Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Das Plangebiet liegt nördlich und östlich des Hörgenswegs, südlich der Bundesautobahn 23 und westlich der AKN-Trasse (Hamburg-Kaltenkirchen).
Durch den Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein gemischtgenutztes Wohnquartier mit ergänzenden kleinteiligen und gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen am Hörgensweg sowie Gemeinbedarfseinrichtungen (Kitas, Quartiershaus, Künstlerateliers) zu schaffen. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen sollen qualitätsvolle Freiräume geschaffen werden. Zudem sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine genehmigte öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete in regulären Wohnraum überführt werden kann.
Das Plangebiet ist etwa 99.200 m² groß. Es sollen etwa 890 Wohneinheiten (etwa 70% gefördert), etwa 18.000 m² öffentliche Grünfläche/ Parkanlage, zwei Kindertagestätten sowie ein Quartiershaus entstehen. Es werden 15.700 m² öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, davon 11.200 m² neu herzustellende Straßenverkehrsfläche.
Aufstellungsinformation im Stadtplanungsausschuss 19.01.2016
Beteiligung der Öffentlichkeit April 2016 – Mai 2016
Städtebaulicher Wettbewerb April 2016 - September 2016
Zustimmung zur ÖPD im Stadtplanungsausschuss 04.10.2016
Öffentliche Plandiskussion 01.11.2016
Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion im Stapla 13.12.2016
Öffentliche Auslegung 21.02.2018 bis 23.03.2018
Durchführungsvertrag 16.07.2018
Während der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen ein, eine Stellungnahme wurde zurückgezogen, sodass drei Stellungnahmen abzuwägen waren. Zudem liegen sieben Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort gerechte Wohnnutzung mit angemessener baulicher Dichte am Hörgensweg geschaffen werden. Die Darstellung des Flächennutzungsplans soll im Plangebiet von „Gewerbliche Bauflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert werden.
Die Änderungen des Landschaftsprogramms erfolgten unter Beachtung des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm stellt künftig die Milieus „Etagenwohnen“ und „Parkanlage“ dar. Die Milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung“ verbindet die neuen Parkanlagen und wird am Hörgensweg bis zum Anschluss an den Grünzug im südlich angrenzenden Wohngebiet verlängert. Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt künftig die Biotopentwicklungsräume 12 „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ und 10a „Parkanlage“ dar.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Eidelstedt 74 zuzustimmen.
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