22-0459

Verpollerung der Lottestraße

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

12.09.2024

Lfd. Nr. 8 (22)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD Fraktion)

 

Verpollerung der Lottestraße

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Mehrere Anwohner der Lottestraße äerten ihren Unmut über die offensichtlich anlasslos auf einer Seite der Straße aufgestellten Poller in ihrer Straße (siehe beigefügte Fotos). Hiernach sollen durch das Aufstellen der Poller ca. 25 % der vorhandenen Parkplätze weggefallen sein.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wann und warum wurden die Poller in der Lottestraße aufgestellt?

 

Die Sanierung der Nebenflächen erfolgte in 2. Bauabschnitten. Der nördliche Teil von der Osterfeldstraße bis zum Heinrich-Kock-Wegwurde von Juni-August 2021, der südliche Bereich vom Heinrich-Kock-Weg bis zur Süderfeldstraße von August-September 2022 gebaut.

Die Poller wurden zur Sicherung der Gehwege und zur Schulwegsicherung eingebaut.

 

  1. Wer hat die Anordnung für das Aufstellen der Poller gegeben?

 

Die Anordnung der Poller wurde gemeinsam mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) abgestimmt und vom PK angeordnet.

 

  1. Gab es hierzu Beschlüsse des Ralonis oder der BV Eimsbüttel?

 

Die Drs. 21-0576 wurde am 13.01.2020 im RaLoNiS einstimmig beschlossen. Daraufhin hat das Fachamt Management des öffentlichen Raumes die notwendigen Maßnahmen in das bezirkliche Bauprogramm aufgenommen.

 

  1. Wie viele Parkplätze gab es vorher in der Lottestraße und wie viele Parkplätze sind durch die Verpollerung verloren gegangen?

 

Die Anzahl der Parkplätze ist gem. der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung festgelegt worden. Im vorherigen Zeitraum wurden vermehrt Kfz widerrechtlich auf den Nebenflächen abgestellt.

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für das Aufstellen der Poller in der Lottestre?

 

Die Kosten für das Liefern und Einbauen der Poller betrugen ca. 20.000,- €.

 

  1. Wann könnten die Poller wieder zurückgebaut werden und unter welcher Voraussetzung?

 

Zum Schutz der Gehwege und im Sinne der Schulwegsicherheit ist Rückbau der Poller nicht angezeigt.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage: 2 Fotos (Aufnahmen durch AfD-Fraktion Eimsbüttel)

 

 

 

 

 


      Foto: AfD-Fraktion Eimsbüttel

 


                            Foto: AfD-Fraktion Eimsbüttel

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.