Von Baugenehmigungen und Bauskandalen Bauvorhaben in Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Von Baugenehmigungen und Bauskandalen – Bauvorhaben in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-153
Eingangsdatum: 03.02.2026
Datum der Antwort: 10.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Die Anzahl der Baugenehmigungen für neue Wohneinheiten (WE) spielt eine direkte Rolle für die den Bezirken aus dem Förderfonds Bezirke zugeteilten, zusätzlichen (Sonder-)Mittel. Aus einer Mitteilung der Finanzbehörde[1] ergibt sich indirekt, dass vom Bezirk Eimsbüttel die Genehmigung von mindestens 1050 WE pro Jahr erwartet wird, um keine Förderfonds-Mittel zu verlieren.
Wie darüber hinaus das Hamburger Abendblatt jüngst berichtete, ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen zwei Verdächtige wegen des Verdachts der Geldwäsche, der Insolvenzverschleppung und des Verstoßes gegen das Bauforderungssicherungsgesetz in Bezug auf etwa 20 Immobilien in Hamburg.[2] Im Bezirk Eimsbüttel sind von diesem „Bauskandal“ min. drei Immobilien betroffen; konkret am Brummerredder in Schnelsen sowie an der Niendorfer Straße und an der Julius-Vosseler-Straße in Lokstedt. Letztere Immobilie wurde von den Käufern mit viel Mühe und finanziellem Sonderaufwand eigenständig zu Ende gebaut.[3] Für die Immobilie am Brummerredder mussten bereits Ende 2023 die dort ausgehobene, absackende und dadurch Nachbargebäude gefährdende Baugrube verfüllt und die Kosten dafür i.H.v. rund 50 TEUR zunächst durch das Bezirksamt Eimsbüttel getragen werden.[4]
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Fragen
Genehmigte Wohneinheiten (WE): 2023: 779
2024: 605
2025: 1.053
Die Anzahl erteilter Genehmigungen für Wohnungsbau wird statistisch nicht erfasst.
Fehlanzeige. Hierzu erfolgt keine Erhebung.
Brummerredder 16: 4 WE
Julius-Vosseler-Straße 99: 5 WE
Niendorfer Straße: Fehlanzeige.
Brummerredder 16: Keine Bautätigkeit.
Julius-Vosseler-Straße 99: Innutzungnahme von 5 WE erfolgt.
Fehlanzeige. Der Forderungseinzug wird von der Kasse.Hamburg vorgenommen. Über eine mögliche Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen der pflichtigen Person zur Tilgung der Kosten der Ersatzvornahme liegen derzeit keine Informationen vor.
Fehlanzeige. Die aufgrund der Durchführung der Ersatzvornahme entstandenen Kosten sind von der pflichtigen Person zu tragen. Ein Kostenfestsetzungsbescheid für die Ersatzvornahme aus Juni 2024 ist rechtskräftig und im regelhaften Mahnverfahren. Aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens des Schuldners (der pflichtigen Person) konnte die Forderung noch nicht vollstreckt werden. Die Forderung wurde jedoch beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Fehlanzeige. Hierzu erfolgt keine Erhebung.
Fehlanzeige. Hierzu erfolgt keine Erhebung.
Fehlanzeige. Hierzu erfolgt keine Erhebung.
ohne
keine
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