Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 65/Stellingen 68 (Julius-Vosseler-Straße II) Teilung des Bebauungsplangebiets in 2 Bebauungsplanverfahren
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Lokstedt 65/Stellingen 68 gibt es zwei Vorhabenträger. Da ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit zwei verschiedenen Vorhabenträgern gemäß Baugesetzbuch nicht möglich ist, wird das Plangebiet geteilt. Der westliche Teilbereich an der Hagenbeckstraße sowie die nördliche Fläche an der Julius-Vosseler-Straße, die der dhu Baugenossenschaft anhand gegeben wurde, wird zukünftig unter der Bezeichnung Lokstedt 65/Stellingen 68 (Julius-Vosseler-Straße lla) fortgeführt. Der südliche Teil an der Julius-Vosseler-Straße und am Lenzweg wird zukünftig als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung Lokstedt 66 (Julius-Vosseler-Straße llb) weitergeführt.
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