20-2950

Vermessungsarbeiten in der St. Benedictstraße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

30.01.2018

Lfd. Nr. 62 (20)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jutta Höflich, Thomas Thomsen und Ellen Schuttrich (CDU-Fraktion)

 

Vermessungsarbeiten in der St. Benedictstraße

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Die St. Benedictstraße wurde, die Gehwege eingeschlossen, vor einigen Jahren grundsaniert.

Kurz vor Weihnachten 2017 wurden dort Vermessungsarbeiten im Auftrag der Stadt durchgeführt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Aus welchem Grund wurden in der St. Benedictstraße Vermessungsarbeiten durchgeführt?

 

Zu 1.:

Die St. Benedictstraße befindet sich laut der Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) aus dem Jahr 2016 in einem sanierungsbedürftigen Zustand. In der Fahrbahn befinden sich Risse, Flickstellen und Spurrinnen. Daher hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Straße in das Bauprogramm des Erhaltungsmanagements für Hamburgs Straßen (EMS-HH) aufgenommen. Grundlage der Planungen ist eine Vermessung des aktuellen Bestands durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV).

 

  1. Sind in der Straße Umbauarbeiten geplant und wenn ja, welche?

 

  1. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Baumfällungen erforderlich sind, wenn ja, welche?

 

  1. Ist eine Verlängerung des Radweges von der Maria-Louisen-Straße zum Klosterstern geplant? Wenn ja, wann wird die Bezirkspolitik vor Ort über die Pläne informiert?

 

  1. Sind sonstige Veränderungen für die St. Benedictstraße geplant, wie z.B. das Einrichten einer Einbahnstraße? Wenn ja, wann wird die Bezirkspolitik vor Ort in die Pläne eingebunden?

 

Zu 2. bis 5.:

Die Fahrbahn und die Nebenflächen sollen nach derzeitigem Stand saniert werden. Ein Ziel der Planung ist, eine durchgängig sichere und komfortable Radverkehrsführung von der Maria-Louisen-Straße bis zum Klosterstern zu schaffen. Dabei wird auch geprüft, ob die Aufteilung des Straßenquerschnitts optimiert werden kann, z. B. durch die Einrichtung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Dazu wird es eine Variantenuntersuchung geben.

Mit den Planungsarbeiten wurde noch nicht begonnen. Der Kerngebietsausschuss soll voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 in die Planungen eingebunden werden.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine