereich des Eimsbütteler Stadtparks, gesichert werden.
Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Lokstedt 66 zu.
Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Verordnungstext und Begründung
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