21-3240

Vertreibung aus dem wohnlichen Umfeld verhindern?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

14.06.2022

Lfd. Nr. 88 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Vertreibung aus dem wohnlichen Umfeld verhindern?

 

Die für die Beantwortung des Auskunftsersuchens federführende Finanzbehörde nimmt unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

 

 

 

Die Mieten steigen immer schneller. Die Energiepreise laufen aus dem Ruder. Die Politik wirkt seltsam hilflos. Seit Jahren ist es schwierig oder gar unmöglich für die Bürger im Bezirk Eimsbüttel eine neue bezahlbare Wohnung in ihrem eigenen Umfeld zu finden. Viele Menschen müssen Eimsbüttel verlassen und ziehen in das Umland. Das vertraute Umfeld geht verloren, soziale Bindungen lösen sich auf.

 

Hierzu haben wir nachstehende Fragen an die entsprechende Fachbehörde:

 

  1. Gibt es Vereinbarungen (analog des Einheimischenmodells in Bayern), die es den Bewohnern eines Bezirkes ermöglicht, leichter und vorrangig Wohnraum zu erhalten, damit sie nicht aus ihrem Bereich wegziehen müssen?
  2. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen?
  3. Wenn ja, welche Parteien haben diese Vereinbarungen getroffen?
  4. Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Vereinbarungen zur Folge?
  5. Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, das Instrument der sog. „Einheimischenmodelle“, wie es in einzelnen Kommunen in der Bundesrepublik zu finden ist, ist in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) nicht anwendbar. In der FHH werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt (Artikel 4 Absatz 1 HV). Das gesamte Stadtgebiet Hamburgs stellt somit das Gebiet der Gemeinde dar. Ein „Einheimischenmodell“r einen Bezirk wäre danach nicht europarechtskonform ausgestaltbar.

Das europarechtlich nicht unumstrittene Instrument der „Einheimischenmodelle“rde ohnehin keinen gesteigerten Nutzen verglichen mit den vom Senat bereits etablierten Maßnahmen versprechen:

Mit dem Eigenheimprogramm der FHH besteht ein Programm, mit welchem insbesondere Familien die Möglichkeit geboten wird, städtische Grundstücke zu erwerben, die mit Reihenhäusern oder Doppelhäusern bebaut werden können. Zu den Kriterien für Interessenten vgl. Drs. 18/2189.

Zudem hat der Senat für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums mit der Drs. 21/18514 („sozial gerechte Bodenpolitik“) sowie dem „ndnis für das Wohnen“ die Grundlage geschaffen, um über Instrumente wie etwa den „Drittelmix“ die kontinuierliche Bereitstellung von Wohnungen im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sicherzustellen.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine