Verwendung der Mittel aus dem Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit 2017/2018
Die Bürgerschaft hat mit der Drs. 21/6976 beschlossen, den Bezirksämtern in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 über den Quartiersfonds jährlich bis zu 7 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Für den Bezirk Eimsbüttel stehen insgesamt 1.135.632 € (567.816 €/Jahr) zur Verfügung, davon sind 10 % investiv einzusetzen. Darüber hinaus können auf Antrag weitere Mittel in Höhe von bis zu rd. 429 Tsd. € projektbezogen zugeteilt werden.
Zu unterscheiden ist einerseits ein Sockelbetrag von 564.204 € (282.102 €/Jahr), der in gleicher Höhe bereits in der letzten Haushaltsperiode zur Verfügung stand. Die Mittel werden anteilig entsprechend dem Bevölkerungsanteil auf die Bezirke verteilt. Sie dienen der verlässlichen Unterstützung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Strukturen in der Stadtteilarbeit sowie der Stadtteil- und Quartiersentwicklung insbesondere mit Blick auf die aus der Förderung ausgeschiedenen ehemaligen Stadtteilentwicklungsgebiete. Andererseits ist in dieser Haushaltsperiode eine feste Aufstockung in Höhe von 571.428 € (285.714 €/Jahr) hinzugekommen, um eine ausreichende Finanzierung von Projekten der quartiersbezogenen Integrationsarbeit sicherzustellen.
Zur Umsetzung der Maßgaben der Drs. 21/2550 („25 Punkte für eine gelingende Integration vor Ort“) insbesondere für Projekte zur Ausgestaltung der Quartiere im Umfeld der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen können weitere Mittel bei der Finanzbehörde beantragt werden, wenn die Mittel aus dem Sockel und der Aufstockung erschöpft sind.
Die Förderung von Projekten aus dem Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit erfolgt nach den Maßgaben der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bezirk Eimsbüttel durch den Quartiersfonds bezirkliche Stadteilarbeit 2017-2020“. Das Bezirksamt hat wie in den Vorjahren die sozialräumliche Angebotslandschaft in den ehemaligen Stadtteilentwicklungsgebieten, in den aktuellen RISE-Gebieten sowie in sog. Verdachtsgebieten in Eimsbüttel geprüft. Ferner wurden Gebiete mit Wohnungsbauvorhaben von mehr als 100 öffentlich geförderten Wohneinheiten in die Prüfung einbezogen. Neu ist ein Schwerpunkt an den Standorten von Flüchtlingsunterkünften, vorrangig an Standorten von Unterkünften mit Perspektive Wohnen. In allen genannten Gebietskategorien sieht das Bezirksamt den vordringlichen Handlungsbedarf.
Der Fokus der Prüfung lag dabei auf der Betrachtung von sozialräumlichen Strukturen und Angeboten, die nicht durch Mittel im Regelhaushalt institutionell abgesichert sind. Dies betrifft einerseits generationen- und zielgruppenübergreifende Treffpunkte, Stadtteil- und Quartierszentren sowie Beteiligungsstrukturen, andererseits vor allem Angebote zur Integration neuer Bevölkerungsgruppen.
Die Planung der Bezirksverwaltung für die Verwendung des Sockelbetrages und die feste Aufstockung des Quartiersfonds wurde im nicht-öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung am 8. Juni vorgestellt. Die Ausschussmitglieder waren gebeten, Ergänzungs- oder Änderungswünsche bis zum 13. Juli anzumelden.
In der Anlage zu dieser Mitteilung wird nun der abschließende Planungsstand vorgestellt.
Die Bezirksverwaltung wird dem Hauptausschuss im März 2018 über die Zwischenergebnisse der geförderten Maßnahmen berichten.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.