Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 65 / Stellingen 68 (Julius-Vosseler-Straße IIa) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
Das Plangebiet umfasst zwei Teilbereiche, im Westen das Grundstück des Wohngebäudes Hagenbeckstraße 100-112, im Osten die zwei Wohngrundstücke Julius-Vosseler-Straße 106 und 108 sowie einen Teil der südlich daran angrenzenden Kleingartenflächen zwischen der U-Bahntrasse und der Julius-Vosseler-Straße.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lokstedt 65 / Stellingen 68 sollen in der östlichen Teilfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau auf den bislang durch Kleingärten genutzten Flurstücken sowie auf den bereits wohnbaulich genutzten Flurstücken geschaffen werden. Hierzu wird der Teilbereich als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Im westlichen Teilbereich des Plangebiets soll im Gegenzug die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von Dauerkleingärten geschaffen werden, um einerseits die entfallenden Kleingärten am Lenzweg teilweise zu kompensieren und andererseits den Stadtpark Eimsbüttel durch die Ausweisung als Grünfläche weiter zu stärken.
Der Verlust von 35 Kleingärten (im Bereich der beiden in engen räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Bebauungspläne Lokstedt 65 / Stellingen 68 und Lokstedt 66) in Folge der städtebaulichen Planung an der Julius-Vosseler-Straße wird in vollem Umfang ausgeglichen. Über den Durchführungsvertrag zum vorliegenden Bebauungsplan Lokstedt 65 / Stellingen 68 wird gesichert, dass der Vorhabenträger das Wohngebäude an der Hagenbeckstraße 100-112 zurückbaut, die Fläche freiräumt und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für die Entwicklung von 10-14 neuen Kleingartenparzellen überträgt. Zusätzlich wird über den Durchführungsvertrag des benachbarten Bebauungsplans Lokstedt 66 sichergestellt und geregelt, dass der dortige Vorhabenträger sein Grundstück an der Niendorfer Straße 99 für die Entwicklung weiterer 20 Kleingärten der FHH übereignet. Weitere neue Parzellen sollen durch Nachverdichtung der bestehenden Kleingärten im Stadtpark Eimsbüttel realisiert werden.
Das Plangebiet ist insgesamt etwa 1,0 Hektar groß.
Hiervon entfallen im östlichen Teilbereich auf Wohnflächen zirka 0,6 Hektar und auf Straßenverkehrsflächen rund 700 Quadratmeter, wovon etwa 140 Quadratmeter neu ausgewiesen werden. Geplant ist die Realisierung von ca. 107 neuen Wohneinheiten, die zu 100% öffentlich gefördert sind.
Der westliche Teilbereich umfasst eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten von etwa 0,4 Hektar.
Aufstellungsinformation |
19.01.2016 |
Stapla - Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion |
12.04.2016 |
öffentliche Plandiskussion |
31.05.2016 |
Stapla - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion |
12.07.2016 |
Preisgerichtssitzung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs |
09.11.2016 |
Stapla - Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses |
22.11.2016 |
Mitteilung der Verwaltung zur Teilung des Bebauungsplan-Entwurfs |
17.01.2017 |
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort gerechte Wohn-nutzung mit angemessener baulicher Dichte an der Julius-Vosseler-Straße geschaffen wer-den. Die Darstellung soll von „Grünfläche“ zu „Etagenwohnen“ geändert werden.
Im Landschaftsprogramm werden unter Beachtung des zu ändernden Flächennutzungsplans am östlichen Rand der Landschaftsachse Eimsbüttel zwischen der Julius-Vosseler-Straße und der U-Bahntrasse in Lokstedt die bislang für Kleingärten vorgesehenen Flächen in Flächen für verdichteten Wohnungsbau geändert. Gleichzeitig sollen im Plangebiet grüne Wegeverbindungen für die Vernetzung der verbleibenden Grünflächen und der Landschaftsachse, dem Kernbereich des Eimsbütteler Stadtparks, gesichert werden.
Der Planentwurf soll im Juli/August 2017 mit den Entwürfen der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms öffentlich ausgelegt werden. Die Auslegung soll parallel zur Auslegung des südlich angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Lokstedt 66 erfolgen. Da die Auslegung teilweise in den Sommerferien stattfindet, wird der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum von einem Monat um 2 Wochen verlängert.
Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Lokstedt 65 / Stellingen 68 in der vorgelegten Fassung zu.
Bebauungsplan-Entwurf mit Verordnungstext, Begründung, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan
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