Vorausschauende Stadtentwicklung: Vorkaufsrechte entlang der Magistralen und der künftigen U5 (Drs. 21-1471)
Letzte Beratung: 15.06.2021 Stadtplanung Ö 5.1
Das Bezirksamt Eimsbüttel (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung) bearbeiten den Auftrag aus dem oben genannten Beschluss in enger Abstimmung. Eine Analyse zur Prüfung der Begebenheiten und möglicher Flächen entlang der U5-Trasse und entlang der Magistralen in Eimsbüttel erfolgt anhand von verschiedenen Kriterien und auch aus den Erfahrungen der bestehenden Vorkaufsrechtsverordnungen.
Darüber hinaus erfolgten erste Abstimmungen mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Hochbahn, dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie auch eine Diskussion im gesamtstädtischen Rahmen der langfristigen Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes. Die Erfahrungen und Erkenntnisse in Eimsbüttel sollen auch Hinweise für weitere Vorkaufsrechte im Rahmen des Schnellbahnausbaus liefern. Die Klärung von grundsätzlichen Themen benötigt noch Zeit und Abstimmungen zwischen den Fachbehörden. Von daher ist eine ausführliche Berichterstattung vor der Sommerpause nicht möglich.
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